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Selbstständig in der Gastronomie

Tipps für die Gründung

Dienstag, 29. November 2016, 18:37 Uhr
Viele Menschen besitzen ihn – den Traum von der Selbstständigkeit. Ein eigenes Restaurant, eine Eckkneipe oder ein Café steht dabei ganz vorne. Doch bevor das erste Essen serviert, das erste Bier angezapft oder der Kaffee ausgeschenkt wird, müssen zunächst einmal viele Hürden genommen werden. Schließlich muss ein Konzept her, um sich gegen die große Konkurrenz behaupten zu können...


An erster Stelle ist zunächst einmal die Frage zu klären, welche Zielgruppe erreicht werden soll. Gibt es aktuelle Trends, die aufgegriffen werden können, wie zum Beispiel eine Bio-Küche? Welche Konkurrenten gibt es in unmittelbarer Nähe? Ein wichtiges Augenmerk gilt auch der Standortfrage, denn es muss sichergestellt sein, dass die Location für die Zielgruppe gut zu erreichen und attraktiv ist.



Wer sich ohne ausführlichen Businessplan an die Gründung wagt, riskiert ein Scheitern. Denn zu Beginn steht bei jeder gastronomischen Gründung zunächst einmal eine ausführliche Planung. Hier verschafft sich der Gründer Informationen zu allen finanziellen Aspekten, inklusive der voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben.

Schließlich muss eine entsprechende Gastroausstattung her, die bekanntlich nicht preiswert ist. Hier hat es sich bewährt, die Preise anhand von einem speziellen Händler für Gastronomiebedarf zu ermitteln, wie zum Beispiel bei der gastrozentrale.de. Diese Zahlen werden in einem Finanzierungsplan zusammengefasst, der einen Überblick über das erforderliche Kapital gibt. Außerdem ist dem Businessplan zu entnehmen, wie viel Eigenkapital und Fremdkapital erforderlich sind.

Erforderlichen Lizenzen beschaffen

Wer zum Beispiel alkoholische Getränke verkaufen möchte, muss eine Ausschankerlaubnis beantragen. Dies gilt nicht nur für eine Kneipe, sondern auch jedes Restaurant sollte eine entsprechende Lizenz besitzen. Die Erlaubnis hierfür wird auch Konzession genannt. Außerdem gibt es viele wichtige Richtlinien, die die Räume des Gastrobetriebes betreffenund die unbedingt einzuhalten sind. In diesem Fall ist der richtige Ansprechpartner die Gewerbeaufsicht, die entsprechende Informationen herausgibt. Außerdem müssen bestimmte Hygienevorschriften beachtet werden und die Mitarbeiter müssen ein Gesundheitszeugnis vorlegen. Bild: Romi/pixabay
Autor: red

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