Nachgehakt
Statement zu Jendricke-Vorwürfen
Donnerstag, 25. August 2016, 12:54 Uhr
Zu den Vorwürfen von Matthias Jendricke hinsichtlich einer - seiner Meinung nach - Verletzung rechtsstaatlicher Grundsätze, äußert sich jetzt das Nordhäuser Rathaus...
1. Es ist falsch, dass Herr Jendricke vor Klageerhebung nicht die Möglichkeit zur freiwilligen Rückzahlung der aus Sicht der Stadt Nordhausen zu Unrecht ausgezahlten Reisekosten erhielt: Im Gegenteil, er wurde mit Schreiben vom 29.12.2015 dementsprechend angeschrieben. Herr Jendricke lehnte leider eine außergerichtliche Bereinigung ab.
2. Die von Herrn Jendricke und seiner persönlichen Referentin im November 2011 in Berlin besuchte Veranstaltung hieß Regieren 2013. Für eine starke SPD in Deutschland und Europa und fand im Saal der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag statt.
3. Den Grund dieser Tagung erklärte das Netzwerk Berlin in einer Mitteilung wie folgt: Dabei wurde einmal mehr deutlich, dass in Zeiten der europäischen Wirtschafts- und Finanzkrise eine starke Sozialdemokratie umso mehr gefragt ist. Wir arbeiten auf den Regierungs- und Politikwechsel 2013 im Bund hin. Deutschland muss wieder verantwortungsvoll und kompetent regiert werden. Quelle: https://www.netzwerkberlin.de/index.htm?ab=14
4. Erst durch Video-Veröffentlichungen zu dieser Reise in den Medien wurde die Stadtverwaltung auf die Reise aufmerksam. Da es aufgrund des Tagungsprogramms (s.o.) nahelag, dass es sich nicht um eine bei der Stadt Nordhausen abrechenbare Dienst-, sondern um eine Parteiveranstaltung gehandelt hat, war die Stadt rechtlich zur Überprüfung gezwungen.
Prüfungsgegenstand war die Frage: Dürfen die während der Reise entstandenen Reise-, Übernachtungs- und Taxi Kosten sowie Parkgebühren der Allgemeinheit zur Last gelegt werden?
5. Das Gericht stellte die Rechtmäßigkeit der abgerechneten Pkw-Fahrtkosten fest, da die Reise von Herrn Jendrickes damaliger Dienstherrin, Oberbürgermeisterin a.D. Barbara Rinke, als Dienstreise genehmigt wurde.
6. Ganz anders sah das Gericht die Rechtmäßigkeit der Abrechnung der Übernachtungskosten für zwei Hotelzimmer für sich und seine persönliche Referentin.
Das Gericht führte aus: "Herr Jendricke und seine persönliche Referentin hatten nur eine eintägige Dienstreise beantragt und von Frau Rinke genehmigt bekommen. Dies habe auch ausgereicht. Bis 24 Uhr habe man zurück sein können.
Da beide die Reise jedoch eigenmächtig um eine Hotel-Übernachtung verlängerten, seien Herrn Jendricke die Übernachtungskosten für beide zu Unrecht erstattet worden. Auch Parkgebühren hätten nur für einen Tag abgerechnet werden dürfen. Zudem sei die Notwendigkeit der geltend gemachten Taxikosten nicht nachvollziehbar."
7. Eine freiwillige Rückzahlung der ungerechtfertigt abgerechneten Reisekosten lehnte Herr Jendricke ab. Er berief sich auf Verjährung.
Autor: nnz1. Es ist falsch, dass Herr Jendricke vor Klageerhebung nicht die Möglichkeit zur freiwilligen Rückzahlung der aus Sicht der Stadt Nordhausen zu Unrecht ausgezahlten Reisekosten erhielt: Im Gegenteil, er wurde mit Schreiben vom 29.12.2015 dementsprechend angeschrieben. Herr Jendricke lehnte leider eine außergerichtliche Bereinigung ab.
2. Die von Herrn Jendricke und seiner persönlichen Referentin im November 2011 in Berlin besuchte Veranstaltung hieß Regieren 2013. Für eine starke SPD in Deutschland und Europa und fand im Saal der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag statt.
3. Den Grund dieser Tagung erklärte das Netzwerk Berlin in einer Mitteilung wie folgt: Dabei wurde einmal mehr deutlich, dass in Zeiten der europäischen Wirtschafts- und Finanzkrise eine starke Sozialdemokratie umso mehr gefragt ist. Wir arbeiten auf den Regierungs- und Politikwechsel 2013 im Bund hin. Deutschland muss wieder verantwortungsvoll und kompetent regiert werden. Quelle: https://www.netzwerkberlin.de/index.htm?ab=14
4. Erst durch Video-Veröffentlichungen zu dieser Reise in den Medien wurde die Stadtverwaltung auf die Reise aufmerksam. Da es aufgrund des Tagungsprogramms (s.o.) nahelag, dass es sich nicht um eine bei der Stadt Nordhausen abrechenbare Dienst-, sondern um eine Parteiveranstaltung gehandelt hat, war die Stadt rechtlich zur Überprüfung gezwungen.
Prüfungsgegenstand war die Frage: Dürfen die während der Reise entstandenen Reise-, Übernachtungs- und Taxi Kosten sowie Parkgebühren der Allgemeinheit zur Last gelegt werden?
5. Das Gericht stellte die Rechtmäßigkeit der abgerechneten Pkw-Fahrtkosten fest, da die Reise von Herrn Jendrickes damaliger Dienstherrin, Oberbürgermeisterin a.D. Barbara Rinke, als Dienstreise genehmigt wurde.
6. Ganz anders sah das Gericht die Rechtmäßigkeit der Abrechnung der Übernachtungskosten für zwei Hotelzimmer für sich und seine persönliche Referentin.
Das Gericht führte aus: "Herr Jendricke und seine persönliche Referentin hatten nur eine eintägige Dienstreise beantragt und von Frau Rinke genehmigt bekommen. Dies habe auch ausgereicht. Bis 24 Uhr habe man zurück sein können.
Da beide die Reise jedoch eigenmächtig um eine Hotel-Übernachtung verlängerten, seien Herrn Jendricke die Übernachtungskosten für beide zu Unrecht erstattet worden. Auch Parkgebühren hätten nur für einen Tag abgerechnet werden dürfen. Zudem sei die Notwendigkeit der geltend gemachten Taxikosten nicht nachvollziehbar."
7. Eine freiwillige Rückzahlung der ungerechtfertigt abgerechneten Reisekosten lehnte Herr Jendricke ab. Er berief sich auf Verjährung.
