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TTIP und CETA in der Kritik: "Vorsorgeprinzip" ausgehebelt

Bundesregierung leugnet immer noch

Dienstag, 21. Juni 2016, 10:48 Uhr
Die Freihandelsabkommen TTIP und CETA hebeln das europäische "Vorsorgeprinzip" zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher aus - das belegt jetzt erstmals ein internationales Rechtsgutachten, das die Verbraucherorganisation foodwatch heute vorgestellt hat...


Die Folgen der geplanten Handelsverträge zwischen Europäischer Union und den USA und Kanada seien weitreichend: So könnten zum Beispiel Chemikalien aus Nordamerika ohne europäische Zulassung auf den Markt kommen oder die Pestizidbelastung von Lebensmitteln steigen, heißt es in der Studie.

"Das europäische Vorsorgeprinzip ist in TTIP und CETA rechtlich nicht ausreichend abgesichert. Das Niveau des Gesundheits- und Verbraucherschutzes steht damit in Frage", erklärte Prof. Dr. Peter-Tobias Stoll, Direktor der Abteilung Internationales Wirtschaftsrecht und Umweltrecht an der Georg-August-Universität Göttingen, der das Rechtsgutachten im Auftrag von foodwatch gemeinsam mit Dr. Wybe Th. Douma vom TMC Asser Instituut in Den Haag und Prof. Dr. Nicolas de Sadeleer von der Université Saint-Louis in Brüssel erstellt hat.

Das in den Verträgen der Europäischen Union festgeschriebene Vorsorgeprinzip bildet eine wesentliche Grundlage für die Gesundheits-, Umwelt- und Verbraucherpolitik in Europa - und unterscheidet sich von dem vielfach nur "nachsorgenden Ansatz" in den USA und Kanada. Während in Nordamerika in vielen Bereichen Substanzen zugelassen werden, bis deren Schädlichkeit nachgewiesen wird, gilt beim Vorsorgeprinzip die Umkehr der Beweislast. Demnach muss ein Unternehmen - beispielsweise bei der Zulassung von Chemikalien - die Unschädlichkeit wissenschaftlich nachweisen und alle eigenen Studien dazu offenlegen. Regierungen in Europa müssen bei potenziellen Risiken vorsorgend aktiv werden, wenn es begründete Bedenken gibt.

Anders als von Vertretern der Bundesregierung und der Europäischen Union immer wieder behauptet, sei das Vorsorgeprinzip in den Vertragstexten für TTIP und CETA "nicht hinreichend verankert", heißt es in der Studie für foodwatch. Sowohl TTIP als auch CETA bezögen sich zudem explizit auf rechtliche Verpflichtungen der Welthandelsorganisation (WTO), in denen sich das Vorsorgeprinzip, wie in Europa praktiziert, nicht wiederfindet. Regulierungsvorhaben, die sich auf das Prinzip der Vorsorge berufen, könnten somit in Zukunft verzögert, verwässert oder verhindert werden, so die Autoren.

Politiker in Brüssel und Berlin sowie Wirtschaftsvertreter behaupten hingegen, das Vorsorgeprinzip sei durch TTIP und CETA nicht in Gefahr. So erklärte Bundesjustizminister Heiko Maas gegenüber foodwatch, dass "das Vorsorgeprinzip bei den Verhandlungen nicht zur Disposition steht". Bundeskanzlerin Angela Merkel versicherte, es werde "kein einziger Standard, der in der Europäischen Union oder in Deutschland gilt, abgesenkt". Und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel versprach: "Eine Absenkung der erreichten Standards wird es nicht geben."

"TTIP und CETA sind ein versteckter Angriff auf das europäische Vorsorgeprinzip. Klammheimlich soll ein Verfassungsrecht ausgehebelt werden - mit fatalen Folgen für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Behauptung der Bundesregierung, das Prinzip des vorsorgenden Verbraucherschutzes würde nicht angerührt und europäische Standards seien nicht in Gefahr, ist eine vorsätzliche Täuschung der Öffentlichkeit", sagte foodwatch-Geschäftsführer Thilo Bode. "Das Vorsorgeprinzip wird in den Handelsverträgen nicht an einer einzigen Stelle genannt."

Wie die Freihandelsverträge TTIP und CETA das Vorsorgeprinzip und somit Schutzstandards in Europa gefährden, veranschaulichen drei Beispiele:

Pestizide: Nach geltendem EU-Recht müssen Pestizide, bevor sie zugelassen werden, auf ihre gesundheitliche Unbedenklichkeit geprüft werden. Bei begründeten Bedenken muss ein Stoff vorsorglich verboten werden. Aktuell fordern beispielsweise einige EU-Staaten ein Verbot des in der Wissenschaft umstrittenen Pestizids Glyphosat - und berufen sich dabei explizit auf das Vorsorgeprinzip. Mit TTIP wäre ein Glyphosat-Verbot nur schwer möglich oder würde Strafzölle nach sich ziehen.

Hormonelle Disruptoren: Hormonelle (oder auch endokrine) Disruptoren, wie beispielsweise Bisphenol A, stehen unter Verdacht, den Hormonhaushalt zu stören und die Gesundheit zu gefährden. Nach dem vorsorgenden Grundsatz hätten die Stoffe in der EU längst reguliert werden müssen. Die Europäische Kommission sollte bereits bis 2013 in einem ersten Schritt Kriterien zur Definition der umstrittenen Stoffe vorlegen - verzögerte dies jedoch mit Blick auf die laufenden TTIP-Verhandlungen jahrelang. Erst als deswegen der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Kommission verurteilte, legten die Beamten den EU-Mitgliedsstaaten vergangene Woche einen Vorschlag vor - der von Umweltorganisationen als zu lasch kritisiert wurde. Das Beispiel zeigt, wie die Verhandlungen über geplante Freihandelsabkommen bereits jetzt Maßnahmen zum Gesundheitsschutz verzögern. Sind CETA und TTIP erst einmal unterschrieben, so droht eine Regulierung endgültig nicht mehr zustande zu kommen.

Chemikalien: Die weltweit als streng geltende europäische Chemikalienverordnung (REACH) fußt auf dem Vorsorgeprinzip und steht damit im diametralen Gegensatz zum US-Recht, das grundsätzlich zunächst von der Unbedenklichkeit der Stoffe ausgeht. Da in TTIP und CETA das Prinzip des vorsorgenden Gesundheitsschutzes nicht verankert ist, könnte sich die EU nicht mehr erfolgreich darauf berufen. Die Folge: Chemikalien aus den USA oder Kanada, die in der EU verboten sind, könnten gegenseitig als gleichwertig anerkannt werden und ohne weitere Prüfung auf den europäischen Markt gelangen.

Trotz der weitreichenden Folgen von TTIP und CETA halten die Europäische Union und ihre Verhandlungspartner an den geplanten Abkommen fest. Der CETA-Vertrag zwischen EU und Kanada ist bereits fertig ausgehandelt und soll nach Plänen der Bundesregierung noch in diesem Jahr "vorläufig" in Kraft treten - ohne, dass der Bundestag oder die nationalen Parlamente in anderen Mitgliedsstaaten darüber abstimmen. foodwatch hat gemeinsam mit den Organisationen Campact und Mehr Demokratie eine Bürgerklage gegen CETA vor dem Bundesverfassungsgereicht initiiert.

Unter www.ceta-verfassungsbeschwerde.de können Bürgerinnen und Bürger die Klage mit einer Vollmacht unterstützen.

Hier gibt es noch eine Sammlung ausgewählter Zitate europäischer Politiker.
Autor: nnz

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