nnz-online
Bleicherode gewinnt vor Gericht

Kreisumlage rechtswidrig

Freitag, 07. Oktober 2016, 13:03 Uhr
Ein Jahrelanger Rechtsstreit geht zu Ende. Vor neun Jahren hatte Bleicherode gegen die Kreisumlage geklagt, jetzt hat das Oberverwaltungsgericht Weimar dem Kläger in zweiter Instant recht gegeben. Die Nordhäuser Kreisverwaltung habe die Umlage kassiert, ohne dabei auf die Situation der Gemeinden zu achten...

Jede Gemeinde habe ein Recht auf Selbstverwaltung, hieß es in der Urteilsbegründung, sie müssten dazu auch finanziell in der Lage sein. Für die Landkreise bestehe daher die Pflicht, die Situation der Gemeinden auch zu beachten.

Eben das soll der Landkreis Nordhausen 2007 nicht getan haben. Der Kreis hatte damals rund 1,5 Mio. Euro von Bleicherode verlangt. Die Stadt hatte gezahlt. Und geklagt. In der Begründung der Klage hieß es, dass die Umlage des Kreises das Recht der Gemeinde auf finanzielle Grundausstattung für freiwillige Ausgaben missachten würde. In zweiter Instanz wurde Bleicherode heute recht gegeben, Revision gegen das Urteil wird der Kreis nicht einlegen können.

In Zukunft soll die finanzielle Lage der Gemeinden ermittelt werden, bevor die Kreisumlage festgelegt wird. Bisher sei dieses Verfahren nicht eingehalten worden, hieß es am Vormittag in Weimar. Der Kreis dürfe nur soviel Umlage von seinen Städten und Gemeinden verlangen, wie diese auch tatsächlich zahlen könnten, urteilte das Oberverwaltungsgericht. Reicht diese Summe nicht um den eigenen Haushalt zu finanzieren, so müsse sich der Kreis an das Land wenden, da auch die Kreise ein Recht auf ausreichende Finanzausstattung hätten.

Und das trifft nicht nur auf die Situation von 2007 zu, das Urteil sei auch auf die aktuelle Rechtslage zur kommunalen Finanzausstattung anwendbar, betonte das Weimarer Gericht.
Autor: red

Drucken ...
Alle Texte, Bilder und Grafiken dieser Web-Site unterliegen dem Urherberrechtsschutz.
© 2026 nnz-online.de