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Landtagsabgeordneter fragt

Sind ALG 2 Empfänger Menschen zweiter Klasse?

Freitag, 05. Februar 2016, 09:20 Uhr
Es gibt ein Diskriminierungsverbot in Deutschland und trotzdem haben wir uns damit abgefunden, dass es Menschen erster und zweiter Klasse gibt. Anders sind die willkürlichen Behandlungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters in Gotha nicht zu bewerten. Worum geht es...


Ist ein ALG 2 Empfänger erkrankt, kann er nicht zum Termin in das Jobcenter kommen. So reicht laut Jobcenter in Gotha, keine ärztliche Krankschreibung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) mehr aus, sondern es wird zusätzlich eine sogenannte Wegeunfähigkeitsbescheinigung verlangt.

Die könnte sogar ALG 2 Empfängern Kosten zwischen 5-10 Euro verursachen, die aber laut Jobcenter nicht zurückerstattet werden. Hierzu äußert sich der Landtagsabgeordnete Siegfried Gentele (fraktionslos) wie folgt: „Pauschal ALG 2 Empfängern indirekt zu unterstellen, nicht krank zu sein, ist eine ungeheure Diskriminierung. Wie kann eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter eines Jobcenters eine ärztliche Bewertung durchführen und somit die ärztliche Diagnose aushebeln? Diesen Mitarbeitern fehlt dazu jegliche fachliche Kompetenz dazu. Ich verweise auf den Ärztevorbehalt, der entsprechend in der BÄO §2 geregelt ist. Auch werden den Ärzten unterstellt einfach Krankzuschreiben.“

Siegfried Gentele will die Sache nicht einfach auf sich beruhen lassen und hat unter anderem eine Anfrage zu diesem Thema an die Landesregierung geschrieben. Außerdem trifft er sich mit ALG 2 Empfängern sowie auch mit Mitarbeitern vom Jobcenter Gotha, um in Gesprächen zu erörtern, wie man Lösungsansätze für diese Thematik finden kann. „Hier ist dringender Handlungsbedarf gegeben,“ sagte Gentele abschließend.
Autor: red

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