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Genehmigungsverfahren läuft

Landratsamt kontert Kritik

Freitag, 17. März 2017, 14:06 Uhr
Zur Kritik der Stadt Nordhausen am laufenden Genehmigungsverfahren des städtischen Haushaltes erläutert das Landratsamt Nordhausen: Die vollständigen Unterlagen zum Haushalt der Stadt Nordhausen liegen der Kommunalaufsicht mit letztem Schreiben der Stadt erst seit 20. Februar vor...

In einem gemeinsamen Beratungsgespräch im Januar hatte die Aufsicht der Stadt angeraten, den Haushalt durch eine Neubeschlussfassung zu konkretisieren.

Diesen Vorschlag hatte die Stadt abgelehnt, obwohl klar war, dass sich dadurch die Haushaltsgenehmigung herauszögern würde. Vor diesem Hintergrund ist die jüngst in dieser Woche geäußerte Kritik der Stadt an der Aufsichtsbehörde unverständlich. Die geplanten Investitionen der Stadt hängen nicht vorrangig von der Haushaltsgenehmigung ab, sondern viel entscheidender von der zu bewilligenden Bedarfszuweisung, die aufgrund fehlender Eigenmitteln erforderlich ist. Die Stadt hat beim Land eine Bedarfszuweisung über rund 2,6 Millionen Euro beantragt. Über die Gewährung entscheidet das Landesverwaltungsamt.

Die Kommunalaufsicht des Landkreises Nordhausen hat trotz erheblicher Haushaltsprobleme der Stadt Nordhausen das Haushaltssicherungskonzept am 3. März genehmigt. Diese Genehmigung ist auch die Voraussetzung dafür, dass das Land eine Bedarfszuweisung erteilen kann. In diesem Zusammenhang hat die Kommunalaufsicht dem Land Thüringen bereits mitgeteilt, dass eine Bedarfszuweisung für die Stadt Nordhausen grundsätzlich befürwortet wird.

Obwohl die Stadt Nordhausen öffentlich wiederholt die positive Entwicklung des städtischen Haushalts betont hat, stellt sich die konkrete Aktenlage, die der Kommunalaufsicht vorliegt, gegensätzlich dar. Denn seit 2013 sind nun rund 9,6 Millionen Euro Haushaltsfehlbeträge aufgelaufen. Diese problematische Situation steht den Aussagen der Stadt zu einer angeblichen "Haushaltsgesundung" entgegen. Um die geplanten Investitionen, die auch der Landkreis ausdrücklich befürwortet, zu realisieren, ist nun eine sachdienliche Zusammenarbeit der Stadtverwaltung mit der Rechtsaufsicht wichtig.

Das Landratsamt hatte der Stadt auch angeboten, sie insbesondere bei den für die Region wichtigen Vorhaben wie der Sanierung der Albert-Kuntz-Sportparks und des Theaters bei der Fördermittelgewinnung zu unterstützen. Solche gemeinsamen Gespräche beim Land hatte die Stadt jedoch abgelehnt. Auch aus dieser Hinsicht reagiert die Landkreisverwaltung verwundert darauf, dass die Stadt Nordhausen in diesem Jahr für das Stadion nur Fördermittel bei der Sportstättenförderung des Landes beantragt hat, wo der Fördersatz nur bei 40 Prozent liegt, während andere mögliche Förderprogramme höhere Fördersätze gewähren, wie das aktuelle Beispiel aus der Nachbarkreisstadt Sondershausen zeigt, wo die Sanierung einer Sportstätte vom Bund zu 100 Prozent gefördert wird. Dieses auch aus wirtschaftlicher Sicht nicht nachvollziehbare Vorgehen hemmt die Haushaltskonsolidierung und damit letztlich auch die Haushaltsgenehmigung.
Pressestelle Landratsamt Nordhausen
Autor: red

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