nnz-online
Oft vernichtende Urteile

Arbeitszeugnis

Freitag, 19. Februar 2016, 08:39 Uhr
Hinter vermeintlich positiven Formulierungen in einem Arbeitszeugnis stecken häufig schlechte Beurteilungen. Sie zu erkennen ist nicht leicht. Die Experten der Stiftung Warentest erläutern in der März-Ausgabe von Finanztest die wichtigen Aussagen und geben Tipps, wie man zu einem möglichst guten Zeugnis kommt...


Anspruch auf ein Arbeitszeugnis haben sowohl Arbeitnehmer als auch freie Mitarbeiter. Idealerweise sollte es auf Firmenpapier gedruckt und in einwandfreiem Zustand sein, also ohne Korrekturen oder Eselsohren.

Die Länge kann variieren und hängt auch davon ab, seit wann der Arbeitnehmer für das Unternehmen tätig war. Grundsätzlich gilt: Je ausführlicher, desto besser.

Das Zeugnis sollte individuell sein und nicht nur allgemeine Floskeln enthalten. Es muss den Werdegang des Mitarbeiters in dem Unternehmen widergeben und alle Tätigkeiten vollständig und korrekt beschreiben. Von vermeintlichen positiven Formulierungen darf man sich nicht blenden lassen: „Sein Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten war stets vorbildlich“ klingt zum Beispiel gut, heißt aber, dass der Mitarbeiter Probleme mit seinen Chefs hatte – denn bei einer tadellosen Bewertung hätten die Vorgesetzten an erster Stelle genannt werden müssen. Achten sollte man auch auf inhaltliche Widersprüche und Aussagen, die negativ ausgelegt werden könnten.

„Mehr als 80 Prozent aller Arbeits­zeug­nisse haben die Noten „sehr gut“ oder „gut“, berichtet Alexander Bredereck, Fach­anwalt für Arbeits­recht in Berlin. Umso wichtiger ist es für diejenigen mit schlechteren Beur­teilungen, diese als solche zu erkennen.

Wer mit dem Zeugnis unzufrieden ist, sollte schnellstmöglich das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen. Verweigert er Änderungen, bleibt nur der Klageweg. Diese Möglichkeit führt jedoch nicht immer den gewünschten Erfolg, denn bei einem nur durchschnittlichen Zeugnis muss der Arbeitnehmer beweisen, dass er ein besseres verdient hat.

Der ausführliche Report Arbeitszeugnis erscheint in der März-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist unter www.test.de/arbeitszeugnis-check abrufbar.
Autor: red

Drucken ...
Alle Texte, Bilder und Grafiken dieser Web-Site unterliegen dem Urherberrechtsschutz.
© 2026 nnz-online.de