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Start Ende Oktober

Das Schadstoffmobil ist wieder unterwegs

Freitag, 07. Oktober 2016, 14:57 Uhr
Das Landratsamt Nordhausen bietet allen Privathaushalten vom 26. Oktober bis zum 10. November den kostenlosen Entsorgungsservice ihrer Schadstoffe an. Das "Schadstoffmobil" startet jeweils um 10 Uhr bzw. 10.30 Uhr, samstags bereits um 9 Uhr...

Der Tourenplan wird auch in den Städten und Gemeinden ortsüblich bekannt gemacht und ist auch im Internet unter www.abfall-nordhausen.de abrufbar. Auskünfte zum Tourenplan sowie Fragen zur Schadstoffsammlung beantwortet auch das Fachgebiet Abfallwirtschaft des Landratsamtes Nordhausen unter 03631 91431-20.

Folgendes kann zum Schadstoffmobil gebracht werden: Abbeizmittel, Energiesparlampen, Feuerlöscher, Foto- und Hobbychemikalien, Frostschutzmittel, Holzschutzmittel, Lack- und Farbeimer aus Kunststoff oder Metall, Laugen, Leuchtstoffröhren, Pestizide, Pflanzenschutzmittel, Ölfarben, Quecksilber, Rostumwandler, Säuren, Schädlingsbekämpfungsmittel, Spiritus sowie Spraydosen. Flüssigkeiten werden in Behältnissen bis zu 30 Litern angenommen. Altbatterien und Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden, dafür sollten die kostenlosen Rücknahmesysteme des Handels genutzt werden. Kleinbatterien können auch während der Öffnungszeiten direkt im BürgerServiceZentrums des Landratsamtes Nordhausen, Behringstraße 3, abgegeben werden.

Schadstoffe können bis zu einer Menge von 100 kg pro Haushalt kostenlos am Schadstoffmobil abgegeben werden. Gewerbetreibende oder ähnliches wie Kleinbetriebe, Apotheken, Arztpraxen, Behörden, Bildungs- und Sozialeinrichtungen können ebenfalls gefährliche Abfälle abgeben, diese jedoch erst nach vorheriger Anmeldung. Das Formular steht ebenfalls unter www.abfall-nordhausen.de zum Herunterladen bereit. Hier ist allerdings zu beachten, dass diese Entsorgung kostenpflichtig ist.

Die Abgabe gefährlicher Abfälle ist nicht an den Wohnort gebunden. Die Abfälle können dort abgeben werden, wo sich das Schadstoffmobil gerade aufhält. Schadstoffe sollten jedoch keinesfalls unbeaufsichtigt an den Haltestellen abgestellt werden, wenn das Schadstoffmobil noch nicht anwesend ist, da die beispielsweise Kinder und Umwelt gefährden könnte. Dies stellt außerdem eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden.

Der genaue Tourenplan findet sich hier .
Autor: red

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