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Premiere in Bleicherode

Dienstag, 03. August 2004, 17:11 Uhr
Bleicherode (nnz). Vieles in diesem Deutschland wird einer Bewertung unterzogen. Zertifikate und Plaketten werden verteilt. Jetzt wird auch die pflege von erkrankten Menschen einer Kontrolle und Bewertung unterzogen. Das erste Zertifikat wurde in Bleicherode übergeben.


Es ist gerade vier Wochen her, als alle Thüringer Pflegekassen ankündigten, ein gemeinsames Qualitätssiegel für stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen anzubieten. Vorgestellt wurde ein Anforderungskatalog für das Zertifizierungsverfahren, der unter Federführung der AOK entwickelt wurde. Und heute ist es so weit: Das erste Zertifikat wird übergeben - an einen ambulanten Pflegedienst. Der TÜV Rheinland übernahm die Prüfungen genau nach diesen Anforderungen. Der Pflegedienst Agel in Bleicherode hat diese Prüfungen nicht nur bestanden, sondern gezeigt, dass Qualität, Wirtschaftlichkeit und menschliche Zuwendung gerade in der Pflege keine Fremdwörter sind und sich nicht ausschließen.

Die Pflegekassen in Thüringen wollen in Zukunft gemeinsam ein Qualitätssiegel für Pflegeeinrichtungen anbieten. Dieses Zertifikat können alle Pflegeeinrichtungen erhalten, wenn sie bestimmte qualitative Mindestanforderungen erfüllen. Die Teilnahme ist freiwillig. Damit ist Thüringen bundesweit das erste Land, in dem ein solches Zertifikat vergeben werden kann.

„Es besteht nach wie vor Handlungsbedarf, die Qualität der Pflege in Thüringen auf Dauer zu stabilisieren und zu verbessern. Das kann nur gelingen, wenn alle Pflegeeinrichtungen nach einheitlichen Kriterien arbeiten und beurteilt werden, die gleichzeitig Transparenz und Vergleichbarkeit gewährleisten“, sagte Karl Markmann, Vorstandsvorsitzender der AOK Thüringen. Seine Kasse hatte im November 2003 die Weichen zur Einführung eines unabhängigen und freiwilligen TÜV-Pflegezertifikates gestellt. „Wir haben weiter daran gearbeitet und jetzt eine gemeinsame Lösung gefunden, von der wir uns eine hohe Akzeptanz versprechen“, so Markmann.

„Wir brauchen ein Zertifizierungsverfahren, welches den Einrichtungen hilft und den Pflegebedürftigen dient“, so Michael Domrös, Leiter der VdAK/AEV-Landesvertretung Thüringen. Das Zertifizierungsverfahren soll dabei durch ein unabhängiges Institut wissenschaftlich begleitet werden. Zugleich ist das Zertifikat mit den Prüfkriterien des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) vereinbar – dieser soll auch künftig die Qualität der Thüringer Pflegeheime kontrollieren, ergänzt durch Prüfungen der Heimaufsicht.

Ziel des Pflege-Zertifikates ist es nicht, andere geeignete und bereits vorhandene Qualitätssiegel abzuschaffen. Da diese in der Regel aber nur trägerbezogen sind, taucht ein Problem immer wieder auf: Für die Pflegebedürftigen und deren Angehörige sind die Siegel kaum vergleichbar und wenig transparent. Das von den Pflegekassen angebotene Zertifizierungsverfahren bietet die Möglichkeit, vorhandene Siegel in ein Baukastensystem zu integrieren.

Unter Federführung der AOK Thüringen wurde für das Zertifizierungsverfahren ein Anforderungskatalog entwickelt. Dieser bildet die Grundlage für die Arbeit der Zertifizierungsstellen, die als neutrale Dritte eine Prüfung der Pflegequalität vornehmen können. Der Katalog orientiert sich an der täglichen Praxis der Pflegeeinrichtungen. So sind in ihm spezielle Fragekomplexe mit den Schwerpunkten „Pflege“, „Hygiene“, „Prophylaxe“, „Kundenzufriedenheit“ und „Personalentwicklung“ enthalten. Die Aufwendungen, die den Pflegeeinrichtungen für ein solches Zertifizierungsverfahren entstehen, gehören zu den Betriebskosten. Deshalb stehen die Pflegekassen auch in der Pflicht, die Belastungen für die Pflegebedürftigen so gering wie möglich zu halten.

Das Zertifizierungsverfahren selbst hat Prozesscharakter und setzt auf dauerhafte Begleitung der Einrichtungen. Eine Standortbestimmung zu Beginn und die Bestimmung von Verbesserungspotenzialen gehören ebenso dazu wie Maßnahmen zur Qualitätssicherung.

Noch ein Wort zu den bereits vorhandenen Qualitätssiegeln: Es geht nicht darum, diese Siegel abzuschaffen. Da sie in der Regel aber nur trägerbezogen sind, sind sie für den Pflegebedürftigen und deren Angehörigen kaum vergleichbar und wenig transparent. So banal das auch klingen mag, durch das Siegel können Pflegebedürftige und deren Angehörige erkennen, ob die Qualität in einer Einrichtung stimmt oder nicht.

Die Transparenz ist umso wichtiger, als die meisten Menschen sich mit dem Thema „Pflege“ erst dann beschäftigen, wenn sie oder ein naher Angehöriger ganz unmittelbar betroffen sind. Dann fehlt aber oft die Zeit, sich umfassend zu informieren. Zumal die Leistungen von Pflegeeinrichtungen heute so komplex sind, dass man ein geschultes Auge braucht, um sie beurteilen zu können.
Autor: nnz

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