nnz-online
Bescheid zugeschickt

Haushalt noch nicht genehmigt

Donnerstag, 20. April 2017, 13:48 Uhr
Der Landkreis Nordhausen hat der Stadt Nordhausen heute den Bescheid zur städtischen Haushaltssatzung 2017 zugestellt. Aber noch nicht genehmigt...


Nachdem die Stadt selbst angekündigt hat, ihre fehlerhafte Haushaltssatzung in dem geplanten Sonderstadtrat am 2. Mai zu korrigieren, kann der Haushalt nach diesem Stadtratsbeschluss und der entsprechenden Veröffentlichung in Kraft treten.

Die Haushaltssatzung, die der Stadtrat im Dezember beschlossen hatte, hatte nach Auffassung der Kommunalaufsicht einen gravierenden rechtlichen Fehler. Dies betrifft die Höhe des Kassenkredits, der mit 15 Millionen Euro die gesetzlich mögliche Höchstgrenze um nahezu vier Millionen übersteigt.

Hätte die Stadt von Beginn an nur einen Kassenkredit im zulässigen Rahmen von 11,2 Millionen Euro festgesetzt, hätte die Kommunalaufsicht gar kein förmliches Genehmigungsverfahren für den Haushalt 2017 führen müssen. Darauf hatte die Landkreisverwaltung bereits in dem Anhörungstermin zum Haushalt mit der Stadt im Januar hingewiesen und auch die Stadt hatte schon damals die fehlerhafte Festsetzung des Kassenkredits eingeräumt.

Trotz mehrfacher Erörterung war die Stadtverwaltung über Monate nicht bereit, diesen Fehler in einer der letzten beiden Stadtratssitzungen schon auszuräumen. Da der erforderliche Beschluss im Sonderstadtrat jetzt nachgeholt werden soll, musste die Kommunalaufsicht nun zwar zunächst die Haushaltsgenehmigung aufgrund des unzulässigen Kassenkredits versagen.

Gleichzeitig macht die Rechtsaufsichtsbehörde in dem jetzt vorliegenden Bescheid jedoch den Weg dafür frei, dass der städtische Haushalt zeitnah in Kraft treten kann, sofern der Stadtrat den Kassenkreditrahmen korrigiert. Dafür ist dann kein weiteres Genehmigungsverfahren erforderlich.

Da die öffentlichen Verlautbarungen der Stadt Nordhausen die behördlichen Abläufe mehrfach falsch darstellten und die Verzögerungen durch die Stadt selbst verschuldet sind, hat die Kommunalaufsicht die Stadtverwaltung nun zudem verpflichtet, den kompletten Bescheid zum Haushalt mit allen konkreten Ausführungen auch den Stadtratsmitgliedern vorzulegen. Die geplanten Investitionen der Stadt Nordhausen sind jedoch entgegen der öffentlichen Informationen durch die Stadt nicht von diesem Genehmigungsverfahren des Haushalts abhängig, sondern allein von der Genehmigung der beantragten Bedarfszuweisung beim Land Thüringen. Denn die finanziellen Eigenanteile der Stadt bei diesen Investitionen sollen über die Bedarfszuweisung realisiert werden.

Die Bedarfszuweisung genehmigt jedoch nicht die Kommunalaufsicht des Landkreises, sondern das Thüringer Landesverwaltungsamt. Bereits im März hatte sich die Landkreisverwaltung hierzu in einer positiven Würdigung für die Bewilligung der Bedarfszuweisung an die Stadt Nordhausen ausgesprochen, um die erforderlichen Investitionen in der Stadt Nordhausen zu ermöglichen.
Autor: red

Drucken ...
Alle Texte, Bilder und Grafiken dieser Web-Site unterliegen dem Urherberrechtsschutz.
© 2021 nnz-online.de