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Gemeinsames Anliegen

Freitag, 06. August 2004, 15:02 Uhr
Nordhausen (nnz). Ab Mitte August werden sechs weitere Beratungskräfte im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme der Lift gGmbH die Aufgabe der zusätzlichen Beratung für Antragsteller auf Arbeitslosengeld II (Alg II) übernehmen. Wo das stattfinden soll? Mit einem Klick sind Sie schlauer.


Der Landkreis Nordhausen beauftragte in Abstimmung mit der Agentur für Arbeit diese gemeinnützige Einrichtung, um in größeren Orten der Region weitere Möglichkeiten für die Bürger, die Anträge für Alg II durch die Bundesagentur oder das Sozialamt erhalten haben, einzurichten und die Anfahrtswege für die Antragsteller zu verkürzen. Auch in der Stadt Nordhausen stehen dann weitere Kräfte zur Verfügung.


Diese Mitarbeiter der Beratungsstellen werden Hinweise beim Ausfüllen der Anträge geben und werden deshalb vorher in der Agentur für Arbeit geschult.

Zur Zeit arbeiten die Agentur für Arbeit Nordhausen und der Landkreis Nordhausen eng bei der Vorbereitung der Leistungsgewährung und weiteren Betreuung der Arbeitslosengeld II - Bezieher zusammen. Die Antragsannahme erfolgt für Arbeitslosenhilfe – Empfänger in der Agentur für Arbeit und für Sozialhilfeempfänger im Landratsamt. Die weitere Bearbeitung der Anträge wird dann gemeinsam in der Arbeitsagentur im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft beider Behörden vorgenommen.

Die Vertragsverhandlungen für diese Zusammenarbeit laufen unter dem Gesichtspunkt, die Kompetenzen beider Einrichtungen zum Nutzen und Wohle der künftigen Arbeitslosengeld II - Bezieher zusammenzuführen. Ziel ist es, jedem Bürger bei der Antragsstellung die notwendige Hilfe zu geben und eine pünktliche Bearbeitung im letzten Quartal 2004 abzusichern. Letztendlich sollen alle Antragssteller bis zum 20. Dezember dieses Jahres den schriftlichen Bescheid zur Bewilligung erhalten.

Einen nächsten Schritt stellt dann die intensive Betreuung bei der Vermittlung in Arbeit bzw. bei der Schaffung von Arbeitsgelegenheiten unter Nutzung örtlicher Träger dar. Damit dieses Angebot ebenfalls zum 1. Januar 2005 unterbreitet werden kann, sind bereits jetzt entsprechende gemeinsame Planungen erforderlich und werden auch vorgenommen.
Autor: nnz

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