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Sommerreifen nur bis Oktober

Donnerstag, 24. September 2015, 12:19 Uhr
Die Winterreifenpflicht auf deutschen Straßen sieht vor, dass Autofahrer etwa bei Schnee, Schneematsch oder Eisglätte mit Winterreifen unterwegs sein müssen. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen...

Bei Behinderung drohen 80 Euro und ein Punkt. Kommt es aufgrund falscher Bereifung zu einem Unfall, kann dies zu einer erheblichen Leistungskürzung durch die Kaskoversicherung führen – dem Fahrer kann grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden. Bei einer Regulierung des Schadens mit der Haftpflichtversicherung der Gegenseite droht dem mit Sommerreifen fahrenden Verkehrsteilnehmer unter Umständen eine Mithaftung.

Winterreifen wie auch Ganzjahresreifen sollten nicht älter als sechs Jahre sein. Mit der Zeit härtet die Gummimischung des Reifens aus, was insbesondere Grip und Bremsweg bei Nässe verschlechtert.

Aufschluss über das Alter der Reifen gibt die DOT-Nummer. Sie ist an der Reifenflanke notiert. Die ersten beiden Stellen stehen für die Produktionswoche, die Stellen 3 und 4 für das Produktionsjahr. Die Ziffernkombination „1814“ bedeutet etwa, dass der Reifen in KW 18 im Jahr 2014 produziert wurde. Ein neuer Satz Reifen sollte beim Kauf nie älter als drei Jahre sein.

Cornelius Blanke vom ADAC empfiehlt: „Winterreifen sollten von Oktober bis Ostern verwendet werden. Die Erfahrung zeigt, dass in dieser Zeit überwiegend Witterungsverhältnisse wahrscheinlich sind oder schnell entstehen können, die mit Winterreifen besser zu beherrschen sind. Die Mindestprofiltiefe von 4 mm sollte nicht unterschritten werden, sie ist ein wesentliches Sicherheitselement am Auto.“ Als Winterreifen gelten alle M+S-Reifen, worunter auch Ganzjahresreifen fallen.

Vorsicht ist geboten, wenn nur ein Teil der Reifen erneuert wird. Das Kombinieren von verschiedenen Reifenmodellen oder Reifen mit deutlich unterschiedlichem Alter kann zu Beeinträchtigung der Fahrdynamik führen. Bei einigen Fahrzeugen kann es aufgrund verschiedener Abrollumfänge zum Eingriff elektronischer Assistenzsysteme (Anti-Schlupf-Regelung) kommen.
Autor: red

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