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Rückkehr in die gesetzliche Kasse:

Wer es kann und wie es geht

Freitag, 18. März 2016, 08:21 Uhr
Privat Krankenversicherte unter 55 Jahren haben eine Chance wieder in die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln. Danach ist eine Rückkehr nur noch in Ausnahmefällen möglich. Finanztest zeigt, welche Wege es für Arbeitnehmer, Selbstständige und Studenten gibt, aus einer teuren Privatkrankenversicherung rauszukommen...


Die Alternative zum Ausstieg ist ein Tarifwechsel innerhalb ihrer privaten Krankenversicherung, um den Beitrag zu senken.

Attraktiv ist die private Krankenversicherung häufig für junge, gesunde und gut verdienende Leute. Doch viele bereuen das später, wenn die Beiträge steigen. Ein Wechsel in die preiswertere gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist jedoch nicht so einfach, denn der Gesetzgeber will vermeiden, dass Gutverdienende die Vorteile der privaten Versicherung mitnehmen und später, wenn sie älter und häufiger krank sind, der GKV zur Last fallen.

Zurück in die GKV darf nur, wer versicherungspflichtig wird. Dies betrifft vor allem Arbeitslose sowie Arbeitnehmer, deren Einkommen für die Dauer von mindestens einem Jahr unter die Versicherungspflichtgrenze gesunken ist. 2016 liegt diese Einkommensgrenze bei einem jährlichen Bruttogehalt von 56 250 Euro. Auch für Selbstständige ist die Rückkehr möglich, wenn Sie ein Angestelltenverhältnis mit einem Gehalt unterhalb der Versicherungspflichtgrenze aufnehmen. Wer sehr geringe Einkünfte hat, kommt auch über eine Familienversicherung beim gesetzlich versicherten Ehepartner oder den Eltern unter.

Der ausführliche Bericht erscheint in der April-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist unter www.test.de/pkv-zu-gkv abrufbar.
Autor: red

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