Zeh zum Gipsabbau
Stadt hält genügend Flächen für Abbau bereit
Donnerstag, 03. März 2016, 10:06 Uhr
Die Stadt Nordhausen halte für die nächsten Jahrzehnte für die Gipsindustrie ausreichend Abbauflächen bereit und sei somit ihrer Verantwortung gegenüber der Wirtschaft nachgekommen, so die Meinung im Nordhäuser Rathaus zur wieder aufgeflammten Gipskontroverse und bekommt Rückendeckung aus Erfurt...
Es gebe demnach keine Notwendigkeit, neue Flächen zu verritzen. "Sämtliche – parteiübergreifend und in diesem Sinne getroffene - Stadtratsbeschlüsse gelten. Das sagte jetzt Nordhausens Oberbürgermeister Dr. Klaus Zeh nach einem Treffen mit Thüringens Umweltministerin Anja Siegesmund in Erfurt.
Die Landesregierung werde alles tun, um den Natur- und Artenschutz im Südharz zu stärken, das habe die Ministerin zugesichert.
Plänen zur Ausweitung des Gipsabbaus werde die Landesregierung, wenn es dem Naturschutz schadet, mit allen rechtlich zur Verfügung stehenden Mitteln entgegen wirken. Die Ausweisung von Naturschutzgebieten und die Ausübung des Vorkaufsrechts bei naturschutzfachlich wertvollen Flächen werde dabei von der Landesregierung präferiert
Aktuell liegt das Heft des Handelns jetzt beim Thüringer Umweltministerium in dessen Bergamt, so der Oberbürgermeister weiter. Dort laufen jetzt zwei so genannte Hauptbetriebsplanverfahren.
Von der Einreichung der beiden Hauptbetriebspläne beim Landesbergamt haben wir leider nur aus der Presse erfahren. Bisher liegen sie uns nicht vor. Das Bewilligungsfeld "Rüdigsdorf/Kuhberg", erstreckt sich auf den Gemarkungen Niedersachswerfen und Rüdigsdorf, das Bergwerkseigentum "Rüdigsdorf/Günzdorf" auf den Gemarkungen Neustadt und Rüdigsdorf, sagte Dr. Zeh.
Auch in diesen Verfahren wird seitens der Stadt noch einmal dargelegt, dass es viele und schlüssige Gründe gibt, eine Neuverritzung zu versagen: Vor allem der gültige und vom Oberverwaltungsgericht bestätigte Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Nordhausen, der sich eindeutig gegen Neuverritzungen ausspricht. Das Oberverwaltungsgericht hat allerdings auch festgestellt, dass mit den Darstellungen des FNP nicht in die vorhandenen Bergrechte eingegriffen wird. Das bedeutet, dass erst im bergrechtlichen Zulassungsverfahren geklärt wird, welche Rechte gegebenenfalls überwiegen. Weitere gerichtliche Auseinandersetzungen dazu sind nicht unwahrscheinlich, sagte der Oberbürgermeister.
Der Flächennutzungsplan sei ein herausgehobenes Instrument des Bürgerwillens, der sich dort klar wieder findet, was die Rüdigsdorfer Schweiz betrifft: Erhalt der Rüdigsdorfer Schweiz in ihrem jetzigen Zustand als Raum der Naherholung, des Naturschutzes, der Forstwirtschaft, der Landwirtschaft und des Fremdenverkehrs. Eine Entscheidung gegen den Flächennutzungsplan durch das Bergamt wäre aus meiner Sicht ein Verstoß gegen die kommunale Selbstverwaltung und das Demokratieprinzip.
Diese und weitere Belange wird die Stadt noch einmal in einer Stellungnahme an das Landesbergamt darlegen. Die Entscheidung liegt jetzt in Erfurt, sagte Dr. Zeh.
Autor: redEs gebe demnach keine Notwendigkeit, neue Flächen zu verritzen. "Sämtliche – parteiübergreifend und in diesem Sinne getroffene - Stadtratsbeschlüsse gelten. Das sagte jetzt Nordhausens Oberbürgermeister Dr. Klaus Zeh nach einem Treffen mit Thüringens Umweltministerin Anja Siegesmund in Erfurt.
Die Landesregierung werde alles tun, um den Natur- und Artenschutz im Südharz zu stärken, das habe die Ministerin zugesichert.
Plänen zur Ausweitung des Gipsabbaus werde die Landesregierung, wenn es dem Naturschutz schadet, mit allen rechtlich zur Verfügung stehenden Mitteln entgegen wirken. Die Ausweisung von Naturschutzgebieten und die Ausübung des Vorkaufsrechts bei naturschutzfachlich wertvollen Flächen werde dabei von der Landesregierung präferiert
Aktuell liegt das Heft des Handelns jetzt beim Thüringer Umweltministerium in dessen Bergamt, so der Oberbürgermeister weiter. Dort laufen jetzt zwei so genannte Hauptbetriebsplanverfahren.
Von der Einreichung der beiden Hauptbetriebspläne beim Landesbergamt haben wir leider nur aus der Presse erfahren. Bisher liegen sie uns nicht vor. Das Bewilligungsfeld "Rüdigsdorf/Kuhberg", erstreckt sich auf den Gemarkungen Niedersachswerfen und Rüdigsdorf, das Bergwerkseigentum "Rüdigsdorf/Günzdorf" auf den Gemarkungen Neustadt und Rüdigsdorf, sagte Dr. Zeh.
Auch in diesen Verfahren wird seitens der Stadt noch einmal dargelegt, dass es viele und schlüssige Gründe gibt, eine Neuverritzung zu versagen: Vor allem der gültige und vom Oberverwaltungsgericht bestätigte Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Nordhausen, der sich eindeutig gegen Neuverritzungen ausspricht. Das Oberverwaltungsgericht hat allerdings auch festgestellt, dass mit den Darstellungen des FNP nicht in die vorhandenen Bergrechte eingegriffen wird. Das bedeutet, dass erst im bergrechtlichen Zulassungsverfahren geklärt wird, welche Rechte gegebenenfalls überwiegen. Weitere gerichtliche Auseinandersetzungen dazu sind nicht unwahrscheinlich, sagte der Oberbürgermeister.
Der Flächennutzungsplan sei ein herausgehobenes Instrument des Bürgerwillens, der sich dort klar wieder findet, was die Rüdigsdorfer Schweiz betrifft: Erhalt der Rüdigsdorfer Schweiz in ihrem jetzigen Zustand als Raum der Naherholung, des Naturschutzes, der Forstwirtschaft, der Landwirtschaft und des Fremdenverkehrs. Eine Entscheidung gegen den Flächennutzungsplan durch das Bergamt wäre aus meiner Sicht ein Verstoß gegen die kommunale Selbstverwaltung und das Demokratieprinzip.
Diese und weitere Belange wird die Stadt noch einmal in einer Stellungnahme an das Landesbergamt darlegen. Die Entscheidung liegt jetzt in Erfurt, sagte Dr. Zeh.
