CDU Kreistagsfraktion zum Haushalt
Vorgehensweise kann so nicht akzeptiert werden
Donnerstag, 26. Januar 2017, 11:40 Uhr
Die CDU Kreistagsfraktion hat sich umfassend mit der von den Kreisverwaltung geforderten Stellungnahme der Kommunen zum Haushalt 2017 beschäftigt. Die Vorgehensweise des Landrates gegenüber den Kommunen könne so nicht akzeptiert werden, teilt die Fraktion mit...
Die CDU Kreistagsfraktion des Landkreises Nordhausen fordert, bezugnehmend auf diese Aufforderung der Kreisverwaltung zur Darstellung des ungedeckten Finanzbedarfs der Kommunen, eine Fristverlängerung von einem Monat den betroffenen Gemeinden zu gewähren.
Außerdem halten wir es für erforderlich, die schriftliche Begründung des Verwaltungsgerichtes zum Urteil zur Klage der Stadt Bleicherode gegen den Landkreis Nordhausen abzuwarten. Die geforderte Aufstellung bzw. Darstellung des Bedarfes bedeutet einen enormen Zeitaufwand für die Kommunen und ist in der vorgegeben Frist auf keinen Fall zu bewältigen.
Die Vorgehensweise des Landrates gegenüber den Kommunen kann so nicht akzeptiert werden. Die CDU Fraktion fordert, den bisherigen Satz der Kreisumlage aus dem Jahr 2015 /2016 beizubehalten. Das sich dann für den Landkreis Nordhausen ergebende Defizit ist detailliert darzustellen. Danach sind vom Kreistag unter Einbeziehung der Fachausschüsse die Auswüchse des erhöhten Finanzbedarfes darzustellen.
Weiterhin fordert die CDU Fraktion eine detaillierte Aufstellung, wie sich trotz geringeren Haushaltsvolumens die Erhöhung eines ungedeckten Finanzbedarfs ergibt. Entsprechende Informationen und Zuarbeiten werden in der nächsten Sitzung des Rechnungsprüfungs- und Finanzausschusses am 02.02.2017 erwartet.
gez.Dirk Erfurt
stellv. Fraktionsvorsitzender
Anm. d. Red.: Kommentare bitte nur mit Klarnamen!
Autor: redDie CDU Kreistagsfraktion des Landkreises Nordhausen fordert, bezugnehmend auf diese Aufforderung der Kreisverwaltung zur Darstellung des ungedeckten Finanzbedarfs der Kommunen, eine Fristverlängerung von einem Monat den betroffenen Gemeinden zu gewähren.
Außerdem halten wir es für erforderlich, die schriftliche Begründung des Verwaltungsgerichtes zum Urteil zur Klage der Stadt Bleicherode gegen den Landkreis Nordhausen abzuwarten. Die geforderte Aufstellung bzw. Darstellung des Bedarfes bedeutet einen enormen Zeitaufwand für die Kommunen und ist in der vorgegeben Frist auf keinen Fall zu bewältigen.
Die Vorgehensweise des Landrates gegenüber den Kommunen kann so nicht akzeptiert werden. Die CDU Fraktion fordert, den bisherigen Satz der Kreisumlage aus dem Jahr 2015 /2016 beizubehalten. Das sich dann für den Landkreis Nordhausen ergebende Defizit ist detailliert darzustellen. Danach sind vom Kreistag unter Einbeziehung der Fachausschüsse die Auswüchse des erhöhten Finanzbedarfes darzustellen.
Weiterhin fordert die CDU Fraktion eine detaillierte Aufstellung, wie sich trotz geringeren Haushaltsvolumens die Erhöhung eines ungedeckten Finanzbedarfs ergibt. Entsprechende Informationen und Zuarbeiten werden in der nächsten Sitzung des Rechnungsprüfungs- und Finanzausschusses am 02.02.2017 erwartet.
gez.Dirk Erfurt
stellv. Fraktionsvorsitzender
Anm. d. Red.: Kommentare bitte nur mit Klarnamen!
