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ÜBERARBEITETE SATZUNG DER GARTENANLAGE „AM SCHURZFELL“

Am Ende steht die Kündigung

Sonntag, 13. September 2015, 11:21 Uhr
Zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung hatte der Vorsitzende des Kleingartenvereins „Am Schurzfell“, Gerhard Hegemann, die Mitglieder eingeladen. Thema: Vorstellung der überarbeiteten Satzung des Vereins und Beschlussfassung...

Heinz Busch (Foto: Kurt Frank) Heinz Busch (Foto: Kurt Frank) Heinz Busch ist ein fleißiger Gärtner. Im Bild vor der Eingangspforte seiner Parzelle im Kleingartenverein „Am Schurzfell“, wo ihm die Arbeit viel Freude bereitet.

Nordhausen. 87 Mitglieder waren gestern der Einladung in den Saal der Gaststätte „Friedenseiche“gefolgt. Krankheitsbedingt konnte der Vorsitzende selbst nicht daran teilnehmen. Die Satzung, die Bestand vor der Ämter-Obrigkeit haben sollte, war der des Landes- bzw. Bundesverbandes anzupassen. Da die bisherige bereits einen modernen Zuschnitt hatte, hielten sich die Änderungen in Grenzen.

Neu geschrieben ist, dass der Verein ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige steuerbegünstigte Zweck entsprechend der Abgabenordnung verfolgt. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Belange. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.

Die Mitglieder, steht jetzt geschrieben, erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Anliegen des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Von besonderer Bedeutung ist, dass zur Deckung außergewöhnlichen Finanzbedarfs über die gewöhnliche Geschäftstätigkeit hinaus die Mitgliederversammlung die Erhebung von Umlagen beschließen kann, die jährlich 50 Euro oder bis zum Dreifachen des Mitgliedsbeitrages betragen können.

Auf Beschluss der Mitgliederversammlung können den Mitgliedern pauschalisierte Aufwandsentschädigungen gezahlt werden. Einzuhalten sind die steuerrechtlichen bzw. abgabenrechtlichen Vorschriften.

Gewählt ist, steht unter Punkt Wahlen, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält. Horst Eicke hatte da Bedenken. Seinem Vorschlag, dass der gewählt ist, der die Stimmen mehr als der Hälfte der anwesenden Vereinsmitglieder erhält, wurde stattgegeben.

Ein Gartenfreund wünschte sich strengere Regeln bei unverhältnismäßigen Lärm und Ruhestörungen. Ältere Leute trauten sich mitunter nicht, die Lärmverursacher anzusprechen. Dieter Springmann, der langjährige Vorsitzende des Kreisverbandes, meldete sich zu Wort.

Unzumutbare Ruhestörungen, meinte er, sollte man dem Vorsitzenden melden. Die Störenfriede würde man einladen und ermahnen. Helfe das nicht, wird es ein Fall für die Schiedskommission. Bleibt der Erfolg auch da aus, folgt eine Abmahnung. Scheitern alle Bemühungen, stehe am Ende die Kündigung.

Der Betreffende, finde sich kein Nachfolger, habe Bungalow oder Laube kostenpflichtig abzureißen. Weil außergewöhnlich, ist ein derartiger Fall weit und breit im Gartenwesen nicht bekannt. Wie sollte auch ein Hartz 4-Empfänger die Mittel für den Abriss aufbringen.

Derzeit sind zwei Kündigungen anhängig, weiß Reiner Schröter, der Schatzmeister der Gartenanlage. Bei über 200 Parzellen nicht außergewöhnlich. Wie sie ausgehen, stehe derzeit in den Sternen. Man bemühe sich geduldig um jeden Gartenfreund, sagt Schröter. Bevor die Kündigung steht, müsse es schon ganz dicke kommen.

Fünf bis zehn Gartenwechsel erfolgen jährlich „Am Schurzfell“, tat Schatzmeister Schröter in einem Gespräch mit der nnz kund. Er hat beobachtet, dass auch immer mehr junge Leute eine Parzelle unter den Spaten nehmen wollen. Der überarbeiteten Satzung stimmten alle Anwesenden zu. Sie geht in den Druck.
Kurt Frank
Autor: red

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