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Abschreckung

Mittwoch, 18. August 2004, 13:12 Uhr
Nordhausen (nnz). Morgen geht das neue Schuljahr los. Da haben nicht nur Lehrer und Schüler wieder zu tun, auch das Landratsamt und sogar die Polizei werden vermutlich im Einsatz sein – gegen Schulschwänzer.


Der Schuljahresbeginn bedeutet für die Ordnungsbehörde des Landratsamtes Nordhausen, sich auch wieder verstärkt mit den Schulschwänzern beschäftigen zu müssen. Dazu zählt auch die unterlassene Schulanmeldung bei den Grund- und Berufsschulen. Die Schulpflicht besteht in Thüringen mindestens für die Dauer von 12 Jahren und gliedert sich in eine Vollzeitschulpflicht von 9 Jahren und eine Berufsschulpflicht von 3 Jahren.

Viele Schulabgänger, die trotz Erfüllung der Vollzeitschulpflicht noch keinen Hauptschulabschluss erreicht haben, müssen sich pflichtgemäß in den Berufsschulen zum Berufsvorbereitungsjahr melden. Trotz vieler Hinweise der abgebenden Schulen versäumen viele Eltern die Anmeldung ihrer Kinder. „Vielen ist offenbar nicht bewusst, dass die Eltern für die unterlassene Anmeldung mit einem Bußgeld bis zu 1.500 EUR bestraft werden können“, machte Sandra Hesse vom Ordnungsamt des Landratsamtes deutlich.

„Leider ist die Zahl der Schulschwänzer stetig steigend, dem entsprechend haben wir auch unsere Maßnahmen verschärft“, erklärte der 1. Beigeordnete des Landkreises, Matthias Jendricke (SPD). Zu den Maßnahmen zählen die zwangsweise Zuführung zur Schule, Bußgeldbescheide an die Eltern, bzw. Jugendlichen oder auch die Auflage von gemeinnützigen Arbeitsstunden.

Als positiv hat sich die Einführung der so genannten Anwesenheitskontrollkarte erwiesen. Das Führen dieser Karte wird dem Schüler durch die Verwaltungsbehörde auferlegt und stellt für ihn eine Belastung dar, die er natürlich so schnell wie möglich wieder ablegen möchte. Durch die Verpflichtung, die Karte jeden Abend auch den Eltern vorzulegen und gegenzeichnen zu lassen, müssen die Schüler Farbe bekennen. Gleichzeitig sind die Eltern damit auf dem aktuellsten Stand. „Einmal im Monat oder auch in kürzeren Abständen muss der Schüler diese Karte im Landratsamt zur Auswertung vorlegen“, erläuterte Sandra Hesse.

Schwierig ist nach wie vor die Zusammenarbeit mit vielen Eltern von Schulschwänzern. „Einige Eltern sind mit den Problemen schlichtweg überfordert oder schlimmer noch, sie bagatellisieren die Schulbummelei ihrer Kinder“, erklärte Jendricke.

Durch die Schulen wurde im vergangenen Schuljahr verstärkt die zwangsweise Zuführung zur Schule beantragt. Zahlreiche Schulschwänzer lassen sich zunächst nicht von der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens und diversen Auflagen abschrecken. In diesen Fällen kann man mit der Zuführung, gegebenenfalls mit Polizeiunterstützung, sehr deutlich machen, wie ernst die Verwaltungsbehörde mit dem Problem des Schuleschwänzens umgeht.

Der Vorteil einer zwangsweisen Zuführung ist in der Regel nicht nur die erzieherische Wirkung bei dem Schulbummelanten selbst, sondern sie hat darüber hinaus auch einen generalpräventiven Effekt auf andere Schüler.
Autor: nnz

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