Kommunalaufsicht in der Kritik
Lückenlose Amtsübergabe wird versagt
Donnerstag, 06. April 2017, 12:33 Uhr
Steffen Iffland finde es sehr merkwürdig, welcher Aufwand von seitens der Kommunalaufsicht betrieben werde, um einen Wahltermin zu verzögern...
Das Finden eines Wahltermins obliegt meines Wissen der Kommune, die diesen Termin der Kommunalaufsicht vorschlägt. Die Kommunalaufsicht muss dann den Termin nicht nur festlegen, nein sie muss sogar dafür Sorge tragen, dass die vorgegebene Frist nach § 25 des Thüringer Kommunalwahlgesetzes eingehalten wird.
Ein schwerwiegender Grund, dass der 11. Juni ungünstig wäre, konnte die Kommunalaufsicht bis heute nicht aufzeigen. Vielmehr hat man untätig vier Wochen verstreichen lassen, und somit der Kommune die Möglichkeit genommen, zeitnah die Oberbürgermeisterwahl vorzubereiten und einzuleiten, damit so schnell wie möglich ein neues Stadtoberhaupt gewählt werden kann.
Das die Wahl so schnell wie möglich durchgeführt werden muss, weil man einen lückenlosen Übergang der Amtsgeschäfte erreichen möchte, bestätigte auch der Staatssekretär des Innenministeriums Udo Götze bereits am 23. März auf Anfrage im Thüringer Landtag.
Damit bleibt für uns die Frage offen, welchen Grund, oder welche Anweisung es für die Kommunalaufsicht gab, untätig zu bleiben und das Beamtenrechtliche Verfahren zum Ausscheiden des Oberbürgermeisters als Vorwand zu nennen, den von der Stadt gesetzten Wahltermin abzusagen.
An dieser Stelle sei auch mitgeteilt, dass das Beamtenrechtliche Verfahren zum Rücktritt des Oberbürgermeisters keinen Einfluss auf den Wahltermin hat, denn der Oberbürgermeister Dr. Zeh hat zum 18. Juni seine Amtsniederlegung angekündigt und die Stadt hat dann kein von den Bürgern gewähltes Oberhaupt, das die Stadt leitet. Die Arbeit lastet dann allein auf den Schultern der Bürgermeisterin Krauth, die wiederum keinen Stellvertreter hat und somit nicht erkranken darf! Aber vielleicht erhält sie ja dazu eine Dienstanweisung der Kommunalaufsicht.
Es bleibt abschließend die Überlegung zu prüfen, ob man rechtliche Schritte gegen solch eine Handlungsweise einlegen kann und dies mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde ahndet.
Steffen Iffland, Vorsitzender der CDU-Stadtratsfraktion
Das Finden eines Wahltermins obliegt meines Wissen der Kommune, die diesen Termin der Kommunalaufsicht vorschlägt. Die Kommunalaufsicht muss dann den Termin nicht nur festlegen, nein sie muss sogar dafür Sorge tragen, dass die vorgegebene Frist nach § 25 des Thüringer Kommunalwahlgesetzes eingehalten wird.
Ein schwerwiegender Grund, dass der 11. Juni ungünstig wäre, konnte die Kommunalaufsicht bis heute nicht aufzeigen. Vielmehr hat man untätig vier Wochen verstreichen lassen, und somit der Kommune die Möglichkeit genommen, zeitnah die Oberbürgermeisterwahl vorzubereiten und einzuleiten, damit so schnell wie möglich ein neues Stadtoberhaupt gewählt werden kann.
Das die Wahl so schnell wie möglich durchgeführt werden muss, weil man einen lückenlosen Übergang der Amtsgeschäfte erreichen möchte, bestätigte auch der Staatssekretär des Innenministeriums Udo Götze bereits am 23. März auf Anfrage im Thüringer Landtag.
Damit bleibt für uns die Frage offen, welchen Grund, oder welche Anweisung es für die Kommunalaufsicht gab, untätig zu bleiben und das Beamtenrechtliche Verfahren zum Ausscheiden des Oberbürgermeisters als Vorwand zu nennen, den von der Stadt gesetzten Wahltermin abzusagen.
An dieser Stelle sei auch mitgeteilt, dass das Beamtenrechtliche Verfahren zum Rücktritt des Oberbürgermeisters keinen Einfluss auf den Wahltermin hat, denn der Oberbürgermeister Dr. Zeh hat zum 18. Juni seine Amtsniederlegung angekündigt und die Stadt hat dann kein von den Bürgern gewähltes Oberhaupt, das die Stadt leitet. Die Arbeit lastet dann allein auf den Schultern der Bürgermeisterin Krauth, die wiederum keinen Stellvertreter hat und somit nicht erkranken darf! Aber vielleicht erhält sie ja dazu eine Dienstanweisung der Kommunalaufsicht.
Es bleibt abschließend die Überlegung zu prüfen, ob man rechtliche Schritte gegen solch eine Handlungsweise einlegen kann und dies mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde ahndet.
Steffen Iffland, Vorsitzender der CDU-Stadtratsfraktion
Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
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