Antwort aus dem Landratsamt
Viele Zahlen mit Fragezeichen
Mittwoch, 20. April 2016, 10:15 Uhr
14 Stunden nach der Veröffentlichung eine Beitrags zu den Kosten der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen im Landkreis Nordhausen, bekam die nnz heute Vormittag Antworten auf die vor neun Tagen gestellten Fragen...
Bestätigt wurde der Redaktion, dass derzeit ein Minus von 2,1 Millionen Euro im Haushaltsentwurf der Kreisverwaltung im Bereich Flüchtlinge/Asyl existiert. Den 11,5 Millionen Euro an Ausgaben stehen 9,4 Millionen Euro an Einnahmen gegenüber.
Dazu teilt die Kreisverwaltung mit: "Der Landkreis Nordhausen wird das Defizit in der Flüchtlingsbetreuung im Rahmen der Beantragung von Bedarfszuweisung beim Land geltend machen. Beim gestrigen Flüchtlingsgipfel mit der Landesregierung wurde deutlich, dass offenbar alle Landkreise von einer Unterfinanzierung bei der Flüchtlingsbetreuung für das Jahr 2016 ausgehen." Aber nur scheinbar, denn der Kyffhäuserkreis hat dieses Problem nicht, denn dort ist der Haushalt beschlossene Sache.
Zum ersten Mal liegen nun aber auch Angaben zu Mietkosten vor. Die Zahlen beziehen sich auf die Bruttowarmmiete und gelten nur für die Obergrasmühle, die Robert-Blum-Straße in Nordhausen sowie für das BIW, denn diese Objekte gehören nicht dem Landkreis Nordhausen. Dafür überweist der Landkreis monatlich in Summe mehr als 33.000 Euro an die Eigentümer SWG, Service Gesellschaft und BIW. Die einzelnen Summen werden pauschal gezahlt, unabhängig von der jeweiligen Belegung. In der Auflistung der Verwaltung fehlen jedoch die Unterkunft in Sülzhayn, die Schule in Wipperdorf sowie die Ratsfelder Straße und die Zorgestraße, da sich diese Objekte im Eigentum des Landkreises befinden. Zahlen hierzu, wie zum Beispiel die Höhe der Betriebskosten, gibt es nicht oder wurden nicht veröffentlicht.
Eine pauschale Abrechnung gibt es mit den Trägern der Einrichtungen auch bei dern Betreibungskosten, inklusive der sozialen Betreuung. Zu Buche schlagen hier fast 98.000 Euro pro Monat. Das sind jedoch nur 80 Prozent der tatsächlich mit den Trägern ausgehandelten Spitzabrechnung. Rechnet man diese 98.000 Euro durch die vom Land herübergereichte Pauschale von 46 Euro pro Person und Monat, dann müssten - rein rechnerisch - mehr als 2.100 Menschen betreut werden. Genannt wurde aber jedoch die Zahl von etwas mehr als 1.000 Flüchtlingen und Asylbewerbern. Heißt doch - dem gesunden Menschenverstand folgend - dass nicht 46 Euro an die Träger und Betreiber ausgezahlt wurden, sondern das Doppelte. Hier bleiben die Fragen nach dem warum und nach der Verantwortlichkeit. Und es bleibt die Frage nach der Einbeziehung des Kreistages.
Zumindest jetzt reagiert das Landratsamt und teilt mit, dass die Vereinbarungen zur Einrichtungsbetreibung und Sozialen Betreuung derzeit neu verhandelt werden. Und weiter: "Die zu kalkulierende Personalvorhaltung bei den Trägern ist dabei abhängig von der Anzahl der unterzubringenden und zu betreuenden Menschen.
Infolge des momentan unterbrochenen Flüchtlingszustroms sind insgesamt bisher zwei Sozialarbeiterstellen reduziert worden. Weitere Stellenreduzierungen ergaben sich im Bereich Wohnungsakquise sowie aufgrund wegfallender Gemeinschaftsverpflegung auch im Bereich der Hauswirtschaft."
Derzeit sind in den acht Gemeinschaftsunterkünften im Landkreis Nordhausen 434 Plätze belegt, 46 Plätze sind nicht belegt. Dazu das Landratsamt: "Eine 100%-ige Belegung ist bei einer familienorientierten Belegung nie möglich, da beispielsweise eine 3-köpfige Familie ein 4-Bettzimmer immer nur zu 75% auslasten wird. Rechtskreiswechsler, für die in Folge der Anerkennung Freizügigkeit gilt, dürfen nunmehr länger als bisher in den Gemeinschaftsunterkünften verbleiben. Aufgrund des ausbleibenden Zustroms wird die Erweiterung der Unterkunftskapazitäten zurückgefahren. Es werden derzeit keine zusätzlichen Wohnungen mehr angemietet. Sollte es zu einer wesentlich geringeren Einrichtungsauslastung kommen, werden - wenn nötig - weitere Objekte oder Teilobjekte in den Standby-Modus versetzt."
Peter-Stefan Greiner
Autor: redBestätigt wurde der Redaktion, dass derzeit ein Minus von 2,1 Millionen Euro im Haushaltsentwurf der Kreisverwaltung im Bereich Flüchtlinge/Asyl existiert. Den 11,5 Millionen Euro an Ausgaben stehen 9,4 Millionen Euro an Einnahmen gegenüber.
Dazu teilt die Kreisverwaltung mit: "Der Landkreis Nordhausen wird das Defizit in der Flüchtlingsbetreuung im Rahmen der Beantragung von Bedarfszuweisung beim Land geltend machen. Beim gestrigen Flüchtlingsgipfel mit der Landesregierung wurde deutlich, dass offenbar alle Landkreise von einer Unterfinanzierung bei der Flüchtlingsbetreuung für das Jahr 2016 ausgehen." Aber nur scheinbar, denn der Kyffhäuserkreis hat dieses Problem nicht, denn dort ist der Haushalt beschlossene Sache.
Zum ersten Mal liegen nun aber auch Angaben zu Mietkosten vor. Die Zahlen beziehen sich auf die Bruttowarmmiete und gelten nur für die Obergrasmühle, die Robert-Blum-Straße in Nordhausen sowie für das BIW, denn diese Objekte gehören nicht dem Landkreis Nordhausen. Dafür überweist der Landkreis monatlich in Summe mehr als 33.000 Euro an die Eigentümer SWG, Service Gesellschaft und BIW. Die einzelnen Summen werden pauschal gezahlt, unabhängig von der jeweiligen Belegung. In der Auflistung der Verwaltung fehlen jedoch die Unterkunft in Sülzhayn, die Schule in Wipperdorf sowie die Ratsfelder Straße und die Zorgestraße, da sich diese Objekte im Eigentum des Landkreises befinden. Zahlen hierzu, wie zum Beispiel die Höhe der Betriebskosten, gibt es nicht oder wurden nicht veröffentlicht.
Eine pauschale Abrechnung gibt es mit den Trägern der Einrichtungen auch bei dern Betreibungskosten, inklusive der sozialen Betreuung. Zu Buche schlagen hier fast 98.000 Euro pro Monat. Das sind jedoch nur 80 Prozent der tatsächlich mit den Trägern ausgehandelten Spitzabrechnung. Rechnet man diese 98.000 Euro durch die vom Land herübergereichte Pauschale von 46 Euro pro Person und Monat, dann müssten - rein rechnerisch - mehr als 2.100 Menschen betreut werden. Genannt wurde aber jedoch die Zahl von etwas mehr als 1.000 Flüchtlingen und Asylbewerbern. Heißt doch - dem gesunden Menschenverstand folgend - dass nicht 46 Euro an die Träger und Betreiber ausgezahlt wurden, sondern das Doppelte. Hier bleiben die Fragen nach dem warum und nach der Verantwortlichkeit. Und es bleibt die Frage nach der Einbeziehung des Kreistages.
Zumindest jetzt reagiert das Landratsamt und teilt mit, dass die Vereinbarungen zur Einrichtungsbetreibung und Sozialen Betreuung derzeit neu verhandelt werden. Und weiter: "Die zu kalkulierende Personalvorhaltung bei den Trägern ist dabei abhängig von der Anzahl der unterzubringenden und zu betreuenden Menschen.
Infolge des momentan unterbrochenen Flüchtlingszustroms sind insgesamt bisher zwei Sozialarbeiterstellen reduziert worden. Weitere Stellenreduzierungen ergaben sich im Bereich Wohnungsakquise sowie aufgrund wegfallender Gemeinschaftsverpflegung auch im Bereich der Hauswirtschaft."
Derzeit sind in den acht Gemeinschaftsunterkünften im Landkreis Nordhausen 434 Plätze belegt, 46 Plätze sind nicht belegt. Dazu das Landratsamt: "Eine 100%-ige Belegung ist bei einer familienorientierten Belegung nie möglich, da beispielsweise eine 3-köpfige Familie ein 4-Bettzimmer immer nur zu 75% auslasten wird. Rechtskreiswechsler, für die in Folge der Anerkennung Freizügigkeit gilt, dürfen nunmehr länger als bisher in den Gemeinschaftsunterkünften verbleiben. Aufgrund des ausbleibenden Zustroms wird die Erweiterung der Unterkunftskapazitäten zurückgefahren. Es werden derzeit keine zusätzlichen Wohnungen mehr angemietet. Sollte es zu einer wesentlich geringeren Einrichtungsauslastung kommen, werden - wenn nötig - weitere Objekte oder Teilobjekte in den Standby-Modus versetzt."
Peter-Stefan Greiner
