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Nur 30 % der Deutschen haben eine Patientenverfügung

Was Verbraucher wissen sollten

Sonntag, 25. September 2016, 10:29 Uhr
Niemand denkt gerne an schlechte Zeiten und schon gar nicht, wenn geplant werden soll, was passiert, wenn man schwer krank wird und vielleicht selbst nichts mehr entscheiden kann. Fakt ist: Weniger als 30 % der Deutschen haben überhaupt eine Patientenverfügung...


Ebenso viele planen das Aufsetzen eines solchen Dokuments - leider überwiegend ältere Leute. Dabei ist eine Patientenverfügung auch für jüngere Menschen wichtig. Denn ob Unfall oder Krankheit - wer eine Patientenverfügung abschließt, kann selber verfügen wie die medizinische Behandlung aussehen soll. Und das entscheidet man natürlich in gesunden Zeiten am besten selbst.

Bevor es gesundheitlich ernst wird, sollte eine Patientenverfügung aufgesetzt werden. „Grundsätzlich sollte eine Patientenverfügung schriftlich, per Hand oder am PC verfasst werden. Was festgesetzt wird, kann jederzeit mündlich oder schriftlich widerrufen werden“, erklärt Rechtsanwalt Markus Mingers. „Wer aber seine Selbstbestimmtheit trotz Krankheit nicht aufgeben will, der sollte - im rechtlichen Rahmen - eine Verfügung zu medizinischen Behandlungswünschen aufsetzen. Dabei ist jedoch zu beachten: „Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten und wird damit von Medizinern hierzulande nicht durchgeführt“, so Mingers weiter.

Da die Verfügung letztlich auch über das Fortleben im Ernstfall bestimmt, sollte jeder vor Aufsetzen eines solchen Dokuments eingehend — am besten mit fachlichem Beistand — über die wichtigsten Punkte nachdenken. Dabei geht es vor allem auch um die ganz persönliche Haltung zum Tod und Sterbeprozess. „Greifen Sie daher nicht auf Muster und Vordrucke aus dem Netz zurück, sondern verfassen Sie Ihre Wünsche und Ansprüche ganz individuell“, rät der Rechtsexperte Markus Mingers.

Formulierungen bedacht und präzise wählen

„Nicht nur, dass eine Patientenverfügung alle denkbaren Szenarien durchspielen sollte, auch die Wortwahl ist entscheidend“, betont Mingers. „Um Ihren Wünschen Folge zu leisten, ist es unerlässlich, dass Sie Ihre Formulierungen über Behandlung etc. bedacht und vor allem so präzise wie möglich treffen. Formulierungen wie ‚nicht an Schläuchen hängen‘ oder ‚würdevolles Ableben‘ sollte Ihre Verfügung nicht enthalten. Denn im Ernstfall wird niemand schwammige Phrasen wie diese interpretieren können“, warnt der Rechtsexperte.

Patientenverfügung: Dokument für Verwandte und Ärzte zu medizinischen Behandlungswünschen, und andere sowie den Vorgehensweisen im Sterbeprozess.

Vorsorgevollmacht: Diese Vollmacht legt fest, welche Person - in diesem Fall ein Vertrauter - die Entscheidungen zu Gesundheitsfragen trifft, wenn jemand sie für sich selbst nicht mehr treffen kann. Vertraute nach Vorsorgevollmacht können sowohl Familienmitglieder als auch gute Freunde sein.

Betreuungsverfügung: Die Betreuungsverfügung bestimmt eine Person, die für jemanden Angelegenheiten erledigt, unter anderem Finanzsachen. Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht wird hier ein Betreuer festgelegt. Die Geschäftsfähigkeit des zu Betreuenden ist hier nicht zu bestätigen.
Autor: red

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