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Gut vorsorgen

Freitag, 18. September 2015, 10:45 Uhr
Es gibt Situationen, in denen man seine Angelegenheiten nicht selbst regeln oder seinen Willen nicht äußern kann, etwa aufgrund von Krankheiten, Unfällen oder ähnlichen - über Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung informiert deswegen die Kreisvolkshochschule am Ende September...

Durch eine Vorsorgevollmacht, eine Betreuungsverfügung und eine Patientenverfügung kann man im Voraus bestimmen, wie man dann betreut und behandelt werden möchte. Rechtsanwältin Karin Kamprad erklärt in dem Vortrag der Kreisvolkshochschule alles rund um diese Dokumente. Treffpunkt ist am 29. September um 17:30 Uhr im Herder-Gymnasium, Raum 114. Die Gebühr von 4 Euro wird vor Ort eingesammelt.
Autor: red

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