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Streiten kostet Geld

Donnerstag, 17. Juni 2004, 12:18 Uhr
Nordhausen (nnz). Vom 1. Juli 2004 an wird es vor Gericht teuer. Darauf weist der Bund der Steuerzahler (BdSt) Thüringen hin. Gleichzeitig empfiehlt der BdSt den Steuerzahlern aber, sich trotz der geänderten Kostenregelung nicht davon abhalten zu lassen, ihre Rechte gegenüber den Finanzbehörden auch vor den Finanzgerichten geltend zu machen.


Höhere Gerichtskosten können sich dadurch ergeben, dass als Bemessungsgrundlage für die Gerichtskosten ein Mindeststreitwert von 1.000 Euro eingeführt wird. Hinzu kommt, dass die Gerichtsgebühren für alle Verfahren, die nach dem 30. 6. 2004 beginnen, grundsätzlich mit Einreichung der Klage fällig werden. Auch die Rücknahme einer Klage wird künftig kostenpflichtig. Kommt ein Steuerzahler also während eines finanzgerichtlichen Verfahrens zum Ergebnis, dass seine Klage möglicherweise keine Aussicht auf Erfolg hat, und nimmt er die Klage zurück, so fallen künftig generell Gerichtskosten an. Bislang ist die Klagerücknahme im finanzgerichtlichen Verfahren in der Regel gerichtskostenfrei, wenn die Klage spätestens acht Tage vor der mündlichen Verhandlung zurückgenommen wird.

Der Bund der Steuerzahler weist darauf hin, dass die Änderungen bei den Gerichtskosten nicht das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren betreffen. Hier bleibt es dabei, dass die Finanzbehörden bei Einsprüchen der Steuerzahler keine Kosten erheben dürfen.
Autor: nnz

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