Hinter verschlossenen Türen
Kündigung ist rechtens
Freitag, 23. Oktober 2015, 21:24 Uhr
Die nnz hatte gestern über den öffentlichen Teil der Sitzung des Nordhäuser Hauptausschusses berichtet. Danach gab es noch einen Teil, bei dem die Öffentlichkeit nicht erwünscht war...
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung soll auch darüber diskutiert worden sein, ob die fristlose Kündigung der ehemaligen Leiterin des stadthistorischen Museums Flohburg rechtens war oder nicht.
Eigentlich könnte ja nicht angezweifelt werden, das eine fristlose Kündigung eine Verwaltungsmaßnahme ist. Wie dem auch sei, bei dieser ehemaligen Mitarbeiterin waren doch hinter den Kulissen politische Interessen ausschlaggebend, schließlich war die Frau jahrelang Mitglied der SPD.
Doch zuerst zu den Fakten. Die Kündigung - es soll übrigens schon eine Abmahnung gegeben haben - sei wohl ausgesprochen worden, weil es in mehrfach nachgewiesene Arbeitszeitverletzungen gegeben haben soll. In den entsprechenden Dienstanweisungen der Verwaltung ist festgelegt, dass sich Mitarbeiter dort "einzustechen" haben, wo ihr Dienstzimmer ist. Das Dienstzimmer der ehemaligen Leiterin der Flohburg befand sich nun mal in der Flohburg und nicht im Rathaus.
Trotzdem wollten die beiden sozialdemokratischen Mitglieder des Hauptausschusses, Barbara Rinke und Hans-Georg Müller, die Kündigung verhindern und hielten vermutlich noch einmal ein flammendes Plädoyer für die gekündigte Mitarbeiterin.
Es half wohl letztendlich alles nichts: Mit nur diesen zwei Gegenstimmen soll die fristlose Kündigung der Flohburg-Leiterin seitens des Hauptausschusses mehrheitlich für rechtens erklärt worden sein. Von dieser politischen Würdigung unbenommen ist die juristische Bewertung des Vorgangs vor dem Arbeitsgericht in Nordhausen.
Peter-Stefan Greiner
Autor: redIm nichtöffentlichen Teil der Sitzung soll auch darüber diskutiert worden sein, ob die fristlose Kündigung der ehemaligen Leiterin des stadthistorischen Museums Flohburg rechtens war oder nicht.
Eigentlich könnte ja nicht angezweifelt werden, das eine fristlose Kündigung eine Verwaltungsmaßnahme ist. Wie dem auch sei, bei dieser ehemaligen Mitarbeiterin waren doch hinter den Kulissen politische Interessen ausschlaggebend, schließlich war die Frau jahrelang Mitglied der SPD.
Doch zuerst zu den Fakten. Die Kündigung - es soll übrigens schon eine Abmahnung gegeben haben - sei wohl ausgesprochen worden, weil es in mehrfach nachgewiesene Arbeitszeitverletzungen gegeben haben soll. In den entsprechenden Dienstanweisungen der Verwaltung ist festgelegt, dass sich Mitarbeiter dort "einzustechen" haben, wo ihr Dienstzimmer ist. Das Dienstzimmer der ehemaligen Leiterin der Flohburg befand sich nun mal in der Flohburg und nicht im Rathaus.
Trotzdem wollten die beiden sozialdemokratischen Mitglieder des Hauptausschusses, Barbara Rinke und Hans-Georg Müller, die Kündigung verhindern und hielten vermutlich noch einmal ein flammendes Plädoyer für die gekündigte Mitarbeiterin.
Es half wohl letztendlich alles nichts: Mit nur diesen zwei Gegenstimmen soll die fristlose Kündigung der Flohburg-Leiterin seitens des Hauptausschusses mehrheitlich für rechtens erklärt worden sein. Von dieser politischen Würdigung unbenommen ist die juristische Bewertung des Vorgangs vor dem Arbeitsgericht in Nordhausen.
Peter-Stefan Greiner
