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Parkplätze demnächst kostenpflichtig

Neue Parkregelungen ab Mitte August

Samstag, 06. August 2016, 11:30 Uhr
Im April hatte der Stadtrat beschlossen, mehr aus den Parkplätzen Nordhausens zu machen. Also mehr Geld ins Stadtsäckel zu spülen. Die Vorbereitungen sind fast abgeschlosssen, ab Mitte des Monats ist es vorbei mit dem kostenlosen Parken...

Mit dem kostenlosen Parken ist es hier bald vorbei - ab 15. August gilt die neue Parkraumordnung (Foto: Sandra Witzel) Mit dem kostenlosen Parken ist es hier bald vorbei - ab 15. August gilt die neue Parkraumordnung (Foto: Sandra Witzel)

In seiner Sitzung am 26. April 2016 hat der Stadtrat der Stadt Nordhausen die 3. Änderung der Parkraumbewirtschaftungskonzeption der Stadt Nordhausen beschlossen.

Unter anderem wurde in der geänderten Parkraumbewirtschaftungskonzeption die gebührenpflichtige Bewirtschaftung des August-Bebel-Platzes und des Parkplatzes an der oberen Wallrothstraße, dem Altstadtparkplatz, festgelegt. "Bis zum 12. August werden die Vorbereitungsarbeiten abgeschlossen sein, so dass sich die Fahrzeugführer ab dem 15. August 2016 auf eine neue Parkregelung auf den genannten Parkplätzen einstellen müssen", heißt es dazu jetzt aus der Stadtverwaltung.

Mit der Änderung der Parkgebührenordnung der Stadt Nordhausen wurden die genannten Parkplätze als Langzeitparkplätze mit zwei Gebührentarifen aufgenommen. Danach beträgt die Parkgebühr für die Parkzeit von einem Tag 1,00 Euro. Als zweiter Parktarif wird für eine Parkzeit von bis zu zwei Stunden eine Gebühr von 0,50 Euro erhoben.

Es besteht weiterhin die Möglichkeit am Parkscheinautomaten ein Parkticket mit einer Gültigkeit von bis zu 3 Tagen ohne gesonderten Tarif
(3 Tage = 3 €) zu erhalten. Diese 3 Tagesfrist ist nicht willkürlich festgelegt, sondern wird mit der in der StVO festgelegten 3 Tagesfrist von der Aufstellung bis zur Gültigkeit von Halt- und Parkverboten begründet.

Seit dem Jahr 2003 besteht für den Bereich August-Bebel-Platz das Bewohnerparkgebiet „August-Bebel-Platz“ (AUG). Bewohner der Gebäude August-Bebel-Platz 8-17; 19a; 20-25; 26a; 26-31;33 sowie Förstemannstraße 1a, die im Besitz eines gültigen Bewohnerparkausweises für das Bewohnerparkgebiet AUG sind, können den Platz weiterhin ohne die Entrichtung einer zusätzlichen Parkgebühr nutzen.

Bewohner der angegebenen Häuser am August-Bebel-Platz, welche noch nicht im Besitz eines Bewohnerparkausweises sind, können unter Vorlage des Fahrzeugscheines und ihres Personalausweises im Bürgerservice der Stadt Nordhausen, Markt 15 einen Bewohnerparkausweis beantragen. Die Gebühr für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises beträgt 30,70 € pro Jahr.

Weitere Informationen zum Thema Bewohnerparken erhalten Sie auf der Homepage der Stadt Nordhausen unter folgender Adresse: http://www.nordhausen.de/rathaus/lebenslagen_lang.php?LebensNr=9458l
Autor: red

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