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nnz-Service: Private Altersvorsorge

Sonntag, 08. Juli 2001, 16:28 Uhr
Nordhausen (nnz). Das neue Altersvermögensgesetz führt eine staatliche Förderung für bestimmte Altersvorsorgeverträge ein, mit denen Verbraucher über die gesetzliche Rente hinaus langfristig zusätzliche Alterssicherung betreiben können. Hier wichtige Tipps im nnz-Service, wie immer in Zusammenarbeit mit der Thüringer Verbraucherzentrale.


Vor dem Abschluss neuer Verträge sollten Sie aber zunächst eine langfristig angelegte persönliche Vorsorgestrategie entwickeln, in die die staatlich geförderten Altersvorsorgeverträge einzubinden sind. Grundlage für eine solche Strategie muss eine Bestandsaufnahme der bereits vorhandenen Anlage- und Versicherungsverträge sowie eine möglichst genaue Ermittlung Ihres Vorsorgebedarfs sein. Zudem ist zu klären, welcher Zeitraum für eine Ansparung noch zur Verfügung steht und ob Sie bereit sind, gewisse Anlagerisiken zur Erzielung überdurchschnittlicher Erträge in Kauf zu nehmen. Auch die Versorgung der Familienangehörigen und die Absicherung des Risikos der Berufsunfähigkeit muss bei diesen Überlegungen berücksichtigt werden; entsprechende Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen können im Übrigen vom Sparvorgang getrennt und als eigenständige Verträge abgeschlossen werden.


Die Erfahrungen der Verbraucherverbände zeigen, dass für zahlreiche Vermittler nicht die Aufklärung und individuelle Bedarfsermittlung im Vordergrund steht, sondern angesichts hoher Abschlussprovisionen der schnelle Verkauf von Neuverträgen. Viele Anbieter dürften daher die neue staatliche Förderung nutzen, um schon jetzt massiven Druck auf die Kunden auszuüben. Diesem unseriösen Drängen sollten Sie keinesfalls nachgeben. Denn der übereilte Abschluss nicht bedarfsgerechter Verträge kann zu hohen finanziellen Einbußen führen. Machen Sie sich klar, dass derzeit kein Anlass für schnelle Entscheidungen besteht,
denn:

- Die Förderung startet erst im Jahre 2002.

- Die Förderung beginnt auf niedrigem Niveau. Anfangs beträgt der staatliche Zuschuss etwa für einen durchschnittlich verdienenden Haushalt mit einem Kind rund 240 DM, das sind 20 DM im Monat. Erst im Jahr 2008 wird mit dem Vierfachen der Anfangswerte die Maximalförderung erreicht.

- Nur zertifizierte Verträge sind förderfähig. Derzeit gibt es noch keinen einzigen zertifizierten Vertrag. Anbieter, die behaupten, schon jetzt entsprechende Verträge im Angebot zu haben, agieren unseriös. Das Zertifizierungsverfahren wird erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens anlaufen und geraume Zeit in Anspruch nehmen. Mit den ersten zertifizierten Verträgen ist wohl erst im Herbst diesen Jahres zu rechnen.

- Die Zertifizierung bedeutet lediglich, dass der Vorsorgevertrag elf formelle Voraussetzungen erfüllt, die der Staat an die Förderfähigkeit stellt. Sie stellt kein wirtschaftliches Gütesiegel für das betreffende Produkt dar. Es ist daher durchaus möglich, dass ein förderfähiger Vertrag überhaupt nicht Ihrem Bedarf entspricht bzw. andere Anbieter leistungsstärker sind.

- Viele Verbraucher haben bereits Verträge zur Altersvorsorge abgeschlossen. Hier muss zunächst im Einzelfall geprüft werden, ob diese auf einen staatlich geförderten Vertrag umgestellt werden können und welche wirtschaftlichen Folgen das hätte. In den meisten Fällen gibt es mehrere Handlungsalternativen, und nicht nur eine, wie Ihnen manche Vertreter erzählen werden.

- Sie müssen vor einem Vertragsabschluss ermitteln, wie hoch der Betrag ist, den Sie als Eigenanteil einbringen müssen. Die zusätzliche Belastung muss in Ihr Haushaltsbudget passen.

- Die Bedarfsprüfung kann im Einzelfall sogar ergeben, dass ein nicht förderfähiges Produkt für Sie die richtige Wahl ist. Ein Grund dafür kann zum Beispiel darin liegen, dass die eingeschränkte Flexibilität der geförderten Verträge nicht Ihrer Bedarfslage entspricht.

Fazit: Lassen Sie sich erst einmal unabhängig und nicht überstürzt über den eigenen Bedarf und über die bestehende Absicherung beraten, z.B. bei Verbraucher-Zentralen. Zusätzlich sollte anbieterunabhängiges Informationsmaterial gesichtet werden, sobald dies verfügbar ist (Beispiele: Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, Stiftung Warentest, Verbraucherverbände). Wenn Sie Material von Anbietern bekommen haben, empfiehlt es sich, dieses von unabhängiger Seite beurteilen zu lassen.
Autor: nnz

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