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Sondershausen will Kreisstadt bleiben

Freitag, 07. April 2017, 16:37 Uhr
Die Diskussion um den zukünftigen Sitz der Kreisverwaltung nach der geplanten Gebietsreform in Thüringen entwickelt sich derzeit immer intensiver. Auch in Sondershausen...


In der gestrigen Sitzung des Hauptausschusses des Sondershäuser Stadtrates unterzeichneten der Bürgermeister der Stadt Sondershausen und die Vorsitzenden der Stadtratsfraktionen gemeinsam einen offenen Brief an Ministerpräsident Bodo Ramelow sowie die beteiligten Thüringer Ministerien und die Mitglieder des Thüringer Landtages.

In dem Schreiben betonen die Stadtratsmitglieder die „besondere“ Situation der Stadt Sondershausen und die Notwendigkeit, den Status als Kreisstadt auch nach der Gebietsreform für Sondershausen zu erhalten und weiter auszubauen.

Die besondere Situation Sondershausens und die zentrale Lage prädestinieren die Stadt einerseits. Andererseits wurden in der jetzigen Kreisstadt des Kyffhäuserkreises beste Bedingungen aufgebaut, die eine herausragende Arbeit der Kreisverwaltung garantieren. Darüber hinaus wurden Voraussetzungen geschaffen, effiziente Kreisstadtstrukturen in Sondershausen auszuweiten und zukunftsfähig zu erhalten.

Ein Verlust des Verwaltungssitzes des neu zu bildenden Landkreises würde für Sondershausen einen tiefen Einschnitt bedeuten sowie die weitere Entwicklung der Stadt massiv gefährden. Die vorherrschende Struktur würde durch den Verlust des Status’ als Kreisstadt in einem Ausmaß gefährdet, das die Charakteristik der Stadt unwiederbringlich vernichten würde.

Das offene Schreiben wurde einstimmig von den Fraktionsvorsitzenden des Sondershäuser Stadtrates gebilligt und unterschrieben.

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

Anlass dieses Schreibens ist, auf die „besondere“ Situation der Kreisstadt des Kyffhäuserkreises hinzuweisen.

Sondershausen ist bereits seit der Zeit vor dem 16. Jahrhundert insbesondere als „Verwaltungsstadt“ geprägt“. Ursache hierfür ist die damals existierende Grafschaft bzw. später das Fürstentum „Schwarzburg – Sondershausen“ mit seinem Verwaltungszentrum in der Stadt Sondershausen. Historisch geht letztlich auch ein Stern im Thüringer Wappen auf „Schwarzburg – Sondershausen“ zurück.

Die o. g. Prägung hält bis heute an. Kennzeichnend bzw. charakteristisch für das öffentliche Leben in der Innenstadt von Sondershausen ist einerseits die kleinere Stadtverwaltung bzw. in besonderer Form und herausragender Weise die Verwaltung des Landkreises. Diese Verwaltungsinstitution mit ihren Mitarbeitern trägt entscheidend zur Aufrechterhaltung des „öffentlichen Lebens“ bei. Wäre diese im Rahmen der Gebietsreform nicht mehr hier ansässig bzw. spürbar verringert, käme das „öffentliche Leben“ in der Innenstadt nahezu zum Erliegen und Sondershausen würde alles andere als anziehend auf Zuzugswillige aber auch hier wohnende Menschen wirken. Die weitere Entwicklung der Stadt würde gestoppt und Sondershausen verlöre seinen seit Jahrhunderten prägenden Charakter.

Die Lage der Stadt zwischen den Höhenzügen von Hain- und Windleite sorgt für ein ansprechendes Panorama jedoch auch für eine Begrenzung weiterer wirtschaftlicher Entwicklungen. Die Gewerbegebiete sind nahezu belegt und eine zusätzliche Ausdehnung ist aufgrund der topographischen Gegebenheiten nicht möglich. Dennoch bieten die angesiedelten Betriebe, darunter befinden sich auch Weltmarktführer, ein ansprechendes Angebot an Arbeitsplätzen in Industrie und produzierendem Gewerbe. Darüber hinaus bietet die Stadt alles Wünschenswerte, um die Merkmale einer attraktiven Kreisstadt zu erfüllen. Wesentlich dabei sind die jetzigen repräsentativen Räumlichkeiten des Landratsamtes sowie eine reizvolle Kulturlandschaft, die wiederum merklich vom Vorhandensein der Landkreisverwaltung abhängt.

Die Kreisgebietsreform unter Einbeziehung des jetzigen Kyffhäuserkreises führt bereits seit längerem zu der intensiv geführten Diskussion, in welcher Stadt künftig der Kreissitz angesiedelt sein soll, welche Stadt Kreisstadt wird. Aufgrund der aufgeführten Prägung und dem Umstand, dass in Sondershausen eine weitere Entwicklung im Bereich des räumlichen Gewerbeausbaus kaum möglich ist und im Gegensatz zu den anderen hier betroffenen Kreisstädten Sondershausen über keinen direkten Autobahnanschluss verfügt, der auch in Zukunft entscheidend für die wirtschaftliche Entwicklung ist, ist diese Stadt auf den Kreissitz angewiesen.

Für die zahlreichen Einrichtungen im gewerblichen, kulturellen oder auch verwaltungsgeprägten Bereich würde sich unweigerlich die Standortfrage stellen. Wo andere Städte Möglichkeiten insbesondere auf dem Gebiet der wirtschaftlichen Entwicklung haben, sind in Sondershausen keine diesbezüglichen Entfaltungen möglich. Der Verlust würde zu einem nicht kompensationsfähigen Eingriff führen. Nicht nur die weitere Entwicklung der Stadt wäre gefährdet, sondern die vorherrschende Struktur würde in einem Ausmaß gestört, die die Charakteristik der Stadt unwiederbringlich vernichtet.

Aus den dargestellten Gründen ist es uns daher ein besonderes Anliegen, Sie auf den hier auch künftig notwendigen Kreisstadtstatus hinzuweisen, um die Basis für den vorherrschenden Charakter der Stadt erhalten zu können. Ein Verlust würde einen tiefen Einschnitt bedeuten. Sondershausen würde auf eine so elementare Art verändert, dass ein Vergleich mit den jetzt hier noch vorherrschenden Verhältnissen nicht mehr möglich wäre.

Die strukturelle Wandlung der beginnenden 90er Jahre – Schließung des „Kaliwerkes“, von der sich die Stadt bis heute nicht vollständig erholt hat, würde mit dem Verlust des Kreissitzes fortgeführt und der Stadt letztlich einen tiefgreifenden Wandel hin zum einschneidenden und existenziellen Abstieg bescheren.

Auch vor dem Hintergrund des verfassungsrechtlichen Ziels, der Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse, ist Sondershausen im Gegensatz zu den konkurrierenden Städten um den Kreissitz in einem künftig nach der Gebietsreform veränderten Landkreis auf die Kreisstadt angewiesen. Wir bitten Sie daher die aufgeführten Gedanken und Gründe in Ihre Überlegungen und Debatten einzubeziehen.

Um dem vorgebrachten Ziel, einer Stärkung durch die Gebietsreform, zu entsprechen, ist die Bestimmung von Sondershausen als künftige Kreisstadt naheliegend und folgerichtig. Eine andere Entscheidung würde zu den erläuterten Folgen bzw. einer Schwächung der ganzen Region und der Zerstörung über einen sehr langen Zeitraum gewachsener Strukturen führen. Wir erwarten daher auch Ihren Einsatz für unser vorgetragenes Anliegen, damit diese Region künftig auch weiter eine Chance auf Entwicklung hat. Hierfür ist es unerlässlich, dass Sondershausen auch weiter Kreisstadt bleibt!

Für Fragen stehen wir gern zur Verfügung. Zu weiteren Erläuterungen und Gesprächen sind Sie auch gern nach Sondershausen eingeladen, um vor Ort die vorgebrachten Erforderlichkeiten in Augenschein zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Kreyer, Bürgermeister
Thiele, stellvertretender Fraktionsvorsitzender CDU
Bräunicke, Fraktionsvorsitzende SPD/Grüne
Rößner, Fraktionsvorsitzende Linke
Schneegans, Fraktionsvorsitzender Volkssolidarität
Autor: red

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