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vorbeugende Maßnahme

Stallpflicht für ganzen Landkreis

Mittwoch, 01. Februar 2017, 09:19 Uhr
Im gesamten Landkreis Nordhausen gilt ab jetzt eine Stallpflicht für Geflügel als vorbeugende Maßnahme gegen die Geflügelgrippe. Das hat das Veterinäramt des Landratsamtes Nordhausen jetzt in einer Allgemeinverfügung festgelegt...

Damit folgt die Landkreisverwaltung einer Vorgabe des Landes Thüringen, nach der jetzt für den gesamten Freistaat eine Stallpflicht für Geflügel festgesetzt wurde. Im Landkreis Nordhausen wurde bislang kein Fall von Geflügelgrippe festgestellt. Hierbei wurden vor allem Wildwassergeflügel beprobt.

Für einige Orte im Landkreis galt bereits seit Ende vergangenen Jahres die Stallpflicht, weil sie beispielsweise in der Nähe von Gewässern liegen, an denen Wildvögel vermehrt vorkommen. Ziel der Stallpflicht ist es, den Kontakt des Hausgeflügels mit Wildvögeln zu vermeiden, um das Ansteckungsrisiko zu minimieren.

Seit November trat in ganz Deutschland vermehrt Geflügelpest bei Wildvögeln, aber auch bei Nutzgeflügelbeständen auf. Der Erreger ist ein hochansteckendes Influenzavirus des Suptypes H5N8. Aktuell sind auch in Thüringen Wildvögel gefunden worden, die mit dem Virus infiziert waren. Im Landkreis Greiz kam es zu einem Ausbruch in einer Hobbyhaltung. Aufgrund dessen ist in Thüringen nun als weiterführende Maßnahme die allgemeine Stallpflicht notwendig. Die Einhaltung der Aufstallungspflicht im Landkreis Nordhausen werden die Mitarbeiter des Fachbereiches Veterinärwesen entsprechend kontrollieren. Die Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landratsamtes Nordhausen unter www.landratsamt-nordhausen.de/allgemeinverfuegungen.html veröffentlicht. Für Rückfragen steht das Veterinäramt zur Verfügung, Telefon 03631 90 84 51.
Autor: red

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