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Hinweise zum Umgang mit Asbest

Nicht verkaufen, verschenken oder abgeben

Donnerstag, 15. September 2016, 09:29 Uhr
Das Fachgebiet Immissionsschutz/Chemikalienrecht des Landratsamtes Nordhausen weist darauf hin, dass es nicht erlaubt ist, Asbest zu verkaufen, zu verschenken oder anderweitig abzugeben. Ebenso ist es nicht gestattet, Asbest selbst zu verwenden, beispielsweise Asbestdächer zu sanieren oder Asbest zu lagern...

All dies ist in Deutschland verboten und kann strafrechtlich verfolgt werden. Asbestmaterialien müssen, nachdem sie sachgerecht aus- bzw. abgebaut wurden, ordnungsgemäß entsorgt werden. Denn Asbest zählt zu den eindeutig krebserregenden Stoffen. 1993 wurde in Deutschland die Herstellung und Verwendung von Asbest generell verboten, seit 2005 gilt es ein EU-weites Verbot.

In den vergangenen Jahrzehnten wurde Asbest vor allem bei der Herstellung von Baustoffen eingesetzt. Besonders in den 1960er und 70er Jahren sind asbesthaltigen Baustoffen in einer Vielzahl von Gebäuden verbaut worden - beispielsweise in Decken- und Wandplatten, Dach- und Wellplatten, Nachspeicheröfen, Heizkessel, Vinyl-Asbest-Fliesen. Asbest wirkt sich nicht akut auf die Gesundheit aus, sondern verursacht langfristige, chronische Krankheiten. Das Risiko für Lungen-, Bauch- und Rippenfellkrebs steigt mit der Höhe der Asbestfaserkonzentration in der Luft und mit der Dauer der Einwirkung.

Die Schädigungen machen sich oft erst 30 bis 40 Jahre später bemerkbar. Im privaten Bereich können vor allem Heimwerker und ihre Familien mit Asbest in Kontakt kommen, weil sie die von Asbest ausgehende Gefahr nicht erkennen. Zu einer besonders hohen Freisetzung von Fasern kann es dann kommen, wenn asbesthaltige Bauteile bearbeitet, zum Beispiel angebohrt oder angesägt werden, nicht sachgerecht ausgebaut oder entsorgt werden.

Verbaute Asbestmaterialien haben grundsätzlich Bestandsschutz. Wenn jedoch die ursprüngliche Zweckbestimmung wegfällt, sind die Materialien aufgrund der Andienungspflicht des Landkreises Nordhausen umgehend und ausschließlich auf der Deponie Nentzelsrode zu entsorgen. Asbestmaterialien dürfen weder über längeren Zeitraum gelagert, noch weitergegeben oder wiederverwendet werden. Asbesthaltige Materialien gehören wegen ihrer Gefährlichkeit nicht in den Hausmüll. Asbesthaltige Abfälle, wie zum Beispiel Wellasbestplatten, sind mit der Abfallschlüsselnummer 17 06 05* für asbesthaltige Baustoffe zu deklarieren.
Autor: red

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