Haushalt der Kreisverwaltung
Alles paletti
Mittwoch, 23. November 2016, 11:00 Uhr
In der Sitzung des Nordhäuser Kreistages am Montag dieser Woche fragte der Vorsitzende des Finanzausschusses, Jürgen Hohberg, ob denn nun die Haushaltssatzung noch einmal neu beschlossen werden müsse. Schließlich hätten sich da einige entscheidende Positionen geändert...
Der Landkreis erhält nun aufgrund der erfolgreichen Nachverhandlungen mit dem Land eine Bedarfszuweisung in Höhe von rund 6,4 Millionen Euro und die zusätzliche Erstattung für Ausgaben im Flüchtlingsbereich vom Land. Das ermöglicht nunmehr dem Landkreis den Haushaltsausgleich.
So klafft insgesamt statt der fünf Millionen Euro auf der Einnahmenseite nur noch ein Loch von zwei Millionen Euro. Das seien jedoch die zwei Millionen gewesen, die im beschlossenen Haushalt für den Abbau von Sollfehlbeträgen vorgesehen waren. Der Berg der Sollfehlbeträge kann nicht abgebaut werden, dafür muss aber der Haushalt auch nicht noch einmal neu beschlossen werden. Er ist de facto auch genehmigt.
"Der Landkreis Nordhausen hat aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung seit Jahresbeginn sparsam gewirtschaftet und mehrere Haushaltsansätzen gesperrt. Damit kann der Landkreis nun den gesetzlich geforderten Haushaltsausgleich darstellen, was Voraussetzung für die Rechtsaufsichtsbehörde ist, den Haushalt zu genehmigen", teilt die Pressestelle des Landratsamtes mit.
Der Landrat hatte in der Kreistagssitzung am Montag noch einmal deutlich gemacht, dass der Landkreis nun damit die höchste Bedarfszuweisung bekommt, die der Landkreis jetzt zusätzlich zu seinen bisherigen Einnahmen erhält. Jendricke sieht sich damit in seiner Strategie bestätigt, mit einem Betrag von rund 10 Millionen Euro mehr Bedarfszuweisung zu beantragen, als der Landkreis erwarten konnte.
"Der Landkreis hat das Ziel, das laufende Haushaltsjahr seit vielen Jahren zum ersten Mal ohne neue Verluste abzuschließen. Ob es mit der berühmten schwarzen Null klappt, wird jedoch erst der formelle Jahresabschluss zeigen", so Jendricke.
Autor: redDer Landkreis erhält nun aufgrund der erfolgreichen Nachverhandlungen mit dem Land eine Bedarfszuweisung in Höhe von rund 6,4 Millionen Euro und die zusätzliche Erstattung für Ausgaben im Flüchtlingsbereich vom Land. Das ermöglicht nunmehr dem Landkreis den Haushaltsausgleich.
So klafft insgesamt statt der fünf Millionen Euro auf der Einnahmenseite nur noch ein Loch von zwei Millionen Euro. Das seien jedoch die zwei Millionen gewesen, die im beschlossenen Haushalt für den Abbau von Sollfehlbeträgen vorgesehen waren. Der Berg der Sollfehlbeträge kann nicht abgebaut werden, dafür muss aber der Haushalt auch nicht noch einmal neu beschlossen werden. Er ist de facto auch genehmigt.
"Der Landkreis Nordhausen hat aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung seit Jahresbeginn sparsam gewirtschaftet und mehrere Haushaltsansätzen gesperrt. Damit kann der Landkreis nun den gesetzlich geforderten Haushaltsausgleich darstellen, was Voraussetzung für die Rechtsaufsichtsbehörde ist, den Haushalt zu genehmigen", teilt die Pressestelle des Landratsamtes mit.
Der Landrat hatte in der Kreistagssitzung am Montag noch einmal deutlich gemacht, dass der Landkreis nun damit die höchste Bedarfszuweisung bekommt, die der Landkreis jetzt zusätzlich zu seinen bisherigen Einnahmen erhält. Jendricke sieht sich damit in seiner Strategie bestätigt, mit einem Betrag von rund 10 Millionen Euro mehr Bedarfszuweisung zu beantragen, als der Landkreis erwarten konnte.
"Der Landkreis hat das Ziel, das laufende Haushaltsjahr seit vielen Jahren zum ersten Mal ohne neue Verluste abzuschließen. Ob es mit der berühmten schwarzen Null klappt, wird jedoch erst der formelle Jahresabschluss zeigen", so Jendricke.
