Gemeinde- und Städtebund
Diskussion über Gebietsreform
Donnerstag, 07. Juli 2016, 16:10 Uhr
Der Kreisverbandsvorsitzende Matthias Ehrhold hatte die Vorstandsmitglieder des Kreisverbandes Nordhausen zu einer Sitzung nach Ellrich eingeladen. Als wichtiger Tagesordnungspunkt stand die Diskussion zum Gebietsreform-Vorschaltgesetz, welches zum das Mitte des Monats Kraft treten soll...
Kernaussage dieses Gesetzes ist die zukünftige Größe eigenständiger Kommunen mit 6.000 Einwohner auf das Bezugsjahr 2035 betrachtet. Keine der bisherigen Kommunen außer Nordhausen erfüllt diese Vorgabe. Nach dem Gesetz haben nunmehr die Städte und Gemeinden die nächsten Monate die Möglichkeit, sich in einer Freiwilligkeitsphase neu zu gliedern, neu zu finden. Seitens des Landes werden diese Zusammenschlüsse finanziell unterstützt. Das Gesetz sieht nur die Bildung einer Land- oder Einheitsgemeinde vor. Bestehende Verwaltungsgemeinschaften sind aufzulösen!
Auch wenn nicht alle Bürgermeister der Gebietsreform zustimmen, so stellen sie sich der Aufgabe und schilderten ihre bisherigen Unternehmungen, um die Freiwilligkeitsphase einzuleiten. So wurden als erstes entsprechende Beschlüsse durch die Gemeindegremien gefasst, die die Bürgermeister beauftragen, Gespräche mit territorial angrenzenden Kommunen zu führen. Einheitlich ablehnend wurde dargelegt, dass erst Aussagen zur Kreisgebietsreform, zur Neugliederung der Landkreise hätten erfolgen müssen. Bei den sogenannten Randgemeinden der jetzt noch bestehenden Landkreise ist es unklar, ob sie mit Gemeinden von Nachbarkreisen Gespräche führen können oder nicht. Hier sprechen die Vorstandsmitglieder einhellig von handwerklichen Fehlern. Es kann nicht erst die Hauswand errichtet werden, bevor die Fundamente stehen.
Autor: nnzKernaussage dieses Gesetzes ist die zukünftige Größe eigenständiger Kommunen mit 6.000 Einwohner auf das Bezugsjahr 2035 betrachtet. Keine der bisherigen Kommunen außer Nordhausen erfüllt diese Vorgabe. Nach dem Gesetz haben nunmehr die Städte und Gemeinden die nächsten Monate die Möglichkeit, sich in einer Freiwilligkeitsphase neu zu gliedern, neu zu finden. Seitens des Landes werden diese Zusammenschlüsse finanziell unterstützt. Das Gesetz sieht nur die Bildung einer Land- oder Einheitsgemeinde vor. Bestehende Verwaltungsgemeinschaften sind aufzulösen!
Auch wenn nicht alle Bürgermeister der Gebietsreform zustimmen, so stellen sie sich der Aufgabe und schilderten ihre bisherigen Unternehmungen, um die Freiwilligkeitsphase einzuleiten. So wurden als erstes entsprechende Beschlüsse durch die Gemeindegremien gefasst, die die Bürgermeister beauftragen, Gespräche mit territorial angrenzenden Kommunen zu führen. Einheitlich ablehnend wurde dargelegt, dass erst Aussagen zur Kreisgebietsreform, zur Neugliederung der Landkreise hätten erfolgen müssen. Bei den sogenannten Randgemeinden der jetzt noch bestehenden Landkreise ist es unklar, ob sie mit Gemeinden von Nachbarkreisen Gespräche führen können oder nicht. Hier sprechen die Vorstandsmitglieder einhellig von handwerklichen Fehlern. Es kann nicht erst die Hauswand errichtet werden, bevor die Fundamente stehen.
