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"Ratgeber-Rechteck"

Das ändert sich ab morgen

Samstag, 31. Dezember 2016, 08:54 Uhr
Der zukünftige amerikanische Präsident hat im Wahlkampf versprochen, dass in Zukunft neue Gesetze nur dann erlassen werden, wenn im Gegenzug die doppelte Zahl von bestehenden Gesetzen wegfällt. Vielleicht eine gute Idee, um auch in Deutschland die Gesetzesflut einzudämmen. Bis dahin wird die Regelungsdichte weiter zunehmen. Was auf Sie mit dem Jahreswechsel zukommt, hat Rechtsanwalt Manfred Werthern aus Wolkramshausen für Sie zusammengestellt...


Arbeitsrecht
Für Rund 1 Million Beschäftigte in Leiharbeit gilt ab 01.04.2017: Ihre Beschäftigung im entleihenden Betrieb ist auf 18 Monate begrenzt. Danach haben sie einen Anspruch auf Festanstellung, wenn die Leihfirma sie nicht vorher in einem anderen Betrieb einsetzt.

Längere Überlassungszeiten können entweder durch Tarifvertrag oder durch Betriebsvereinbarung vereinbart werden. Wichtig: Nach neun Monaten kann der Leiharbeitnehmer den im Betrieb an Festangestellte gezahlten Lohn beanspruchen!

Der Mindestlohn wird von 8,50 € auf 8,84 € angehoben. Der erhöhte Mindestlohn muss auch für Minijobs bezahlt werden. Da die Höchstverdienstgrenze unverändert bei 450 € liegt, sinkt die monatliche Arbeitszeit bei Minijobs auf 50 Stunden und 54 Minuten.
Flexi-Rente: Wer die Regelaltersrente bezieht und trotzdem weiter arbeitet, kann durch weitere Rentenbeitragszahlungen seinen Rentenanspruch um jährlich bis zu 9% steigern.

Familienrecht
Der Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende, die keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten, steigt für Kinder bis 5 Jahre auf 150 €, für Kinder von 6 bis 11 Jahren auf 201 € und für Kinder von 12 bis 18 Jahren auf 268 € monatlich.
Kindergeld und Kinderzuschlag steigen. Für Geringverdiener wird der Kinderzuschlag um 10 € angehoben. Das Kindergeld steigt in den kommenden beiden Jahren um jeweils 2 €.

Manfred Werthern (Foto: privat) Manfred Werthern (Foto: privat) Sozialrecht
Die Leistungen der Grundsicherung (Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe) steigen, der Regelsatz für Alleinstehende um 5 €, die Grundsicherung für Kinder zwischen 6 und 13 um 21 €.

Keine Zwangsverrentung bei langer Arbeitslosigkeit
Wer Leistungen aus der Grundsicherung bezieht, kann zukünftig nicht mehr „zwangsverrentet“ werden, wenn die Rente so gering ausfiele, dass Grundsicherungsleistungen im Alter in Anspruch genommen werden müssten.

Sozialversicherungsrecht
Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung Ost steigt ab 01.01.2017 von bisher 5.400 € auf 5.700 €. Der Mindestbeitrag zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt weiterhin 84,15 €. Waisenrentner sind ab 2017 in der Gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, bis zum 25. Lebensjahr beitragsfrei.
Die Grenze der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 57.650 €. Nur wer mit seinem Einkommen über dieser Grenze liegt, kann eine private Krankenversicherung abschließen.

Verkehrsrecht
Die Änderungen der Straßenverkehrsordnung in Kürze:
Eltern dürfen mit dem Fahrrad den Fußweg benutzen, wenn sie dort ihre Rad fahrenden Kinder begleiten. Radwege können in Zukunft auch von E Bikes bis zu 25km/h Geschwindigkeit befahren werden.
Ab 2017 muss auf Autobahnen und auf Straßen mit mindestens zwei Fahrstreifen pro Richtung automatisch eine Rettungsgasse gebildet werden, sobald sich die Fahrzeuge nur mit Schrittgeschwindigkeit oder gar nicht voranbewegen.

Steuerecht
Der Grundfreibetrag steigt um 168 € pro Steuerpflichtigen auf 8.820 € bei Ledigen und auf 1.760 € bei Verheirateten.
Versorgungsaufwendungen können bis zu 84% steuermindernd berücksichtigt werden. Alleinstehende können Sonderausgaben bis 19.625 €, gemeinsam Veranlagte bis zu 23362 € in der Steuererklärung anmelden. Unterhaltsleistungen sind bis maximal 8.820 € abziehbar.

Sonstiges
Die „Stiftung Anerkennung und Hilfe“ unterstützt ab 2017 Menschen, die in ihrer Jugend in Heimen der Behindertenhilfe oder Psychiatrie Misshandlungen ausgesetzt waren u.a. mit einer Geldleistung in Höhe von 9.000 €. Der Stiftung stehen für den Zeitraum 2017 bis 2021 288 Mio € zur Verfügung.

Cannabis wird für Schwerkranke, die mit zugelassenen Arzneimitteln keine Linderung erfahren, dann eine Therapieoption, wenn sie an einer Studie über die Wirksamkeit des Cannabis teilnehmen.
Manfred Werthern
Autor: red

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