Zwangsversteigerung
Kunst unter dem Hammer
Donnerstag, 06. Oktober 2016, 09:36 Uhr
Im Rahmen der Zwangsvollstreckung werden gepfändete Gegenstände durch die Stadt Nordhausen durch öffentliche Versteigerung über die Internetplattform des Bundesministeriums für Finanzen www.zoll-auktion.de verwertet. Mit dabei ist auch ein Bild eines Nordhäuser Künstlers...
Die Versteigerung, die am 4. Februar begann, umfasste unter anderem auch Radierungen und Gemälde des Künstlers Klaus-Dieter Kerwitz mit Nordhäuser Motiven. Das Bild Nordhäuser Landschaft wurde noch nicht versteigert und steht zum Verkauf.
Auf der Internetseite www.zollaktion.de wird es ab nächster Woche zu sehen sein.
Das Bild kann nach vorheriger Terminabsprache besichtigt werden. Eine Besichtigung wird empfohlen und ist jederzeit während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung möglich. Bei Rückfragen zu den Artikeln steht die zuständige Mitarbeiterin der Stadtverwaltung, Sandra Hoffer, Tel. 03631/696-565, gern zur Verfügung.
Es besteht kein Anspruch auf Zuschlag, da der Schuldner die Verwertung durch Zahlung bis zur Übereignung verhindern kann. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Um bei der Auktion mitbieten zu können, muss man sich auf der Seite www.zoll-auktion.de registrieren. Unter dem Stichwort Bedingungen für Zoll-Auktion stehen die Teilnahmebedingungen bzw. der rechtliche Rahmen für dieses Online-Angebot.
Autor: redDie Versteigerung, die am 4. Februar begann, umfasste unter anderem auch Radierungen und Gemälde des Künstlers Klaus-Dieter Kerwitz mit Nordhäuser Motiven. Das Bild Nordhäuser Landschaft wurde noch nicht versteigert und steht zum Verkauf.
Auf der Internetseite www.zollaktion.de wird es ab nächster Woche zu sehen sein.
Das Bild kann nach vorheriger Terminabsprache besichtigt werden. Eine Besichtigung wird empfohlen und ist jederzeit während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung möglich. Bei Rückfragen zu den Artikeln steht die zuständige Mitarbeiterin der Stadtverwaltung, Sandra Hoffer, Tel. 03631/696-565, gern zur Verfügung.
Es besteht kein Anspruch auf Zuschlag, da der Schuldner die Verwertung durch Zahlung bis zur Übereignung verhindern kann. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Um bei der Auktion mitbieten zu können, muss man sich auf der Seite www.zoll-auktion.de registrieren. Unter dem Stichwort Bedingungen für Zoll-Auktion stehen die Teilnahmebedingungen bzw. der rechtliche Rahmen für dieses Online-Angebot.

