Hauptausschuss
Sitzung im Schnelldurchlauf
Mittwoch, 01. Juni 2016, 17:21 Uhr
Es war heute die 23. Sitzung des Hauptausschusses, die um 16 Uhr einberufen wurde. Und es war eine derer, die im Schnelldurchlauf abgearbeitet wurde...
Zu den Informationen des Oberbürgermeisters gehörte zum Beispiel die Problembehaftung der Hortrückführung in die Trägerschaft des Landes. Einige Kommunen haben den entsprechenden Vertrag bereits unterzeichnet, Nordhausen habe das auch getan. Was jetzt noch fehlt, das sei die Unterschrift der Kultusministerin. Die solle jedoch in dieser Woche geschehen.
Ein weiteres Info-Thema waren die laufenden Genehmigungsverfahren zum künftigen Gipsabbau. Die Stadt habe in der vergangenen Woche eine Stellungnahme beim Bergamt abgegeben und den Abbau für nicht zulässig erklärt. Dr. Klaus Zeh verwies auf einen aktuellen Flächennutzungsplan. Ein zweiter Antrag sei für den Kirchberg-West gestellt worden. Der müsse nach dem Eigentumsrecht bearbeitet werden, auch hier würde der Flächennutzungsplan an dieser Stelle versagen, so der Oberbürgermeister.
Zu den Beschlussvorlagen gehörte die Vergabe von Planungsleistungen für den Standort Hüpedenweg/Drei Streif. Der Auftrag geht an das Planungsbüro NIB in Höhe von 155.000 Euro, schließlich habe das Büro zahlreiche Erfahrungen bei Erschließungen vorweisen können. Die Vergabe wurde einstimmig beschlossen.
Das war es dann, es gab nichts Sonstiges und auch keine Anfragen seitens der Mitglieder des Hauptausschusses. Zumindest nicht im öffentlichen Teil.
Peter-Stefan Greiner
Autor: nnzZu den Informationen des Oberbürgermeisters gehörte zum Beispiel die Problembehaftung der Hortrückführung in die Trägerschaft des Landes. Einige Kommunen haben den entsprechenden Vertrag bereits unterzeichnet, Nordhausen habe das auch getan. Was jetzt noch fehlt, das sei die Unterschrift der Kultusministerin. Die solle jedoch in dieser Woche geschehen.
Ein weiteres Info-Thema waren die laufenden Genehmigungsverfahren zum künftigen Gipsabbau. Die Stadt habe in der vergangenen Woche eine Stellungnahme beim Bergamt abgegeben und den Abbau für nicht zulässig erklärt. Dr. Klaus Zeh verwies auf einen aktuellen Flächennutzungsplan. Ein zweiter Antrag sei für den Kirchberg-West gestellt worden. Der müsse nach dem Eigentumsrecht bearbeitet werden, auch hier würde der Flächennutzungsplan an dieser Stelle versagen, so der Oberbürgermeister.
Zu den Beschlussvorlagen gehörte die Vergabe von Planungsleistungen für den Standort Hüpedenweg/Drei Streif. Der Auftrag geht an das Planungsbüro NIB in Höhe von 155.000 Euro, schließlich habe das Büro zahlreiche Erfahrungen bei Erschließungen vorweisen können. Die Vergabe wurde einstimmig beschlossen.
Das war es dann, es gab nichts Sonstiges und auch keine Anfragen seitens der Mitglieder des Hauptausschusses. Zumindest nicht im öffentlichen Teil.
Peter-Stefan Greiner
