Gespräche zur Theater-Struktur
Minister will Ballettsparte in Nordhausen belassen
Donnerstag, 03. Dezember 2015, 09:32 Uhr
Thüringer Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten, Professor Benjamin Immanuel Hoff hat gestern Abend in der Nordhäuser Flohburg der Stadt Nordhausen Unterstützung in der Frage der Bedarfszuweisungen zugesagt...
Gemeinsame Ausschusssitzung (Foto: P. Grabe|Stadtverwaltung Nordhausen)
Hoff war Gast auf der gemeinsamen Sitzung der Kulturausschüsse von Nordhausen und Sondershausen. Er sagte zugleich, dass das Nordhäuser Theater seine Ballettsparte behalten könne.
Zuvor hatte Oberbürgermeister Dr. Klaus Zeh gesagt: Man kann nicht einerseits Gelder kürzen und andererseits mehr finanzielles Engagement der Kommunen für die Theater fordern. Oberbürgermeister Dr. Klaus Zeh dankte dem Minister trotzdem für dessen Gesprächskultur mit Blick auf die Zukunft der Theaterfinanzierung. Die Diskussion mit dem Ministerium war stets sehr angenehm und fair.
Hoff stimmte der Kritik Zehs zu und sagte, dass er bereits Kontakt zum Landesverwaltungsamt aufgenommen- und zu Formulierungsänderungen im Nordhäuser Bescheid aufgefordert habe, insbesondere, was die Höhe der freiwilligen Leistungen betreffe. Formulierungsbeispiel könne der Bescheid für Sondershausen sein. Dort hatte das Landesverwaltungsamt sinngemäß gefordert: Die Höhe der freiwilligen Leistungen sollte ermittelt und gegebenenfalls angepasst werden.
In der Bescheid-Ankündigung für Nordhausen forderte das Landesverwaltungsamt: Die Stadt Nordhausen hat sicher zu stellen, dass sich die Ausgaben für freiwillige Leistungen dem als auskömmlich angesehen Prozentsatz von 2 Prozent ab dem Jahr 2016 deutlich annähern zum Beispiel durch Kündigung von Verträgen, Kürzung von Zuschüssen oder Einsparung von Ausgaben.
Der Minister sagte: Es muss für alle Kommunen, die Standort von Theatern oder Orchestern sind, einheitliche Formulierungen geben. Auch die Nordhäuser Landtagsabgeordnete Katja Mitteldorf (LINKE) habe sich vehement dafür eingesetzt und den Bescheid stark kritisiert, so der Minister
Die Stadt Nordhausen hatte im April fünf Millionen Euro Bedarfszuweisungen beantragt. Im Vorankündigungs-Bescheid des Landesverwaltungsamtes bewilligte das Amt allerdings nur eine Bedarfszuweisung lediglich 777.460 Euro zu und bietet ein zinsloses – aber zurück zu zahlendes - Darlehn von 1.937.259 an.
Autor: red
Gemeinsame Ausschusssitzung (Foto: P. Grabe|Stadtverwaltung Nordhausen)
Hoff war Gast auf der gemeinsamen Sitzung der Kulturausschüsse von Nordhausen und Sondershausen. Er sagte zugleich, dass das Nordhäuser Theater seine Ballettsparte behalten könne.
Zuvor hatte Oberbürgermeister Dr. Klaus Zeh gesagt: Man kann nicht einerseits Gelder kürzen und andererseits mehr finanzielles Engagement der Kommunen für die Theater fordern. Oberbürgermeister Dr. Klaus Zeh dankte dem Minister trotzdem für dessen Gesprächskultur mit Blick auf die Zukunft der Theaterfinanzierung. Die Diskussion mit dem Ministerium war stets sehr angenehm und fair.
Hoff stimmte der Kritik Zehs zu und sagte, dass er bereits Kontakt zum Landesverwaltungsamt aufgenommen- und zu Formulierungsänderungen im Nordhäuser Bescheid aufgefordert habe, insbesondere, was die Höhe der freiwilligen Leistungen betreffe. Formulierungsbeispiel könne der Bescheid für Sondershausen sein. Dort hatte das Landesverwaltungsamt sinngemäß gefordert: Die Höhe der freiwilligen Leistungen sollte ermittelt und gegebenenfalls angepasst werden.
In der Bescheid-Ankündigung für Nordhausen forderte das Landesverwaltungsamt: Die Stadt Nordhausen hat sicher zu stellen, dass sich die Ausgaben für freiwillige Leistungen dem als auskömmlich angesehen Prozentsatz von 2 Prozent ab dem Jahr 2016 deutlich annähern zum Beispiel durch Kündigung von Verträgen, Kürzung von Zuschüssen oder Einsparung von Ausgaben.
Der Minister sagte: Es muss für alle Kommunen, die Standort von Theatern oder Orchestern sind, einheitliche Formulierungen geben. Auch die Nordhäuser Landtagsabgeordnete Katja Mitteldorf (LINKE) habe sich vehement dafür eingesetzt und den Bescheid stark kritisiert, so der Minister
Die Stadt Nordhausen hatte im April fünf Millionen Euro Bedarfszuweisungen beantragt. Im Vorankündigungs-Bescheid des Landesverwaltungsamtes bewilligte das Amt allerdings nur eine Bedarfszuweisung lediglich 777.460 Euro zu und bietet ein zinsloses – aber zurück zu zahlendes - Darlehn von 1.937.259 an.
