nnz-Forum: Kinder- und Jugendhilfegesetz
Donnerstag, 09. September 2004, 11:18 Uhr
Nordhausen (nnz). Das Kinder- und Jugendhilfegesetz soll in die Kompetenz der einzelnen Bundesländer übergehen. Was da bedeuten würde für die Jugend, erklärt der Kreisjugendring im nnz Forum.
Der Kreisjugendring fordert die Beibehaltung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes nach bundeseinheitlichen Richtlinien. Die geplante Verlagerung der Jugendhilfe in die Kompetenz der Länder führt unweigerlich zu einer 2-Klassen-Betreuung von Jugendlichen. Dies kann nicht im Interesse von Kindern und Jugendlichen gerade in den finanzschwächeren neuen Bundesländern wie z.B. Thüringen sein. Das Grundgesetz schreibt die Herstellung gleicher Verhältnisse auf Bundesebene vor.
Für Jugendliche, die aufgrund der geforderten Arbeitsplatz-Mobilität zum mehrmaligen Wohnort- und Bundeslandwechsel gezwungen sind, bedeutet die geplante Verlagerung der Gesetzeskompetenz eine heillose Verwirrung im Blick auf ihre Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten im jeweiligen Bundesland. Und nicht zuletzt würden sich große Träger der Jugendhilfe auf Dauer dort niederlassen, wo die finanzielle Situation für sie am günstigsten erscheint. Ärmere Bundesländer wie Thüringen fänden hierbei kaum Berücksichtigung. Der Kreisjugendring fordert die bundesweite Gleichbehandlung von Jugendlichen im Bereich der Jugendhilfe und gleiche Förderbedingungen für Jugendliche im ganzen Bundesgebiet.
Gez. Der Vorstand des Kreisjugendrings, i.A. Jochen Lenz (Vorstandsmitglied)
Der Kreisjugendring fordert die Beibehaltung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes nach bundeseinheitlichen Richtlinien. Die geplante Verlagerung der Jugendhilfe in die Kompetenz der Länder führt unweigerlich zu einer 2-Klassen-Betreuung von Jugendlichen. Dies kann nicht im Interesse von Kindern und Jugendlichen gerade in den finanzschwächeren neuen Bundesländern wie z.B. Thüringen sein. Das Grundgesetz schreibt die Herstellung gleicher Verhältnisse auf Bundesebene vor.
Für Jugendliche, die aufgrund der geforderten Arbeitsplatz-Mobilität zum mehrmaligen Wohnort- und Bundeslandwechsel gezwungen sind, bedeutet die geplante Verlagerung der Gesetzeskompetenz eine heillose Verwirrung im Blick auf ihre Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten im jeweiligen Bundesland. Und nicht zuletzt würden sich große Träger der Jugendhilfe auf Dauer dort niederlassen, wo die finanzielle Situation für sie am günstigsten erscheint. Ärmere Bundesländer wie Thüringen fänden hierbei kaum Berücksichtigung. Der Kreisjugendring fordert die bundesweite Gleichbehandlung von Jugendlichen im Bereich der Jugendhilfe und gleiche Förderbedingungen für Jugendliche im ganzen Bundesgebiet.
Gez. Der Vorstand des Kreisjugendrings, i.A. Jochen Lenz (Vorstandsmitglied)
Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
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