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Fristlose Kündigung

Wieder am Stadtrat vorbei?

Freitag, 16. Oktober 2015, 11:07 Uhr
Vor kurzem erzeugte ein Artikel in der nnz über die fristlose Kündigung einer leitenden Mitarbeiterin der Stadtverwaltung einiges Aufsehen und Unverständnis unter den Nordhäusern. Auch im Stadtrat soll das so gewesen sein...


Auch die verwunderten Stadtratsmitglieder erfuhren von diesem Vorgang einmal mehr nur aus der nnz. "Dabei war hier die Beteiligung des Stadtrates erforderlich, wie aus der Geschäftsordnung in Verbindung mit der Hauptsatzung der Stadt und der Thüringer Kommunalordnung zweifelsfrei hervorgeht", sagt SPD-Fraktionschef Andreas Wieninger.

Die fehlende Beteiligung des Stadtrates habe zur Folge, dass die Kündigung unwirksam sei. Diese Ansicht bestätigte inzwischen die Kommunalaufsicht, die auf den §29 Absatz 3 der Thüringer Kommunalordnung hinwies. Dort heißt es unter Anderem: "Die Zustimmung des Gemeinderates ist zwingende Voraussetzung für die entsprechende Entscheidung des Bürgermeisters. Sie muss vor der Eröffnung der Entscheidung gegenüber dem Angestellten vorliegen."

Aus diesem Grund könne die Kündigung keine Wirkung entfalten und ist auch formal zwingend zurückzunehmen. Die SPD Fraktion hat für dieses fahrlässige Verhalten kein Verständnis und musste zum wiederholten Mal die demokratischen Mitberatungsrechte des Stadtrates einfordern.

Update: Wir hatten natürlich auch bei der Nordhäuser Stadtverwaltung nachgefragt. Antwort: „Die Stadtverwaltung äußert sich nicht zu Personal- und laufenden arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Patrick Grabe, Pressstelle Stadt Nordhausen“
Autor: red

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