nnz-Tip: Tabulose Zone Balkonien?
Sonntag, 29. Juli 2001, 09:17 Uhr
Nordhausen (nnz). Balkon oder Terrasse sind für viele Mieter Ersatz für den eigenen Garten. Doch inwieweit darf man eigentlich auf dem Balkon essen, trinken oder Feste feiern? Und: Kann der Vermieter das Anbringen von Blumenschmuck und Pflanzen verbieten? Die Antworten dazu in Ihrer nnz.
Während das Feste feiern auf dem Balkon eine Frage der allgemeinen Rechtslage ist (Essen und Trinken sowie kleine Partys auf dem Balkon sind von 9-12 Uhr und von 15-22 Uhr bei normaler Lautstärke gestattet), hängt der Blumenschmuck vom Vermieter bzw. Hauseigentümer ab. Dieser kann das Anbringen von Blumenkästen an Balkonen oder Fenstern untersagen, sofern dies die Bausubstanz gefährden könnte oder Löcher gebohrt werden müssen. Dabei sollte man wissen: Blumen gehören nicht direkt auf die Fenstersimse oder die Balkongeländer, denn so bildet sich Staunässe, die den Untergrund beschädigt. Kästen an der Balkonbrüstung müssen so angebracht sein, dass eine Gefährdung von Passanten ausgeschlossen ist und auch beim Gießen ist Rücksicht geboten. Auch wenn die Kästen gar nicht zur Fassade passen, kann der Vermieter das Aufhängen verbieten.
Abhilfe für alle Probleme zugleich schafft das flexible und witterungsbeständige Baukastensystem Alwin, für das der Erfinder zehn Jahre Garantie sowie TÜV-geprüfte Sicherheit bietet. Die dem Patent eigene Abstellfläche schützt Untergrund und Passanten und auf Grund der Farben- und Formen-Vielfalt passt Alwin zu jeder Fassade. Das System ist in verschiedenen Größen bei Alwin AG, Tel. 0771-898 83 56, FAX: 0041-1-939 34 82, E-Mail: mail@alwin.ch erhältlich.
Autor: nnz
Während das Feste feiern auf dem Balkon eine Frage der allgemeinen Rechtslage ist (Essen und Trinken sowie kleine Partys auf dem Balkon sind von 9-12 Uhr und von 15-22 Uhr bei normaler Lautstärke gestattet), hängt der Blumenschmuck vom Vermieter bzw. Hauseigentümer ab. Dieser kann das Anbringen von Blumenkästen an Balkonen oder Fenstern untersagen, sofern dies die Bausubstanz gefährden könnte oder Löcher gebohrt werden müssen. Dabei sollte man wissen: Blumen gehören nicht direkt auf die Fenstersimse oder die Balkongeländer, denn so bildet sich Staunässe, die den Untergrund beschädigt. Kästen an der Balkonbrüstung müssen so angebracht sein, dass eine Gefährdung von Passanten ausgeschlossen ist und auch beim Gießen ist Rücksicht geboten. Auch wenn die Kästen gar nicht zur Fassade passen, kann der Vermieter das Aufhängen verbieten. Abhilfe für alle Probleme zugleich schafft das flexible und witterungsbeständige Baukastensystem Alwin, für das der Erfinder zehn Jahre Garantie sowie TÜV-geprüfte Sicherheit bietet. Die dem Patent eigene Abstellfläche schützt Untergrund und Passanten und auf Grund der Farben- und Formen-Vielfalt passt Alwin zu jeder Fassade. Das System ist in verschiedenen Größen bei Alwin AG, Tel. 0771-898 83 56, FAX: 0041-1-939 34 82, E-Mail: mail@alwin.ch erhältlich.
