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Mein Kind will studieren …

BAföG beantragen lohnt sich!

Sonntag, 10. Juli 2016, 09:42 Uhr
Die Abiturprüfungen sind geschafft, viele Abiturienten haben sich auf einen Studienplatz beworben, und nun wird mit Spannung dem Studienbeginn entgegengefiebert. In vielen Familien stellt sich jedoch die Frage, ob und wie ein Studium überhaupt zu finanzieren ist...


In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass der Staat die Finanzierung über das Bundesausbildungsförderungsgesetz fördert. Die kurz BAföG genannte Förderung stellt eine der wichtigsten Quellen der Studienfinanzierung dar.

Viele Studienanfänger und auch Studierende scheuen sich aber, einen Antrag zu stellen, obwohl sie einen rechtmäßigen Anspruch auf BAföG haben könnten. Die Gründe dafür sind sicherlich vielschichtig und individuell unterschiedlich. Die Erfahrungen besagen, dass häufig befürchtet wird, wegen des angeblich zu hohen Verdienstes der Eltern oder wegen deren selbständiger bzw. freiberuflicher Tätigkeit, nicht nach dem BAföG gefördert werden zu können.

Doch mit dem 25. Änderungsgesetz zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (25. BAföG-ÄndG) wurden bereits im Dezember 2014 Änderungen beschlossen, die in wesentlichen Teilen nun zum 01.08.2016 in Kraft treten.

So haben sich mit der aktuellen BAföG-Novellierung sowohl die BAföG-Sätze erhöht als auch die Verdienstgrenzen der Eltern verschoben. Der derzeitige Höchstsatz liegt bei 735,00 € - bisher waren es 670,00 €. Die individuelle Höhe des BAföG hängt von eigenem Einkommen und Vermögen der Studierenden sowie – im Regelfall – vom Einkommen der Eltern ab. Die Grenzen, ab denen Einkommen und Vermögen angerechnet werden, steigen deutlich an. Auf diesem Wege erhalten mehr Studierende als bisher BAföG.

Wem das BAföG nicht ausreicht und wer sich durch einen Nebenjob noch etwas hinzuverdienen möchte, kann sich ebenfalls über positive Veränderungen freuen: Im Rahmen eines studentischen Nebenjobs dürfen Studierende zukünftig im Durchschnitt 450 € monatlich hinzuverdienen (bisher ca. 400 €), ohne dass dies Auswirkungen auf den BAföG-Anspruch hat. Auch Studierende mit eigenen Kindern profitieren von den Neuerungen. Der Kinderbetreuungszuschlag erhöht sich ab dem Wintersemester 2016/17 auf 130,00 € für jedes Kind.

Eine ausführliche Darstellung der Änderungen durch die neuen gesetzlichen Regelungen kann jeder auf der Webseite des Studentenwerks Thüringen nachlesen:
http://www.stw-thueringen.de/deutsch/finanzen/bafoeg/
Dort finden Sie unter dem Menüpunkt Finanzen – BAföG – Ansprechpartner auch die jeweiligen Ansprechpartner/innen des Studentenwerks an den einzelnen Thüringer Hochschulorten.

Auch wenn der künftige Studienort nicht in Thüringen oder Sachsen-Anhalt liegt: die oben genannten Änderungen gelten in ganz Deutschland. Also es gilt: Gleich nach dem Erhalt der Studienzulassung auch BAföG beantragen.
Autor: nnz

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