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So sparen Studierende und Eltern Steuern

Wie Studis Steuern sparen

Dienstag, 13. Oktober 2015, 10:03 Uhr
Viele Studenten sind im Oktober ins Wintersemester gestartet. Seminarplan, Prüfungen – und sicher auch Partys – stehen bei den meisten ganz oben auf der To-do-Liste. Ganz weit unten wird oft die Steuererklärung angesiedelt. Dabei lassen sich mit Ausgaben für das Studium womöglich später Steuern sparen, darauf weist der Bund der Steuerzahler (BdSt) hin...

Das heißt für die Studenten, zeitnah Quittungen und Belege zu sammeln, die die Ausgaben für das Studium dokumentieren. Absetzbar sind beispielsweise Ausgaben für Lehrbücher, Schreibmaterial, den Laborkittel oder Kosten für ein privates Repetitorium, ein Praxis- oder Auslandssemester oder ein Promotionsvorhaben.

Verfügt der Student bereits über ein abgeschlossenes Studium oder eine Ausbildung, können diese Kosten für das sogenannte Zweitstudium in der Einkommensteuererklärung vollständig als Werbungskosten abgesetzt werden. Der Vorteil, ein Verlust kann in spätere Berufsjahre mitgenommen werden. Übrigens: Das Masterstudium gilt schon als zweites Studium, erklärt der BdSt.

Bei Studenten, die noch im Erststudium stecken, ordnet die Finanzverwaltung die Ausgaben bisher als Sonderausgaben ein, maximal 6.000 Euro pro Jahr können so geltend gemacht werden, und ein Verlustvortrag in spätere Berufsjahre ist nicht möglich. Die steuerliche Benachteiligung der Erststudienkosten nimmt der BdSt so nicht hin und unterstützt daher ein Musterklageverfahren eines BWL-Studenten. Das Verfahren liegt bereits dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor (Aktenzeichen: 2 BvL 24/14). Ausführliche Informationen, wie Studenten und auch ihre Eltern mit dem Studium Steuern sparen können, bietet der BdSt auf seiner Internetseite an. Das Informationsmaterial „Steuer & Studium Spezial“ kann unter www.steuerzahler.de kostenlos abgerufen werden.
Autor: red

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