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Gutachten zur Polizeistrukturreform vorgestellt

Nach der Reform ist vor der Reform

Dienstag, 25. Oktober 2016, 19:47 Uhr
Der Vorsitzende der Expertenkommission, Prof. Dr. Baldus, stellte heute gemeinsam mit dem Thüringer Minister für Inneres und Kommunales, Dr. Holger Poppenhäger, die Erkenntnisse und Empfehlungen der Kommission zur Neustrukturierung der Thüringer Polizei vor...

Übergabe (Foto: TMIK/Steve Bauerschmidt) Übergabe (Foto: TMIK/Steve Bauerschmidt)
Übergabe des Berichtes der Expertenkommission an den Innenminister Dr. Holger Poppenhäger (2.v.l.) durch den Vorsitzenden der Kommission Prof. Dr. Baldus (3. v.r.)

Der Innenminister bedankte sich bei der Kommission für ihre gute Arbeit und die wertvollen Empfehlungen. Diese müssten nun bewertet und vor allem Prioritäten für die Umsetzung gesetzt werden.

„Ich beabsichtige, das Ergebnis der Bewertung dem Kabinett im Frühjahr 2017 vorzustellen“, erklärte der Minister. Wichtig sei vor allem, so Poppenhäger, dass sich die Polizei weiterentwickelt, das die Mitarbeiter in diesem aufwendigen Prozess mitgenommen werden und sich in dieser zukünftigen Organisation selbstverständlich wiederfinden.

Der Minister unterstrich nochmals, dass sich die Kommission aus fachlich unterschiedlichen Polizeiexperten verschiedener Bundesländer zusammensetzte und diese ihre wissenschaftliche Evaluierung uneingeschränkt und eigenständig durchgeführt haben.

Diese 64 Thesen sind:

(0.1) Die Kommission ist zu der Erkenntnis gelangt, dass die Ziele der Polizeistrukturreform von 2012 lediglich zum Teil erreicht wurden.

(0.2) Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales sollte eine strategische Ausrichtung sowie ein Leitbild der Thüringer Polizei entwickeln und festschreiben. Es sollte eine Verständigung und Klarheit darüber geben, wofür die Thüringer Polizei steht und wo sie mit Blick auf die unterschiedlichen Aufgabenbereiche in Zukunft hin will.

(0.3) Die Kommission empfiehlt, die Landespolizeidirektion in Zukunft nicht mehr als zentrale Führungs- und Einsatzbehörde zu konzipieren. Die Aufgaben einer Führungsdienststelle sollten wieder dem Innenministerium zugewiesen werden und die Einsatzführung, -steuerung und -bewältigung dem nachgeordneten Bereich.

(0.4) Die Landespolizeidirektion sollte die zentrale Behörde der Thüringer Polizei für die Einsatzunterstützung sein. Dementsprechend sollte die Bereitschaftspolizei in den Einsatzunterstützungsbereich der Direktion eingegliedert werden, ebenfalls die Polizeihubschrauberstaffel und der Polizeiärztliche Dienst, außerdem – wenn auch aus anderen Gründen – das Polizeimusikkorps.

(0.5) Die Aufgabe einer zentralen Verwaltungsbehörde mit Serviceleistungen für die gesamte Thüringer Polizei sollte auch in Zukunft weiter von der Landespolizeidirektion wahrgenommen werden. Demzufolge sollte sie zuständig sein etwa für Beschaffung, Gebäudemanagement, Gebühren und Reisekosten, Ruhestandsverfahren, Disziplinarverfahren sowie Prozessvertretungen.

(0.6) Die Verantwortung für die gesamte Informations- und Kommunikationstechnik sollte der Landespolizeidirektion zugeordnet werden.

(0.7) Die Landeseinsatzzentrale sollte auch in Zukunft für das Notrufmanagement zuständig sein sowie für die Koordinierung und Priorisierung schutzbereichsübergreifender Einsätze. Die Einsatzführung sollte aber in Zukunft den regional sowie fachlich zuständigen Organisationseinheiten obliegen.

(0.8) Es sollten Maßnahmen ergriffen werden, um die einsatzunterstützenden Möglichkeiten der Landeseinsatzzentrale gegenüber den Organisationseinheiten in der Fläche durchzusetzen.

(0.9) Es sollte schnellstmöglich die Kompatibilität des Einsatzleitsystems mit der Vorgangsverwaltung hergestellt werden.

(0.10) Es sollten Maßnahmen ergriffen werden, um tatsächlich ein ständiges polizeiliches Lagebild vorhalten zu können.

(0.11) Die Aus- und Fortbildung der Disponenten sowie der Beamten, die in den Landespolizeiinspektionen bzw. deren nachgeordneten Bereichen mit der Landeseinsatzzentrale im Rahmen ihrer Koordinierungsaufgaben zusammenarbeiten, sollte verbessert und verstärkt werden.

(0.12) Die Landespolizeiinspektionen sollten mit einem ausreichend großen Personalkörper ausgestattet werden, damit sie zu funktionsfähigen Regionaldienststellen entwickelt werden können, die auch in der Lage sind, alle Stabsaufgaben zu bewerkstelligen und insbesondere flexibel auf Lage- und Aufgabenveränderungen zu reagieren. Folglich sollte die Anzahl der Landespolizeiinspektionen auf nicht mehr als vier reduziert werden.

(0.13) Der territoriale Zuschnitt der in ihrer Anzahl reduzierten Landespolizeiinspektionen sollte sich an den Bezirken der Landgerichte und damit im Kern an den vier Planungsregionen Thüringens orientieren.

(0.14) Die Anzahl und der territoriale Zuschnitt der Kriminalpolizeiinspektionen sollte in Zukunft an die Anzahl und den territorialen Zuschnitt der Landespolizeiinspektionen angeglichen werden, ohne dabei insgesamt die kriminalpolizeilichen Standorte zu reduzieren.

(0.15) In den zukünftig nicht mehr als vier Kriminalpolizeiinspektionen sollte jeweils eine Mordkommission eingerichtet werden.

(0.16) Die Kriminalpolizeiinspektionen sollten so organisiert sein, dass sie alle Aufgaben in ihrem Schutzbereich bewältigen können, sie also nicht etwa nach dem Modell von Schwerpunktstaatsanwaltschaften spezialisiert werden.

(0.17) Nach Auffassung der Kommission wäre eine Betrachtung der Standorte und der Anzahl von Polizeiinspektionen und Polizeistationen sinnvoll. Eine solche Betrachtung sollte aber erst nach Abschluss der Gemeinde- und Gebietsreform vorgenommen werden.

(0.18) Die Kommission ist zu der Feststellung gekommen, dass sich die Organisationsform des Inspektionsdienstes nicht bewährt hat und empfiehlt, sie durch Polizeiinspektionen zu ersetzen.

(0.19) Die Autobahnpolizeiinspektion sollte als Sonderpolizeibehörde aufgelöst und ihre Aufgaben sowie ihr Personal auf die in ihrer Anzahl zu reduzierenden Landespolizeiinspektionen übertragen werden.

(0.20) Im Zuge der Auflösung der Autobahnpolizeiinspektion sollte in den in ihrer Anzahl zu reduzierenden Landespolizeiinspektionen ein eigener Organisationsbereich „Verkehr“ geschaffen werden, in dem der Bereich „Autobahnpolizei“ mit den bisherigen Bereichen „Verkehrsdienst“, „Verkehrsüberwachung“ und „Unfallfluchtermittlung“ zusammengefasst ist.

(0.21) Hinsichtlich der „Zentralen Bußgeldstelle“, die gegenwärtig als Abteilung 4 von der Landespolizeidirektion geführt wird, legt die Kommission nahe, sie im Hinblick auf Effizienz und Personalumfang zu überprüfen.

(0.22) Aus Sicht der Kommission haben sich spezifisch betrachtete Organisationsbereiche des Landeskriminalamts trotz punktuell sichtbar gewordener Probleme und Defizite insgesamt bewährt, so dass insoweit kein Veränderungsbedarf auszumachen ist.

(0.23) Die Grundsatzbereiche des Landeskriminalamts sollten in Zukunft unmittelbar an die Abteilungsleitungen angegliedert und von den operativen Bereichen gelöst werden.
(0.24) Die Rolle des Landeskriminalamts als Zentralstelle für kriminalpolizeiliche Aufgaben sollte präzisiert werden.

(0.25) Es sollte eine Gesamtkonzeption „Staatsschutz“ für alle Phänomenbereiche der politisch motivierten Kriminalität mit einem Modell der abgestuften Zuständigkeiten von Landeskriminalamt und Kriminalpolizeiinspektionen erarbeitet werden.

(0.26) Die Besondere Aufbauorganisation „Zentrale Ermittlungen und Strukturaufklärungen – Rechts“ (ZESAR) sollte in die Alltagsorganisation des Landeskriminalamts überführt werden.

(0.27) Der Bereich „Analyse und Auswertung“ sollte landesweit neu strukturiert werden.

(0.28) Die Organisationseinheiten mit speziellen Präventionsaufgaben sollten in einer Zentralstelle „Prävention“ im Landeskriminalamt zusammengeführt werden.

(0.29) Die Bereiche „Verkehrserziehung“ und „Polizeiliche Beratungsstelle“ sollten aufbauorganisatorisch in den Landespolizeiinspektionen verbleiben, aber durch die zu errichtende Zentralstelle „Prävention“ fachlich angeleitet werden.

(0.30) Die Kommission empfiehlt, ein Gesamtkonzept „Prävention“ zu entwickeln.

(0.31) Die Kommission regt an, einen Landespräventionsrat einzurichten, in dem die Thüringer Polizei gemeinsam mit Repräsentanten gesellschaftlicher Gruppen vertreten ist.

(0.32) Die Präventionsarbeit sollte in Zukunft personell in ausreichender Weise ausgestattet werden.

(0.33) Die Kommission empfiehlt zu prüfen, inwieweit bestehende Formen von Länderkooperationen vertieft und neue Formen entwickelt werden können.

(0.34) Die Kommission hält es unabhängig davon, ob und in welchem Maße die vorstehend genannten aufbauorganisatorischen Empfehlungen der Kommission umgesetzt werden, für ratsam, in Zukunft die Aufgaben von Ministerium, Landeskriminalamt, Landespolizeidirektion und Landespolizeiinspektionen kritisch zu analysieren.

(0.35) Auch hinsichtlich der Ablauforganisation empfiehlt die Kommission unabhängig davon, ob und in welchem Maße ihre Empfehlungen umgesetzt werden sollten, die Ablaufprozesse zu analysieren.

(0.36) In Zukunft sollte auch der Anteil administrativer Arbeiten in der Polizeiorganisation genauer ermittelt und mit dem Ziel überprüft werden, vollzugsdienstferne Verwaltungsaufgaben nur von Verwaltungsbeamten und -angestellten wahrnehmen zu lassen.

(0.37) Die Kommission empfiehlt, die Standardisierungen von Abläufen und Geschäftsprozessen weiter voran zu treiben.

(0.38) Die Kommission empfiehlt, ein System zur Feststellung der Interventionszeiten zu schaffen und regt eine Befassung der Politik mit der Frage an, ob und falls ja, welche Interventionszeiten es für die Thüringer Polizei geben d. h. also, wie lange der Zeitraum zwischen Alarmierung der Polizei und ihrem Eintreffen am Einsatzort sein soll.

(0.39) Die Kommission empfiehlt, den Vorgang der Verfahrensübernahme durch das Landeskriminalamt zu verbessern, und zwar durch die genaue Festlegung der Ebene, die über die Übernahme oder Nicht-Übernahme von Verfahren entscheidet sowie durch die Dokumentation einer Ablehnungsentscheidung. Die Entscheidung selbst sollte in Zukunft nicht mehr auf Sachbearbeiter-Ebene getroffen werden.

(0.40) Hinsichtlich der Bearbeitungszeiten für kriminaltechnische Untersuchungen empfiehlt die Kommission, die Entwicklung dieser Zeiten zu überprüfen.

(0.41) Die Kommission empfiehlt, Fachbesprechungen des Landeskriminalamts mit den für die Kriminalitätsbekämpfung Verantwortlichen in den Flächendienststellen zu implementieren.

(0.42) In Hinsicht auf die rasante Entwicklung der neuen Medien und Kommunikationsmittel empfiehlt die Kommission, im Rahmen der Strategieaufgabe des Innenministeriums diese Entwicklung genauer zu reflektieren und den Einsatz der neuen Medien und Kommunikationsmittel in der Polizei und durch die Polizei zu prüfen und die gegenwärtig schon praktizierten Formen ihres Einsatzes weiterzuentwickeln.

(0.43) Die Kommission empfiehlt, die Einstellungszahlen mit Blick auf die Altersabgänge und sonstigen Ausfälle durch Teilzeittätigkeiten in Zukunft an der Funktionsfähigkeit der Organisation auszurichten und dabei insbesondere die mittel- und langfristig zu erwartende Personalentwicklung zu berücksichtigen.

(0.44) Die Kommission empfiehlt, ein aussagekräftiges Personalentwicklungskonzept zu erarbeiten und es mit Verbindlichkeit auszustatten, so dass es auch in Zukunft bei der Gestaltung des Personalkörpers der Thüringer Polizei Berücksichtigung finden kann.

(0.45) Vor dem Hintergrund der verfassungsmäßigen Verpflichtung, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Bereichen des öffentlichen Lebens durch geeignete Maßnahmen zu fördern, empfiehlt die Kommission, die bisherigen Anstrengungen zu intensivieren, den Frauenanteil in der Thüringer Polizei zu erhöhen.

(0.46) Die Kommission empfiehlt, die Diskussion des immer wieder eingeforderten Instruments einer „leistungsbezogenen Regelbeförderung“ zu beenden, da es aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht realisierbar ist. Diese Erkenntnis sollte allerdings nicht davon abhalten, die im Haushaltsplan enthaltenen Beförderungsmöglichkeiten auch tatsächlich auszuschöpfen.

(0.47) Die Frage einer Erhöhung der Beförderungsquote ist Gegenstand einer politisch-abwägenden Betrachtung, die außerhalb der Kompetenz der Kommission liegt. Gleichwohl weist die Kommission darauf hin, dass die Festlegung von Beförderungsquoten bzw. die unterbleibende Nutzung von Beförderungsmöglichkeiten das Personal demotiviert und sich dieser Effekt auch mit der Zunahme altersbedingter Abgänge weiter verschärfen wird. Beförderungsmöglichkeiten sollten auch als Mittel genutzt werden, um die Wertschätzung gegenüber dem Personal zum Ausdruck zu bringen.

(0.48) Die Kommission empfiehlt, das Beförderungsverfahren zu modifizieren und in Zukunft Beförderungen nicht mehr nur an einem einzigen jährlichen Termin vorzusehen.

(0.49) Die Kommission empfiehlt, eine „Monitoring“-Stelle zu etablieren.

(0.50) Ausgehend von den aufbauorganisatorischen Empfehlungen und Vorschlägen zur Organisationsänderung empfiehlt die Kommission, die Personalkompetenz bis zur Besoldungsgruppe A13 (gehobener Dienst) den Landespolizeiinspektionen, dem Landeskriminalamt und der Landespolizeidirektion zu übertragen und die Personalkompetenz für den gesamten höheren Dienst dem Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales.

(0.51) Die Kommission lehnt es ab, aufgrund des in der sogenannten „Polizeidichte“ zum Ausdruck kommenden Vergleichs des Personalbestandes der Polizeien der Länder Aussagen über Stellenabbaupotentiale in der Thüringer Polizeiorganisation zu treffen. Gleiches gilt für den Vergleich der Aufklärungsquoten. Zudem spricht sie sich dagegen aus, unmittelbar Rückschlüsse aus der zu erwartenden demographischen Entwicklung auf den Personalbedarf der Thüringer Polizei zu ziehen.

(0.52) Die Kommission sieht sich nicht imstande, den Umfang des Personalbedarfs der Gesamtorganisation zu beziffern. Sie empfiehlt, zunächst die zukünftige Organisationsform der Thüringer Polizei festzulegen, auf dieser Basis dann eine Personalbedarfsberechnung durchzuführen und erst danach die Vorgaben des Stellenabbaukonzepts der Landesregierung für den Polizeibereich endgültig zu bewerten.

(0.53) Die Kommission weist darauf hin, dass die Personalausstattung einzelner Organisationseinheiten als nicht ausreichend anzusehen ist.

(0.54) Die Kommission weist darauf hin, dass in der Thüringer Polizei Organisationseinheiten existieren, die in keinem Zusammenhang mit den der Thüringer Polizei gesetzlich zugewiesenen Aufgaben stehen.

(0.55) In der Thüringer Polizei sind Bereiche mit Freisetzungs- bzw. Umsetzungspotentialen erkennbar.

(0.56) Die Kommission spricht sich gegen die Einführung einer Wachpolizei etwa nach dem sächsischen Modell aus.

(0.57) Die Kommission empfiehlt, die bisherige Praxis zu verabschieden, Organisations- und Dienstpostenpläne ohne strikte Orientierung an den vom Haushaltsgesetzgeber tatsächlich vorgesehenen Planstellen und Stellen zu konzipieren. Vielmehr sollte die Organisation danach ausgerichtet werden, wie viele Planstellen und Stellen der Haushaltsgesetzgeber auch wirklich zugewiesen hat. Auf der Grundlage dieser tatsächlich zugewiesenen Stellen sollte dann ein Organisationsplan entwickelt werden.

(0.58) Auf der Basis eines strikt nach den Vorgaben des Haushaltsplanes geschaffenen Organisationsplanes sollten dann die Dienstposten nur in dem Umfang bewertet werden, wie es sachlich und rechtlich gefordert ist.

(0.59) Die Kommission empfiehlt, den Innenminister zu verpflichten, in einem noch näher zu bestimmendem zeitlichen Rhythmus dem Thüringer Landtag einen „Bericht zur Entwicklung der Thüringer Polizei“ nach dem Vorbild der bereits in der Vergangenheit erstellten Berichte vorzulegen.

(0.60) Die Kommission empfiehlt mit besonderer Dringlichkeit, die „Thüringer Richtlinie zur Durchführung des Polizeiorganisationsgesetzes“, die vom 01. Juli 2009 datiert, nun endlich im Jahre 2016 an das vor fünf Jahren beschlossene und am 01. Juli 2012 in Kraft getretene Polizeiorganisationsgesetz anzupassen. Dabei ist die Kommission auch der Ansicht, dass die Regelung im Aufgabenkatalog verbesserungsfähig ist, wonach Delikte, die weder durch das Landeskriminalamt noch durch die Ermittlungsdienste der Polizeiinspektionen bearbeitet werden, in die Zuständigkeit der Kriminalpolizeiinspektionen fallen. Verbesserungsfähig erscheint auch die Deliktszuordnung.

(0.61) Davon unabhängig empfiehlt die Kommission, die bestehenden Zuständigkeitsvorschriften daraufhin zu überprüfen, ob sie Aufgaben- und Zuständigkeitsüberschneidungen vorsehen und, sofern dies der Fall ist, diese zu beseitigen. Zudem sollte geprüft werden, welche Regelungswerke überhaupt noch erstellt und welche aktualisiert werden müssen.

(0.62) Die Richtlinienkompetenz des Landeskriminalamts sollte sich auf alle Bereiche der Kriminalitätsverhütung und -verfolgung beziehen.

(0.63) Die Kommission empfiehlt, die bestehenden Regelungen zur Fachaufsicht im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung zu präzisieren, insbesondere im Hinblick auf die Frage, wer über welche Ebene die Fachaufsicht ausüben soll.

(0.64) Die Kommission weist darauf hin, dass dann, wenn die von ihr empfohlenen Organisationsänderungen umgesetzt werden sollten, zahlreiche Änderungen des organisationsrelevanten Normenbestandes auch auf der Ebene des förmlichen Gesetzes erforderlich wären.
Autor: red

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