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Anwohner in Angst

Ratlos, hilflos, allein gelassen

Mittwoch, 20. Juli 2016, 07:28 Uhr
Das kleine Wohngebiet Auf dem Sand in Nordhausen liegt zum einen zentral, zum anderen ist es dort ruhig. Doch seit Wochen ist es mit der Ruhe dort vorbei. Stattdessen haben viele Menschen dort Angst. Hilfe gibt es nicht...

Mit der Ruhe ist es Auf dem Sand vorbei (Foto: nnz) Mit der Ruhe ist es Auf dem Sand vorbei (Foto: nnz)
Rita A. (Name geändert) wohnt seit mehr als zwei Jahrzehnten in einem der Mehrfamilienhäuser. Sie fühlt sich dort wohl, kennt viele der Nachbarn. Man redet viel miteinander, man hilft sich zuweilen auch.

Doch in den zurückliegenden Tagen ist es mit der Ruhe Auf dem Sand vorbei. Bettlerbanden aus Südeuropa haben sich das Quartier als neues Revier ausgeguckt. "Sie läuten an sämtlichen Klingeln solange, bis irgendjemand öffnet. Es könnte ja auch ein Paketbote sein. Meist zu zweit betteln sie um Geld. Dabei sind sie auch sehr aufdringlich", erzählt Frau A.

Das ist für die Bewohner nicht nur aufdringlich, sondern sogar beängstigend, denn es werden die Klingelschilder der Mieter markiert, die angetroffen wurden. Frau A. hat auch mit der Polizei gesprochen. Die verweist darauf, dass Betteln in Deutschland und damit auch in Nordhausen nicht verboten ist. Eventuell könne hier in der Stadtordnung ein Paragraf Abhilfe schaffen.

Also fragten wir beim Ordnungsamt der Stadt Nordhausen nach. Das verweist ebenso darauf, dass es nach der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Rechtsordnung kein generelles Bettelverbot geben. "Betteln ist in Deutschland auch nicht strafbar. Nach dem Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom
6. Juli 1998 · Az. 1 S 2630/97 sind Regelungen, die ein generelles Bettelverbot aussprechen, nichtig. Da das Betteln verordnungsrechtlich nicht verboten werden kann, wurde auch in der Nordhäuser Stadtordnung ein solches Verbot nicht aufgenommen. Bei dem in der Anfrage beschriebenen aggressiven Betteln kann es sich durchaus zutragen, dass der Bettelnde durch sein Verhalten gegenüber den Passanten gegen die Rechtsordnungen verstößt. So kann dabei der Straftatbestand der Nötigung oder Beleidigung usw. erfüllt sein. In diesen Fällen ist die Polizei als Strafverfolgungsbehörde einzuschalten und hinzuzuziehen", so die Stadtverwaltung.

Wie schwer das beim kollektiven Betteln ist, wissen diejenigen, die bereits damit konfrontiert wurden. Hilflos, weil machtlos ist ebenfalls der Vermieter. Die WBG zum Beispiel habe keinerlei Handhabe, gegen das Betteln vorzugehen.

Ein Kenner der Szene hat allerdings einen Tipp parat. Wenn sich diese Bettlerbanden in einem Wohngebiet sehen lassen, dann sollten die fotografiert werden. Sie sollen das auch mitbekommen. Die Fotos können später als Beweise verwendet werden und davor haben die Bettler sowie die Köpfe der Banden panische Angst.

Rita A. hilft auch das nicht. Die 78jährige hat keinen Fotoapparat, dafür hat sie Angst und sagt fast verzweifelt: "Es kann doch nicht sein, dass ich mich nur noch traue die Wohnungstür mit angelegter Kette zu öffnen. Das hat es alles früher nicht gegeben."
Peter-Stefan Greiner
Autor: nnz

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