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Freie Wahl möglich

Freitag, 18. Juni 2004, 10:35 Uhr
Nordhausen (nnz). Ab dem kommenden Schuljahr können Schüler bzw. Eltern in der Stadt Nordhausen frei wählen, welche Schule sie bzw. ihre Kinder besuchen. Wie das funktionieren soll, das hat jetzt die nnz erfahren.


Einen entsprechenden Antrag des Amtes für Kultur, Soziales und einen Beschluss des Stadtrates vom Februar für die fünf Grund- und vier Regelschulen in Trägerschaft der Stadt Nordhausen hat jetzt das Thüringer Kultusministerium genehmigt. Gastanträge für Schulen entfallen damit. „Exakt gesprochen bedeutet die Genehmigung, dass für jede einzelne Schule die gesamte Stadt Einzugsgebiet ist – einschließlich der Orts- und Stadtteile Bielen, Herreden, Hörningen, Hochstedt, Leimbach, Steigerthal, Steinbrücken, Sundhausen und Rüdigsdorf“, sagte Kulturamtsleiterin Dr. Cornelia Klose.

Grenzen für die freie Wahl der Schulen sei aber durch deren jeweilige Kapazität gesetzt: „Wir werden die Zügigkeit der Schulen nicht ändern, weil man zum Beispiel die Anzahl der Klassenzimmer oder die Ausstattung der Schule nicht beliebig und einfach so erweitern kann.“ Die bisherigen Regelungen zu den Einzugesgebieten der Schulen bleiben allerdings für die Schülerbeförderung von Bedeutung: „Denn nur bis zur dort erwähnten `nächstgelegene Schule´ hat man einen Anspruch auf Schülerbeförderung bzw. Kostenerstattung“, sagte Frau Klose.
Autor: nnz

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