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nnz-Polizeireport am Dienstag

Dienstag, 10. August 2004, 11:09 Uhr
Nordhausen (nnz). Schwarzer Kater von links, Unglück bringt’s. So oder ähnlich lautet eine alte Weisheit. Eine junge Autofahrerin wird sich seit gestern vermutlich daran erinnern. Welche Folgen die Begegnung mit einem „Stubentiger“ hatte, und was noch los war im Landkreis Nordhausen – dazu mit dem bekannten Klick.


Katze hatte Schuld
Eine 21-jährige Autofahrerin befuhr gegen 09.15 Uhr die B 243 in Richtung Mackenrode. Nach eigenen Angaben erschreckte sie sich vor einer Katze und verlor dadurch die Kontrolle über ihren Opel Corsa. Sie kam nach rechts von der Fahrbahn ab und kollidierte mit einem Begrenzungspfeiler. Durch den tiefer liegenden Randstreifen kam sie ins Schleudern und nach links von der Fahrbahn ab, wo sie gegen eine Laterne der Stadtbeleuchtung stieß. Die junge Frau wurde leicht verletzt und mit einem Schock ins Krankenhaus gebracht. Der entstandene Sachschaden wird auf 3500 € geschätzt.


Wider den Regeln
Um 11.20 Uhr missachtete ein Autofahrer in der Hauptstraße in Salza die Vorfahrt und kollidierte in der weiteren Folge mit einer anderen Fahrzeugführerin. Zum Glück wurde hierbei niemand verletzt und die Beteiligten kamen mit dem Schrecken davon. Der Sach- schaden wird mit knapp 3000 € angegeben.



Eine leicht verletzte Person war Folge eines Unfalls, der sich gegen 14.15 Uhr in der Uthleber Straße in Sundhausen ereignete. Ein Mopedfahrer bemerkte zu spät, dass der vor ihm fahrende Opel nach links blinkte und aufgrund Gegenverkehr verkehrsbedingt anhalten musste. Durch die Karambolage stürzte der Mopedfahrer und zog sich leichte Verletzungen zu. Außer dem Personenschaden entstand auch etwa 4000 € Sachschaden.


Im Doppelpack besoffen
In den Mittagsstunden kam es in Nordhausen, Altendorf, zu einem Verkehrsunfall, bei dem ein LKW-Fahrer das Fallrohr einer Dachrinne eines Hauses streifte und beschädigte. Während der Unfallaufnahme gab ein 64-jähriger Mann aus Quickborn zu verstehen, dass er der Fahrer des LKW sei. Dabei stellten die Beamten Alkoholgeruch in der Atemluft des Fahrers fest. Beim Tatvorwurf, einen Verkehrsunfall unter Alkoholeinwirkung verursacht zu haben, gab der Mann an, dass er doch nicht der Fahrer des LKW sei, sondern er den eigentlichen Fahrzeugführer nur „decken“ wollte, weil ihm nicht bekannt war, ob dieser im Besitz der erforderlichen Fahrzeugklasse ist.

Als Fahrzeugführer gab sich ein 21-jähriger Mann zu erkennen. Er teilte den Beamten mit, dass er berechtigt sei einen LKW zu führen, konnte aber seinen Führerschein nicht vorlegen. Auch der junge Mann aus Aschersleben hatte ebenfalls Alkohol intus, welches der Test mit 0,43 Promille bestätigte. Gegen beide „Fahrzeugführer“ wurde Anzeige erstattet und eine Blutentnahme veranlasst.
Autor: nnz

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