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125 Millionen Euro für sozialen Wohnungsbau

Sozialmieten unter 5,50 Euro

Dienstag, 19. Januar 2016, 11:33 Uhr
Mit Geldern für den sozialen Wohnungsbau in Höhe von 125 Millionen Euro im aktuellen Doppelhaushalt will das Land Thüringen die Neubautätigkeit und Modernisierung im sozialen Mietwohnungsbau fördern. Einzelheiten wurden heute vorgestellt...


Unser Ziel ist es, dass auch in Städten mit angespannten Wohnungslagen ausreichend Sozialwohnungen zu angemessenen Mieten von unter 5,50 Euro zur Verfügung stehen. Deshalb muss verstärkt in den Neubau von Sozialwohnungen investiert werden. Wir wollen so den in angespannten Märkten steigenden Wohnraumbedarf decken und in Thüringen insgesamt für bezahlbare Mieten sorgen. Diese für viele Menschen drängenden Probleme zu lösen, ist eine zentrale Herausforderung für die Thüringer Wohnungsbaupolitik“, sagte heute in Erfurt der Staatssekretär für Infrastruktur und Landwirtschaft, Dr. Klaus Sühl, bei der Vorstellung der neuen Richtlinien für die Programme zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus in Thüringen.

„Wir haben unsere Wohnungsbaupolitik strategisch neu ausgerichtet und ein aus vier Säulen bestehendes Gesamtkonzept entwickelt, denn wir brauchen bezahlbaren Wohnraum für alle Thüringerinnen und Thüringer“, führte der Staatssekretär weiter aus. „Besonders für einkommensschwache Haushalte ist eine ausreichende Wohnraumversorgung nötig. Mit den zusätzlichen Geldern für den sozialen Wohnungsbau, die der Bund den Ländern angesichts der hohen Flüchtlingszahlen zugewiesen hat, können wir nun mit zusätzlichen Fördermitteln in Höhe von 23 Millionen Euro auch eine Zuschusskomponente finanzieren, um in angespannten Wohnungsmärkten neben der Modernisierung leerstehender Wohnungen auch den Neubau von preiswerten Sozialwohnungen zu einem Mietpreis von rund 5 Euro wirtschaftlich attraktiv zu machen.“

Hintergrund: Die vier Säulen des neuen Konzepts der Thüringer Wohnungspolitik sind die Neuausrichtung der Förderprogramme des sozialen Wohnungsbaus, die Einführung einer Mietpreisbremse in den Städten mit angespannten Wohnungsmärkten (Erfurt und Jena), die individuelle Subjektförderung einkommensschwacher Mieter durch die Zahlung von Wohngeld und die Zusammenarbeit mit den Kommunen zur Schaffung eines ausreichenden Wohnraumangebotes auch durch Neubaumaßnahmen.

Für die Förderprogramme im sozialen Wohnungsbau hat die neue Landesregierung die Förderrichtlinien überarbeitet. Insgesamt werden 2016 Fördermittel in Höhe von 60 Millionen Euro bereitstehen (2017: 65 Mio. €). Für eine neue Zuschusskomponente beim Neubau und der Modernisierung von Mietwohnungen stehen jetzt im Doppelhaushalt 23 Millionen Euro zur Verfügung (9 Mio. € in 2016 und 14 Mio. € in 2017).

In Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten, in denen die Versorgung einer oder mehrerer Zielgruppen (Familien, Alleinerziehende, Senioren, Menschen mit Behinderung etc.) mit Wohnraum zu angemessenen Mieten nicht mehr in ausreichender Weise gewährleistet ist, wird künftig ein Baukostenzuschuss von maximal 15 % der Gesamtkosten gewährt, um die notwendige Bewilligungsmiete auf das Niveau der ortüblichen Vergleichsmiete bzw. einer angemessenen Miete absenken zu können. Die angemessene Miete liegt im Freistaat je nach Region zwischen 4,90 und 5,50 € je m² Wohnfläche.

Im Mietwohnungsneubau soll darüber hinaus eine bis zu 80%-ige zinslose Darlehensförderung neu eingeführt und Tilgungszuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung gewährt werden. Für den Neubau von Mietwohnungen steigen die Fördermittel in diesem Jahr von 15 auf 26 Millionen Euro. Für die Modernisierung von Mietwohnungen sind 16 Millionen Euro eingeplant. Neu ist ein „Barrierereduzierungsprogramm“ zum alters- und behindertengerechten Umbau von Wohnungen. Durch eine Zuschussförderung von fünf Millionen Euro sollen in 2016 der Umbau von 500 Wohneinheiten gefördert werden. Einkommensschwache Hauseigentümer können darüber hinaus Zuschüsse in Form eines ‚Sanierungsbonus‘ zur Modernisierung ihrer Immobilie beantragen. Hierfür stehen weitere vier Millionen Euro in 2016 bereit.
Autor: red

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