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Europäischer Berufsaufweis

Mehr Mobilität beim Arbeiten in Europa

Mittwoch, 20. Januar 2016, 12:18 Uhr
Wie der Europa-Service Nordthüringen mitteilt, wurde von der Europäischen Kommission veröffentlicht, dass es der Europäische Berufsausweis (EBA) ab dem 18.01. Krankenpflegepersonal, Apothekern, Physiotherapeuten, Bergführern und Immobilienmaklern zukünftig erleichtert, ihren Beruf in einem anderen EU-Land auszuüben...

Elżbieta Bieńkowska, Kommissarin für den Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU sagte: "Der Europäische Berufsausweis ist ein großer Schritt vorwärts, er ermöglicht es qualifizierten Europäern einfacher und schneller, dort zu arbeiten, wo ihre Kompetenzen gebraucht und gesucht werden. Er ist ein praktisches Hilfsmittel, das nicht nur den Fachleuten nutzt, sondern auch den Menschen, die ihre Dienstleistung brauchen. Das macht ihn zu einem weiteren Vorteil des Binnenmarkts."

Der Europäische Berufsausweis ist kein Ausweis im eigentlichen Sinne, sondern ein elektronisches Verfahren für die Anerkennung von Berufsqualifikationen zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Er ist benutzerfreundlicher als die traditionellen Anerkennungsverfahren und ermöglicht es, einen Antrag online zu verfolgen. Er ist der elektronische Nachweis dafür, dass alle Verwaltungskontrollen durchgeführt und die Berufsqualifikationen vom Aufnahmeland anerkannt wurden oder dass die Voraussetzungen erfüllt sind, vorübergehend in einem anderen EU-Land Dienstleistungen zu erbringen.

Das System beinhaltet Absicherungen, die Missbrauch verhindern sollen: ein Warnmechanismus stellt sicher, dass Patienten und Verbraucher in der EU ausreichend geschützt sind. Der Vorwarnmechanismus verpflichtet die zuständigen Behörden eines EU-Mitgliedstaats dazu, die zuständigen Behörden aller anderen EU-Mitgliedstaaten über solche Angehörige von Gesundheitsberufen zu unterrichten, denen die Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeiten von Behörden oder Gerichten untersagt worden ist. Auch Beschränkungen der beruflichen Tätigkeiten müssen mitgeteilt werden.
Auf der Grundlage der praktischen Erfahrungen mit dem EBA, könnte der Berufsausweis zukünftig auch auf andere mobile Berufe ausgeweitet werden.

Weitere Informationen zur EBA finden Sie auf den Webseiten der Europäischen Kommission. Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet der Infopunkt der Berliner Vertretung der Europäischen Kommission.

Informationen zum ESN und seinen Leistungen finden Interessierte auf der Webseite www.esn.bic-nordthueringen.de, auf www.facebook.com/ESN.BIC sowie telefonisch unter 03631 918200. Der ESN hat sein Büro im BIC, berät kostenfrei und wird aus Mitteln des ESF und des Freistaats Thüringen finanziert.
Autor: red

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