Stadt Nordhausen unterliegt im Rechtsstreit
Forderung verjährt - Klage abgewiesen
Mittwoch, 05. Oktober 2016, 13:26 Uhr
Es ging eigentlich um 300 Euro, die sollte der jetzige Landrat Matthias Jendricke an die Stadtkasse zahlen. Tat er nicht, deshalb klagte die Stadt und zog in Weimar den Kürzeren...
Aushang (Foto: privat)
Nun hat das Verwaltungsgericht in Weimar die Klage der Stadt Nordhausen abgewiesen. Der Grund: die Forderung der Stadt sei verjährt. Vermutlich bedurfte es erst der Arbeit eines Gerichts, um die Jahreszahlen miteinander zu vergleichen und an einer Hand die Differenz abzuzählen. Und es bedurfte der Arbeit externer Anwählte, um diese mathematische Operation in eine Klageschrift umzuwandeln.
Dabei hatte das Gericht während eines Anhörungstermins bereits durchblicken lassen, dass es genauso entscheide. Doch die städtische Seite blieb stur und muss nun Gerichtsgebühren in Höhe von rund 100 Höhe sowie die Kosten der Anwälte beider Seiten zahlen.
In einer ersten Stellungnahme sagte Matthias Jendricke der nnz, dass man sich dieses Prozedere hätte sparen können. "Allein das Bestehen auf eine Verkündigung hat die ganze Sache noch einmal um ein Drittel verteuert. Aber vermutlich hat die Stadt soviel Geld."
Er, Jendricke, sei froh, dass das Gericht auch festgestellt habe, dass ein SPD-Bürgermeister zu einer Veranstaltung der SPD-Bundestagsfraktion fahren dürfe. "Letztlich aber habe der Oberbürgermeister dieses Verfahren zu Gericht gebracht, um eine öffentliche Debatte zu führen", sagte Jendricke abschließend.
Pressesprecher Patrick Grabe teilte mit: "Der Stadtverwaltung liegt die schriftliche Urteilsbegründung noch nicht vor. Nach dem Eingang der Urteilsbegründung wird die Stadt prüfen, aus welchem Umstand das Verwaltungsgericht den Eintritt der Verjährung bejaht und aus diesem Grund den Erstattungsanspruch der Stadt Nordhausen für die Reisekosten der SPD-Parteiveranstaltung in Berlin für Herrn Jendricke und seiner Mitarbeiterin abwies."
Peter-Stefan Greiner
Autor: red
Aushang (Foto: privat)
Nun hat das Verwaltungsgericht in Weimar die Klage der Stadt Nordhausen abgewiesen. Der Grund: die Forderung der Stadt sei verjährt. Vermutlich bedurfte es erst der Arbeit eines Gerichts, um die Jahreszahlen miteinander zu vergleichen und an einer Hand die Differenz abzuzählen. Und es bedurfte der Arbeit externer Anwählte, um diese mathematische Operation in eine Klageschrift umzuwandeln.
Dabei hatte das Gericht während eines Anhörungstermins bereits durchblicken lassen, dass es genauso entscheide. Doch die städtische Seite blieb stur und muss nun Gerichtsgebühren in Höhe von rund 100 Höhe sowie die Kosten der Anwälte beider Seiten zahlen.
In einer ersten Stellungnahme sagte Matthias Jendricke der nnz, dass man sich dieses Prozedere hätte sparen können. "Allein das Bestehen auf eine Verkündigung hat die ganze Sache noch einmal um ein Drittel verteuert. Aber vermutlich hat die Stadt soviel Geld."
Er, Jendricke, sei froh, dass das Gericht auch festgestellt habe, dass ein SPD-Bürgermeister zu einer Veranstaltung der SPD-Bundestagsfraktion fahren dürfe. "Letztlich aber habe der Oberbürgermeister dieses Verfahren zu Gericht gebracht, um eine öffentliche Debatte zu führen", sagte Jendricke abschließend.
Pressesprecher Patrick Grabe teilte mit: "Der Stadtverwaltung liegt die schriftliche Urteilsbegründung noch nicht vor. Nach dem Eingang der Urteilsbegründung wird die Stadt prüfen, aus welchem Umstand das Verwaltungsgericht den Eintritt der Verjährung bejaht und aus diesem Grund den Erstattungsanspruch der Stadt Nordhausen für die Reisekosten der SPD-Parteiveranstaltung in Berlin für Herrn Jendricke und seiner Mitarbeiterin abwies."
Peter-Stefan Greiner
