FDP Fraktion
"Unerträgliche Selbstbedienungsmentalität"
Freitag, 26. August 2016, 11:22 Uhr
Die Fraktion der FDP/Für Nordhausen verwehrt sich gegen Angriffe des Landrates Jendricke, dass in der Nordhäuser Stadtverwaltung rechtsstaatliche Grundsätze missachtet würden. Einen persönlichen Feldzug des Oberbürgermeisters gegen den Landrat gebe es nicht, teilten die Nordhäuser Liberalen jetzt mit...
Der aktuelle Prozess vor dem Verwaltungsgericht Weimar gegen Herrn Jendricke (SPD) gehe auf einen Antrag der FDP-Fraktion zurück, dass Amtsträger zu Unrecht abgerechnete Dienstreisen der Stadtkasse zurück zu erstatten haben. Es sei somit unzutreffend, dass Herr Dr. Zeh hier einen persönlichen Feldzug gegen den noch amtierenden Landrat betreibe, zumal Herr Jendricke und seine Genossen binnen eines Jahres 10 Verfahren gegen Oberbürgermeister Zeh angestrengt haben, die alle bislang folgenlos blieben.
Die Tatsache, dass es sich in Weimar nur noch um einen Streitwert von 300 € handelt, liegt im Übrigen daran, dass die anderen Kosten des Parteiausfluges des damaligen Bürgermeisters von der ehemaligen OB Rinke (SPD) nach Auffassung der FDP zu Unrecht genehmigt wurden. Eigentlich könnte daher Frau Rinke wegen der ungerechtfertigten Reisegenehmigung für ihren Parteifreund der Prozess gemacht werden, doch dieser Vorgang ist bereits verjährt. Die nicht genehmigte, aber dennoch von Herrn Jendricke abgerechnete Verlängerung des Parteiausfluges, stellt indes eine ungerechtfertigte Bereicherung des heutigen Landrates dar. Diese Forderung ist noch nicht verjährt und ist daher der Stadtkasse zurück zu zahlen, so der Fraktionsvorsitzende Martin Höfer.
Hinsichtlich der Behauptung Jendrickes, die Kosten des Verfahrens stünden in einem Missverhältnis zu den eingeforderten 300 €, äußerte sich der FDP-Politiker drastisch: Nach dem Rechtsverständnis unseres Landrates darf kein Ladendieb mehr in Deutschland vor Gericht gestellt werden, da regelmäßig die Prozesskosten den Diebstahlswert überschreiten. Wenn Herr Jendricke sich beim Steuerzahler ungerechtfertigt bereichert hat, muss er das zurückzahlen. Macht er dies nicht, hat er im Staatsdienst nichts mehr zu suchen. Das ganze bisherige Verhalten des Herrn Jendricke bezeugt daher eine unerträgliche Selbstbedienungsmentalität. Dass er zunächst auf eine Verjährung pochte, um keine Rückzahlung leisten zu müssen, zeigt das moralische Verständnis des amtierenden Landrates. so Höfer abschließend.
Stadtratsfraktion FDP/Für Nordhausen
Autor: redDer aktuelle Prozess vor dem Verwaltungsgericht Weimar gegen Herrn Jendricke (SPD) gehe auf einen Antrag der FDP-Fraktion zurück, dass Amtsträger zu Unrecht abgerechnete Dienstreisen der Stadtkasse zurück zu erstatten haben. Es sei somit unzutreffend, dass Herr Dr. Zeh hier einen persönlichen Feldzug gegen den noch amtierenden Landrat betreibe, zumal Herr Jendricke und seine Genossen binnen eines Jahres 10 Verfahren gegen Oberbürgermeister Zeh angestrengt haben, die alle bislang folgenlos blieben.
Die Tatsache, dass es sich in Weimar nur noch um einen Streitwert von 300 € handelt, liegt im Übrigen daran, dass die anderen Kosten des Parteiausfluges des damaligen Bürgermeisters von der ehemaligen OB Rinke (SPD) nach Auffassung der FDP zu Unrecht genehmigt wurden. Eigentlich könnte daher Frau Rinke wegen der ungerechtfertigten Reisegenehmigung für ihren Parteifreund der Prozess gemacht werden, doch dieser Vorgang ist bereits verjährt. Die nicht genehmigte, aber dennoch von Herrn Jendricke abgerechnete Verlängerung des Parteiausfluges, stellt indes eine ungerechtfertigte Bereicherung des heutigen Landrates dar. Diese Forderung ist noch nicht verjährt und ist daher der Stadtkasse zurück zu zahlen, so der Fraktionsvorsitzende Martin Höfer.
Hinsichtlich der Behauptung Jendrickes, die Kosten des Verfahrens stünden in einem Missverhältnis zu den eingeforderten 300 €, äußerte sich der FDP-Politiker drastisch: Nach dem Rechtsverständnis unseres Landrates darf kein Ladendieb mehr in Deutschland vor Gericht gestellt werden, da regelmäßig die Prozesskosten den Diebstahlswert überschreiten. Wenn Herr Jendricke sich beim Steuerzahler ungerechtfertigt bereichert hat, muss er das zurückzahlen. Macht er dies nicht, hat er im Staatsdienst nichts mehr zu suchen. Das ganze bisherige Verhalten des Herrn Jendricke bezeugt daher eine unerträgliche Selbstbedienungsmentalität. Dass er zunächst auf eine Verjährung pochte, um keine Rückzahlung leisten zu müssen, zeigt das moralische Verständnis des amtierenden Landrates. so Höfer abschließend.
Stadtratsfraktion FDP/Für Nordhausen
