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Bildungswerk: Keine Inszenierung!

Dienstag, 26. Juni 2001, 19:04 Uhr
Nordhausen/Bleicherode (nnz). In dieser Woche wird sich der Stadtrat von Bleicherode mit der Problematik der künftigen Nutzung des ehemaligen Confidence-Hotels beschäftigen müssen (siehe nnz-Archiv). In der kommenden Woche soll es nach Informationen der nnz dann zu einem Treffen im Nordhäuser Landratsamt kommt. Daran sollen auch Vertreter des Vorstandes des Kyffhäuser Bildungswerkes sowie dessen Geschäftsführer Heinrich Schnatmann teilnehmen. Das Kyffhäuser Bildungswerk hat der nnz vorab eine Stellungnahme zur Erklärung von Bürgermeister Dieter Kochbeck (CDU) übermittelt. nnz veröffentlicht die Stellungnahme im vollen Wortlaut.

Das Kyffhäuser Bildungswerk verwahrt sich gegen die Behauptung des Bürgermeisters, die Monitorsendung sei eine „perfekt gemachte Inszenierung im Auftrage des Kyffhäuser Bildungswerkes“. Richtig ist, dass betroffene Eltern autistischer Kinder sich in eigener Verantwortung und auf eigene Initiative an die Redaktion „Panorama“ und andere Sender gewandt haben mit dem Ziel, auf die Situation bezüglich des Wohnheimes in Bleicherode aufmerksam zu machen. Ebenfalls ist es eine Unterstellung zu behaupten, dem Kyffhäuser Bildungswerk ginge es nicht darum, die „Wahrheit zu ergründen“, sondern um von eigenen Fehlern abzulenken. Diese subjektiven Behauptungen des Bürgermeisters sind durch nichts gerechtfertigt und entbehren jeder Grundlage.

Als Kyffhäuser Bildungswerk haben wir zu keinem Zeitpunkt den Bürgern der Stadt, dem Stadtrat oder dem Bürgermeister unterstellt, behindertenfeindlich oder rechtsradikal zu sein. Wir haben uns stets bemüht, einvernehmlich mit allen Beteiligten zu einer Lösung zu gelangen. Wir distanzieren uns von den gemachten Äußerungen, die im Gästebuch der Stadt Bleicherode niedergeschrieben sind und zu lesen sind. Wir müssen jedoch auch richtig stellen, dass wir bisher lediglich ein Objekt als „geeignetes Wohnheim“ durch Herrn Bürgermeister Kochbeck angeboten bekommen haben. Dabei handelt es sich um die ehemalige Munitionsfabrik und umfunktioniertes Lehrlingswohnheim in Niedergebra. Dieses Objekt hielten und halten wir absolut ungeeignet. Ein Baugrundstück ist uns ebenfalls nicht angeboten worden.

Ein weiteres Objekt hat uns die Gemeinde Hainrode (Bürgermeister Rilk) angeboten. Dabei handelt es sich um eine ehemalige Kindereinrichtung, die jedoch nach Besichtigung ausgeschlossen werden konnte, da das Objekt vollkommen vom „echten Hausschwamm“ befallen war. Eigentümer ist die TLG. Ein Haus mit Hausschwamm wollten wir ebenfalls nicht den autistischen Menschen zumuten. Weitere Objekte waren bisher nicht in der Diskussion und wurden uns nicht angeboten. Die aufgeführte chronologische Darstellung in der Erklärung ist leider nicht vollständig und enthält Halbwahrheiten, die richtig zu stellen sind.

Bereits am 22.10.99 wurde eine Beratung bezüglich brandschutztechnischer Fragen mit dem zuständigen Bearbeiter des LRA Nordhausen, Herrn Wüstemann und Herrn Schmidt vom Amt für Brand- und Katastrophenschutz sowie Herrn Wiegand (Bauamt der Stadt Bleicherode), Herrn Keil von der Stadtverwaltung, Herrn Paul Bauplanungsbüro und Herrn Vattrodt vom Kyffhäuser Bildungswerk durchgeführt. Es wurde neben der Richtigstellung, dass es sich nicht um eine „Krankheit“ sondern um eine Behinderung handelt insbesondere die Zuwegung für Rettungsfahrzeuge besprochen. Hierbei erläuterte Herr Schmidt, dass unbedingt die Zuwegung für Rettungsfahrzeuge gewährleistet sein muß. Herr Wiegand und Herr Keil erläuterten wechselseitig die bisher aufgetretenen Schwierigkeiten bei extremer Witterung und dass der bisherige Betreiber sich nicht an die Absprachen gehalten hat, die Beräumung in eigener Regie zu gewährleisten.

Bei Erörterung verschiedener Möglichkeiten erklärte Herr Wiegand, dass zur Löschwasserzubereitung die vorhandene Zisterne und das Schwimmbecken dienen müsse. Dies wurde durch das Kyffhäuser Bildungswerk auch zugesichert (Protokoll vom 22.10.99)

Bei einer weiteren Beratung im Amt für Brand- und Katastrophenschutz am 28.10.99 wurde nochmals die Genehmigungsplanung unter den Gesichtspunkten des vorbeugenden Brand- und Katastrophenschutzes erläutert. Anwesend war Herr Schmidt vom Amt für Brand- und Katastrophenschutz, Herr Jödicke und Herr Paul vom Bauplanungsbüro und Herr Schnatmann vom Kyffhäuser Bildungswerk. Insbesondere wurden die Löschwasserversorgung, die Brandschutzordnung, der Feuerwehrplan, die Fluchtwegebeschilderung und die Hausalarm-Brandmeldeanlage besprochen. Alle angesprochenen Punkte sollten und wurden in den Bauantrag eingearbeitet (Protokoll vom 28.10.99).

Bezüglich des erwähnten Schreibens vom 24.03.00 („Schreiben als bauaufsichtlicher Bescheid“) und Zustellung am 30.03.2000 ist das gemachte Zitat des Bürgermeisters nicht richtig, da das Zitat wie folgt beginnt: „Zusammenfassend ..... (z.B. Dachgeschoss).“ Es wurde nicht darauf hingewiesen, dass bereits am 25.01.00 ein Schreiben dem Kyffhäuser Bildungswerk zugestellt worden ist mit dem Hinweis, dass die gewünschte Nutzungsänderung nicht in Aussicht gestellt werden kann, da bauplanungsrechtliche und brandschutzrechtliche Gründe gegen die Nutzung sprechen würden, die Stadt Bleicherode die Zustimmung zur Nutzungsänderung versagt hat, die Zufahrt teilweise unter 2,00m breit sei und damit nicht angemessen breit ist und die Beräumung der Zufahrt in den Wintermonaten nicht gesichert erscheint.

Am 25.01.2000 erfolgte die Antwort des Kyffhäuser Bildungswerkes und den Bemerkungen, dass die Zufahrt zum Wohnheim durchgehend für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 16 Tonnen befahrbar ist, der Weg „Am Vogelberg“ durchgehend und an sämtlichen Stellen mindestens 3,20m breit ist und zusätzliche Verbeiterungsstellen als Ausweichstellen vorhanden sind sowie durch das Kyffhäuser Bildungswerk bereits mit dem Bauantrag vom 29.11.1999 ein Angebot vorliegt, aus dem die 24-stündige Beräumung der Zufahrt durch privatrechtlichen Vertrag gesichert und garantiert wird (Punkt 12, Seite 4 des Bauantrages) und selbst der Einsatz eines Rettungshubschraubers durch genügende Freiflächen gesichert ist. Brandschutzrechtliche Gründe des Versagens bestanden in der Forderung nach einem zweiten Rettungsweg.

Ein Bauantrag des Kyffhäuser Bildungswerkes vom 10.04.2000 zur Errichtung eines zweiten und dritten Fluchtweges wurde wegen „Versagen des Einvernehmens der Stadt Bleicherode“ vom 26.05.2000 mit Schreiben vom 03.07.2000, Az.: 01048-00-02 durch das Bauordnungsamt des Landkreises Nordhausen abgelehnt. Erst nach Einlegung der Rechtsmittel (Widerspruch gegen die ablehnende Entscheidung) durch das Kyffhäuser Bildungswerk wurde die Baugenehmigung mit Schreiben vom 15.08.2000 zur Errichtung von zwei weiteren Fluchtwegen erteilt. Damit verfügt das Wohnheim über insgesamt fünf Fluchtwege.

Die Begründung, ein zweiter Rettungsweg fehle und zugleich die Errichtung eines zweiten Rettungsweg abzulehnen, ist nicht nachvollziehbar und erklärungsbedürftig. Die Aussage des Bürgermeister, „dass 5 Tage nach dem Interview am 12.06.2001 eine Stellungnahme des gleichen Bauordnungsamtes des Landrates an das Thüringer Landesverwaltungsamtes ... gegangen ist“ ist falsch. Richtig ist, dass die Fernsehaufnahmen am 06.06.2000 durchgeführt worden sind und die Vorlage von Widerspruchsakten an das Thüringer Verwaltungsamt mit Schreiben vom 12.06.2001 erfolgten. Allerdings ist nicht richtig, dass das Bauordnungsamt (Herr Dr. Winter, Dezernat Bauverwaltung und zentrale Dienste) die Widerspruchssache bearbeitet hat, sondern der Fachbereich Bau, Fachgebiet Bauordnung des Landratsamtes Nordhausen. Eine Abstimmung im Widerspruchsverfahren erfolgt üblicherweise nicht.

Vergessen wurde in der Erklärung des Bürgermeisters, dass auf Einladung des Bürgermeisters und Herrn Dr. Winter am 12.07.2001 mit Vertretern der Stadt Bleicherode (Herr Kochbeck, Herr Wiegand, Herr Guder, Herr Friese, Herr Keil, Frau Eisfeld und Herr Drexler und Herr Rieche), des Landratsamtes Nordhausen (Herr Dr. Winter, Herr Müller-Steidner, Herr Rümmler (Untere Verkehrsbehörde), Herr Schmidt (Amt für Brand- und Katastrophenschutz) sowie Vertretern des Bauplanungsbüros und des Kyffhäuser Bildungswerkes eine Vor-Ort-Besichtigung und Abstimmung stattgefunden hat. Im Ergebnis dieses Termins erklärte Herr Kochbeck, dass das Einvernehmen der Stadt erteilt werden kann, wenn die Auflagen bezüglich des Winterdienstes, der Löschgeräte, der Evakuierung und der zeitlichen Festlegung bezüglich der Ausführung der Bauausführung sowie des Erschließungsvertrages im Rahmen der Baugenehmigung erfüllt werden.

Die folgenden Abstimmungen erfolgten im Rahmen einer gemeinsamen Begehung und bezogen sich auf den Bereich Vogelberg-Kuppe, entlang der Zufahrt und des unteren Steilstückes (Nähe Fa. Müller). Herr Kochbeck und Herr Dr. Winter erklärten, dass sie sich bezüglich der weiteren Vorgehensweise der Genehmigungserteilung abstimmen werden. Einwände gegenüber der Zuwegung wurden weder von der Unteren Verkehrsbehörde (Herr Rümmler) noch vom Vertreter des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz (Herr Schmidt) geltend gemacht, so dass eine einvernehmliche Regelung gefunden worden ist.

Die Stadt Bleicherode übergab am 04.10.2000 den Erschließungsvertrag an das beauftragte Bauplanungsbüro (NDH Bauplanungsbüro, Herr Jödicke). Noch am selben Tag wurde mit Anschreiben vom 04.10.2000 der Erschließungsvertrag rechtsverbindlich unterzeichnet an Herrn Kochbeck zurückgesandt mit der Bitte ebenfalls gegenzuzeichnen. Bauamtsleiter Wiegand (Stadt Bleicherode) erklärte am 06.10.2000 gegenüber dem Bauplanungsbüro (siehe Protokoll), dass die Stadt noch eine Erklärung benötigen würde, dass der Winterdienst in eigener Regie und mit eigenem Fahrzeug durchgeführt wird und in Schadensfällen wegen mangelnder Beräumung gegenüber der Stadt keinerlei Schadensersatzansprüche gestellt werden. Danach würde das Bauordnungsamt des Landkreises kurzfristig die Zustimmung der Stadt zur Nutzungsänderung bekommen.

Am 10.10.2000 erfolgte die zugesicherte Bankbürgschaft und die zusätzlich gewünschten rechtsverbindlichen Erklärungen. Da allerdings nach sechs Wochen der Erschließungsvertrag durch die Stadt Bleicherode immer noch unbearbeitet beim Bürgermeister lag, wurde es notwendig, einen weiteren Termin zu vereinbaren. Am 09.11.2000 wurde dieser in der Geseniusstraße 19 in Nordhausen mit den Beteiligten (Stadt Bleicherode: Bürgermeister Kochbeck, Herr Wiegand, Landratsamt Nordhausen: Herr Dr. Winter, Herr Müller Steidner, Bauplanungsbüro: Herr Jödicke, Herr Paul, Kyffhäuser Bildungswerk: Herr Merx und Herr Schnatmann) durchgeführt. In diesem Gespräch erklärte Herr Kochbeck, dass die bisherige gemeinsame Lösung „Am Vogelsberg“ von der Stadt Bleicherode nunmehr abgelehnt wird und eine neue Variante gefunden werden muss.

Ebenfalls wurde die Forderung der Stadt Bleicherode und des Landratsamtes diskutiert, als „Geste des guten Willens und der vertrauensbildenden Maßnahme“ den Antrag des Kyffhäuser Bildungswerkes auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung gem. § 123 VwGO beim Verwaltungsgericht Weimar zurückzuziehen. Dies hat das Kyffhäuser Bildungswerk mit Schreiben vom 09.11.2000 – wie gewünscht - auch getan. Dies hat nichts damit zu tun (Eintrag im Gästebuch vom 26.06.01 um 14.31 Uhr), dass das Kyffhäuser Bildungswerk keine Aussicht auf Erfolg mit der Klage gesehen hat, sondern mit der gegenseitigen Absprache. Bei diesem Gespräch waren die o.a. Herren anwesend (siehe auch Protokoll vom 09.11.2000).

Der rechtsverbindliche unterzeichnete Erschließungsvertrag bezüglich des Ausbaus der Zuwegung „Am Vogelsberg“ liegt immer noch rechtsverbindlich durch das Kyffhäuser Bildungswerk unterzeichnet beim Bürgermeister der Stadt Bleicherode. Diese neue Variante „Alter Sollstedt Weg“ sollte aus der Sicht der Vertreter der Stadt Bleicherode einfacher und kostengünstiger sein. Auch hierzu hat sich das Kyffhäuser Bildungswerk bereit erklärt, die Kosten des Ausbaus zu übernehmen und das Planungsbüro zu beauftragen. Herrn Kochbeck hat per Telefax am 21.12.2000 die Einverständniserklärung erhalten.

Eine vorbereitete weitere Erklärung, das unter der Auflage, diesen Weg („Alter Sollstedter Weg“ als Zufahrt für Feuerwehr und Rettungskräfte herzurichten und unter Beachtung der Stellungnahme des Amtes für Brand- und Katastrophenschutzes das bisher fehlende Einvernehmen zu erklären, wurde durch die Stadt Bleicherode jedoch mündlich abgelehnt.

Im Januar 2001 wurde dann zwischen Herrn Dr. Winter und Herrn Kochbeck vereinbart, einen unabhängigen Sachverständigen mit der Prüfung der Zuwegung zu beauftragen. Der Sachverständige sollte zugleich eine brandschutztechnische Stellungnahme erarbeiten. Das Landratsamt Nordhausen hat in der Folge den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für den vorbeugenden Brandschutz, Brandbekämpfung und Brandursachen (Dr. Portz) ausgesucht und beauftragt das geforderte Gutachten zu erstellen. Herr Kochbeck und Herr Dr. Winter kamen überein, sich dem Votum des Sachverständigen anzuschließen.

Dieses Gutachten ging allen Ämtern mit Schreiben vom 06.02.2001 zu. Der Gutachter kam zu dem Ergebnis, dass „es im Winterhalbjahr“ Tage geben kann, „an denen die Zufahrt zum Objekt sehr erschwehrlich bzw. nicht gegeben ist“. Daher ist „der Bau einer Trockensteigleitung mit Füllstutzen und Blindkupplung am unteren Grundstückeingang zu installieren und bis zur befahrbaren gebäudeeigenen Straße der des Westseite des Gebäudes zu verlegen“.

Unter Punkt 6d) auf der Seite 25 kam der Gutachter zu dem Ergebnis, dass die Nutzung als Wohnheim nicht zu versagen ist. Weiter unter baurechtlicher Beurteilung der Sachverständige schrieb: „Bei Umsetzung der noch offenstehenden Maßnahmen und sachlicher Betrachtung aller Punkte dürfte einer Zustimmung zur Nutzung des Objektes Wohnheim für 19 autistische Jugendliche nichts mehr im Wege stehen.“

Ebenfalls wurde in der Stellungnahme des Bürgermeisters nicht erwähnt, dass mit Schreiben vom 13.03.2001 (FB Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz, Herr Kreisbrandinspektor Etzrodt) an den FB Bauordnung, Herrn Dr. Winter, die bisherigen negativen Stellungnahmen aufgehoben worden sind und nach Vorlage des Gutachtens nunmehr die Aussage erfolgte: „Das Brandschutzgutachten vom 06.02.2001 des Sachverständigenbüros Dr. Portz ist als Bestandteil der Baugenehmigung aufzunehmen.“

Durch die nunmehr positive Stellungnahme des Amtes für den Brand- und Katastrophenschutz sowie durch das Gutachten des Sachverständigen wurde die negative Stellungnahme der Unteren Verkehrsbehörde aus 1999 hinfällig. Lediglich das fehlende Einvernehmen der Stadt Bleicherode konnte durch die positiven Sachverständigengutachten nicht beseitigt werden. An diesem fehlenden Einvernehmen der Stadt Bleicherode scheiterte schließlich die beantragte Nutzungsänderung.

Hätte die Stadt Bleicherode die neuen Stellungnahmen des Amtes für den Brand- und Katastrophenschutz vom 13.03.2001 und das Gutachten vom 06.02.2001 als Grundlage ihrer Entscheidung herangezogen, wäre sie sicherlich zu einer anderen Entscheidung gekommen. So blieb es bei den alten Stellungnahmen aus dem Jahre 1999. Die baulichen Veränderungen, zusätzlichen Maßnahmen, neuen Gutachten und Stellungnahmen wurden in der Erklärung des Bürgermeisters leider nicht erwähnt.

Das Kyffhäuser Bildungswerk stand und steht einer sachlichen Diskussion stets positiv gegenüber. Bisherige Forderungen an den vorbeugenden Brandschutz hat das Kyffhäuser Bildungswerk immer berücksichtigt und ist auf alle Anregungen und Wünsche im Interesse der Sicherheit der Heimbewohner eingegangen. Dies werden wir auch in der Zukunft so halten. Wir bitten nochmals alle Mitbürger um eine Versachlichung der Diskussion. Von persönlichen Beleidigungen und Beschimpfungen der Bürger der Stadt Bleicherode, der Stadträte und des Bürgermeisters distanzieren wir uns auf das Schärfste. Niemand in der Stadt Bleicherode hat sich polemische und beleidigende Äußerungen verdient. Bisher haben wir nur positive Erfahrungen, Anregungen und Unterstützung durch die Bürger der Stadt Bleicherode erfahren. Daher bitten wir zukünftig auf beleidigende Äußerungen zu verzichten und sich im Interesse der Sache einzubringen und zu äußern.“
Autor: nnz

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