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Flüchtlingsproblematik

Wer ist wie versichert?

Montag, 23. November 2015, 14:21 Uhr
Es begann mit einem ganz banalen Unfall in Nordhausen. Doch daraus entwickelte sich eine Frage, deren Beantwortung mehrere Tage in Anspruch nahm...


Nordhausen, Zillestraße. Ein junger Mann aus Eritrea ist mit einem gebrauchten Fahrrad unterwegs. Durch Unachtsamkeit oder Unkenntnis der in Deutschland geltenden Verkehrsregeln, kommt es zu einem Zusammenstoß mit einem Auto. Die Schuldfrage ist geklärt, der Asylbewerber ist Unfallverursacher.

Die positive Facette: es wird niemand bei dem Unfall verletzt. Das war es dann aber auch schon mit den freundlichen Details, denn der Geschädigte bleibt auf dem Schaden an seinem Auto vermutlich sitzen.

Als die nnz von diesem Vorgang erfuhr, wurde nachgefragt: Bei Polizei und bei der Kreisverwaltung, die für Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen zuständig ist. Gefragt wurde am vergangenen Donnerstag. Die Polizei in Nordhausen war ratlos, hatte sich aber mit den Folgen derartiger Unfälle bereits beschäftigt. Die Antwort der Juristen des Innenministeriums lässt vermutlich noch auf sich warten.

Auch in der Kreisverwaltung brauchten die Verantwortlichen bis heute Nachmittag für eine Antwort. Hier ist sie. "In diesem Fall ist es wie bei jeder anderen deutschen Person. Die Haftungsfrage richtet sich gegen die natürliche Person. In Frage käme eine private Haftpflichtversicherung, sofern eine abgeschlossen ist. Sachverhalte, die aus dem Betrieb unserer Einrichtungen resultieren, werden als Schäden durch den kommunalen Schadensversicherer reguliert."

Das heißt nicht anderes als: Der Geschädigte bleibt auf seinem Schaden am Auto sitzen, denn der Mann aus Eritrea hat keinerlei Versicherung abgeschlossen. Ob aus diesem Fall oder einem ähnlichen in Sülzhayn nun Konsequenzen gezogen werden bleibt abzuwarten. Bis dahin heißt es weiter: Augen auf im Straßenverkehr.
Peter-Stefan Greiner
Autor: red

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