Gemeinde- und Städtebund kritisiert Haushaltspolitik der Kreisverwaltung
Freitag, 06. Oktober 2000, 12:17 Uhr
Nordhausen/Sollstedt (nnz). Das Haushaltsjahr 2000 geht zu Ende - wann erkennt dies das Landratsamt? Diese Frage stellt der Vorsitzende des Kreisverbandes Nordhausen des Thüringer Gemeinde- und Städtebundes, Jürgen Hohberg.
Während in den Kommunen bereits seit einigen Wochen intensiv an der Vorbereitung der Haushalte für das Jahr 2001 gearbeitet und dabei versucht wird, die zu erwartenden Auswirkungen durch die angekündigte Änderung des Thüringer Finanzausgleichs- und des Haushaltsbegleitgesetzes und die damit verbundenen Mittelkürzungen zu verarbeiten, scheint sich der Landkreis darüber derzeit noch keinerlei Gedanken zu machen. Liegt das nur an den gegenwärtigen Querelen um die Beigeordnetenwahlen vom September 2000?
Sachstand:
1. Während der Kreistagssitzung am 11.07.2000, zu der der Landrat entsprechend der im Mai erfolgten Beanstandung des Haushaltes 2000 durch das Landesverwaltungsamt gezwungen war, den im Februar beschlossenen Haushalt erneut einzubringen, wurde nahezu einstimmig und fraktionsübergreifend festgelegt, einen Haushaltskonsolidierungsausschuss ins Leben zu rufen, der sich intensiv mit der Ausschöpfung von Einsparpotentialen beschäftigen sollte. Wer jedoch annahm, dass dieser, den Ernst der Lage erkennend, sofort ans Werk ginge, hat sich getäuscht. Die erste Sitzung dieses Ausschusses findet am 11.10.2000 statt! Man kann darüber geteilter Meinung sein, ob es der Bildung dieses zusätzlichen Ausschusses, der natürlich auch zusätzliches Geld kostet, überhaupt bedurft hätte. Erstens ist die Besetzung nahezu die gleiche wie die des Kreisausschusses und zweitens gibt es den Finanzausschuss, der, wie der Name sagt, für Beratung und Empfehlungen zu finanziellen Angelegenheiten des Landkreises zuständig ist. Der neue Ausschuss existiert.
2. Das Landesverwaltungsamt Weimar hat den Haushalt 2000 nur mit Auflagen genehmigt. Die geplante Kreditaufnahme wurde von 7 auf 2 Mio DM reduziert und Ausgaben in Höhe von 1,25 Mio DM sind zu sperren. Wie dies gut 2 Monate vor Jahresschluss überhaupt noch umsetzbar ist, scheint den Bürgermeistern mehr als fraglich.
3. Laut Thüringer Kommunalordnung hat der Haushalt für das kommende Jahr am 30.11. des Vorjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzuliegen. Über den Kreishaushalt 2001 wurde hingegen bisher noch kein einziges Wort in einem Ausschuss, geschweige denn dem Kreistag geredet.
Prognose:
1. Was zu erwarten steht, ist ähnlich wie in der Vergangenheit: Ein mit heißer Nadel gestrickter Haushalt wird vorgelegt. Die Kreistagsmitglieder werden wieder mit der Begründung unter Beschlussdruck gesetzt, doch nicht als Totengräber von sozialen Einrichtungen oder Verhinderer von Investitionen dazustehen und bitte sofort zu beschließen.
2. Aber: Der Krug geht so lange zum Wasser, bis er bricht! Der Landkreis steuert in Kenntnis der seit Jahren durch das Landesverwaltungsamt dokumentierten Bedenken zur Solidität der Haushaltswirtschaft zielgerichtet auf einen finanziellen Kollaps hin.
3. Das Damoklesschwert der neun Klagen gegen die Kreisumlagen 1994/95 schwebt ebenfalls noch über ihm, denn vieles deutet auf ein Obsiegen der klagenden Kommunen hin und dies würde Rückforderungen in Millionenhöhe bedeuten. Darüber hinaus wurden bereits weitere Klagen von Bürgermeistern angekündigt.
4. Gründe zum Handeln gäbe es also mehr als genug, doch es fehlt offenbar jemand, der wirklich das Steuer herumreißen will und kann. Die hausgemachte Führungskrise in der Beigeordnetenetage ist dabei sicher nicht dienlich, aber dennoch ist der Landrat Kraft Gesetz für die Verwaltung und die Umsetzung von politischen Entscheidungen allein verantwortlich. Die Kommunen des Landkreises bitten und fordern daher vom Landrat eindringlich, dieser Verantwortung mit dem gebotenen Ernst gerecht zu werden. Letztlich wären alle Einnahmeverluste gegenüber den beschlossenen Haushalten und auch die ausstehenden Zahlungen bzw. Rückverrechnungen der Kreisumlage von den Gemeinden in den Folgejahren zu tragen.
Autor: nnzWährend in den Kommunen bereits seit einigen Wochen intensiv an der Vorbereitung der Haushalte für das Jahr 2001 gearbeitet und dabei versucht wird, die zu erwartenden Auswirkungen durch die angekündigte Änderung des Thüringer Finanzausgleichs- und des Haushaltsbegleitgesetzes und die damit verbundenen Mittelkürzungen zu verarbeiten, scheint sich der Landkreis darüber derzeit noch keinerlei Gedanken zu machen. Liegt das nur an den gegenwärtigen Querelen um die Beigeordnetenwahlen vom September 2000?
Sachstand:
1. Während der Kreistagssitzung am 11.07.2000, zu der der Landrat entsprechend der im Mai erfolgten Beanstandung des Haushaltes 2000 durch das Landesverwaltungsamt gezwungen war, den im Februar beschlossenen Haushalt erneut einzubringen, wurde nahezu einstimmig und fraktionsübergreifend festgelegt, einen Haushaltskonsolidierungsausschuss ins Leben zu rufen, der sich intensiv mit der Ausschöpfung von Einsparpotentialen beschäftigen sollte. Wer jedoch annahm, dass dieser, den Ernst der Lage erkennend, sofort ans Werk ginge, hat sich getäuscht. Die erste Sitzung dieses Ausschusses findet am 11.10.2000 statt! Man kann darüber geteilter Meinung sein, ob es der Bildung dieses zusätzlichen Ausschusses, der natürlich auch zusätzliches Geld kostet, überhaupt bedurft hätte. Erstens ist die Besetzung nahezu die gleiche wie die des Kreisausschusses und zweitens gibt es den Finanzausschuss, der, wie der Name sagt, für Beratung und Empfehlungen zu finanziellen Angelegenheiten des Landkreises zuständig ist. Der neue Ausschuss existiert.
2. Das Landesverwaltungsamt Weimar hat den Haushalt 2000 nur mit Auflagen genehmigt. Die geplante Kreditaufnahme wurde von 7 auf 2 Mio DM reduziert und Ausgaben in Höhe von 1,25 Mio DM sind zu sperren. Wie dies gut 2 Monate vor Jahresschluss überhaupt noch umsetzbar ist, scheint den Bürgermeistern mehr als fraglich.
3. Laut Thüringer Kommunalordnung hat der Haushalt für das kommende Jahr am 30.11. des Vorjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzuliegen. Über den Kreishaushalt 2001 wurde hingegen bisher noch kein einziges Wort in einem Ausschuss, geschweige denn dem Kreistag geredet.
Prognose:
1. Was zu erwarten steht, ist ähnlich wie in der Vergangenheit: Ein mit heißer Nadel gestrickter Haushalt wird vorgelegt. Die Kreistagsmitglieder werden wieder mit der Begründung unter Beschlussdruck gesetzt, doch nicht als Totengräber von sozialen Einrichtungen oder Verhinderer von Investitionen dazustehen und bitte sofort zu beschließen.
2. Aber: Der Krug geht so lange zum Wasser, bis er bricht! Der Landkreis steuert in Kenntnis der seit Jahren durch das Landesverwaltungsamt dokumentierten Bedenken zur Solidität der Haushaltswirtschaft zielgerichtet auf einen finanziellen Kollaps hin.
3. Das Damoklesschwert der neun Klagen gegen die Kreisumlagen 1994/95 schwebt ebenfalls noch über ihm, denn vieles deutet auf ein Obsiegen der klagenden Kommunen hin und dies würde Rückforderungen in Millionenhöhe bedeuten. Darüber hinaus wurden bereits weitere Klagen von Bürgermeistern angekündigt.
4. Gründe zum Handeln gäbe es also mehr als genug, doch es fehlt offenbar jemand, der wirklich das Steuer herumreißen will und kann. Die hausgemachte Führungskrise in der Beigeordnetenetage ist dabei sicher nicht dienlich, aber dennoch ist der Landrat Kraft Gesetz für die Verwaltung und die Umsetzung von politischen Entscheidungen allein verantwortlich. Die Kommunen des Landkreises bitten und fordern daher vom Landrat eindringlich, dieser Verantwortung mit dem gebotenen Ernst gerecht zu werden. Letztlich wären alle Einnahmeverluste gegenüber den beschlossenen Haushalten und auch die ausstehenden Zahlungen bzw. Rückverrechnungen der Kreisumlage von den Gemeinden in den Folgejahren zu tragen.
